Krankenkasse verlangt unberechtigt höchsten Beitrag für die Selbstständigkeit

30. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Oktopus50
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkasse verlangt unberechtigt höchsten Beitrag für die Selbstständigkeit

Hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin selbstständig, mehr schlecht als recht. Eigentlich bezahle ich den geringsten Beitrag. Nun machen sie seit 2020 Theater, sie brauchen die Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt, diese habe ich mehrfach zugesendet. 2x per Einschreiben mit Rückantwort, mehrfach per Mail mit Anhang.

Heute wollen sie nun fast € 8000 Nachzahlung von mir. Weil angeblich nichts eingegangen ist. Ich habe aber seit 2020 immer wieder die Bescheide versendet und bat um Antwort, ob es erledigt ist, was sie bejahten, bis der nächste Brief kam.

Nun drohen Sie weiter. Auf der Bewertungsseite sah ich, dass ich nicht die Einzige bin, die so behandelt wird. Habe leider nur keinen Nachweis, weil es ja hieß, es wäre erledigt, da sich die Mails nach 3 Monaten selbst löschen.

Kann mir da ein Anwalt weiterhelfen? Und welcher wäre dafür zuständig?

Ich bin mit den Nerven am Ende. Ich lebe zur Zeit von der Hand in den Mund.

-- Editiert von Moderator topic am 30. März 2023 17:55

-- Thema wurde verschoben am 30. März 2023 17:55

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Oktopus50
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Vertragsrecht, oder? Bitte kann mir jemand sagen, ob ich eine Chance habe, das ich diesen Betrag nicht bezahlen muss?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Oktopus50):
ch bin mit den Nerven am Ende.
Kopf hoch, so wie du das schilderst sehe ich keinen Grund zur Panik - aber zum Handeln!


Zitat (von Oktopus50):
Heute wollen sie nun fast € 8000 Nachzahlung von mir.
Wie sieht dieses "Wollen" aus?
Hast Du mit dieser Nachforderung einen Bescheid für die künftigen monatlichen Zahlungen bekommen?
Wenn Ja, musst Du gegen diesen Bescheid fristgerecht Widerspruch einlegen! Nach den bisherigen Erfahrungen den Widerspruch gerichtsfest zustellen, egal welche einfachen Wege da sonst noch angeboten werden!. Da die Grundllage des Widerspruchs das von Dir nachweisbar geringe Einkommen ist - die Nachweise (Steuerbescheide vollständig in Kopie) beifügen. Damit sollte der Spuk ein Ende finden. Den Widerspruch halte ich für wichtig, da sonst der falsche Bescheid Gülitgkeit erlangt. Das zu heilen ist umständlich. (IMHO)

Und bewahre Nachweise, Schreiben - auch Mails längere Zeit auf. Das braucht wenig Platz und hilft im Bedarfsfall viel.

Ach ja, wie bezahlst Du bisher Deine Beiträge? Wenn es Lastschrift ist, die Berechtigung entziehen, nicht das die 8.000 Euro abgebucht werden.



VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Oktopus50
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antwort und die Zeit.

Ich habe einen Dauerauftrag über eine gewisse Summe, die sie jeden Monat erhalten.

Die € 8000 sind angeblich entstanden, weil sie mich für 2019 in die höchstmögliche Gewinnsparte gesteckt haben.

Leider habe ich die Beweise, dass ich alles zigmal zugesendet habe., nicht mehr, bis auf die Mail vor zwei Wochen, als sie damals schon mit diesem Betrag gedroht haben, den habe ich noch im Postfach inkl. Anhang mit den Bescheiden von 2019 und 2020.

Nach dem Telefonat mit der Krankenkasse haben sie gesagt, dass mein Fall an die Widerspruchsstelle weitergeleitet wurde und wenn die behauptet, dass ich im Recht bin, buchen sie den Betrag aus. Nur leider weiß ich von dem Herrn, dem es genauso erging, dass die Widerspruchsstelle für die Krankenkasse arbeitet.

Habe ich denn durch einen Anwalt eine Chance, dass er den Fall annimmt und ich da heil herauskomme oder muss ich damit rechnen, dass er ablehnt, weil ich die Beweise, dass ich versendet habe, nicht vorweisen kann, das ist meine Hauptangst.





0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Oktopus50):
Habe leider nur keinen Nachweis

Das ist natürlich mehr als ungünstig ...



Zitat (von Oktopus50):
da sich die Mails nach 3 Monaten selbst löschen.

Dann sollte man sich mal schnellstens einen anderem Anbieter für E-Mails suchen ...



Zitat (von Oktopus50):
Kann mir da ein Anwalt weiterhelfen?

Das wird der Anwalt entscheiden, ob und was er da für Möglichkeiten sieht.



Zitat (von Oktopus50):
Und welcher wäre dafür zuständig?

Man sollte einen Anwalt wählen, der sich mit Sozialrecht / Verwaltungsrecht auskennt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Oktopus50):
Ich habe einen Dauerauftrag über eine gewisse Summe, die sie jeden Monat erhalten.
Und diese Summe (den Mindestbeitrag?9 überweist Du seit 2019 unverändert?


Zitat (von Oktopus50):
Die € 8000 sind angeblich entstanden, weil sie mich für 2019 in die höchstmögliche Gewinnsparte gesteckt haben.
Das ist so nicht richtig. Als Selbstständiger kannst Du freiwillig in der GKW versichert bleiben. Der Beitrag hierfür ist der Höchstbeitrag lt. Bemessungsgrenze. Erbringst Du den Nachweis, dass Dein Einkommen niedriger ist, berechnet die Kasse den Beitrag nach Deinem Einkommen.
Wie es aussieht, ist dieser Nachweis bei der Kasse nicht "angekommen".


Zitat (von Oktopus50):
Leider habe ich die Beweise, dass ich alles zigmal zugesendet habe., nicht mehr,
Das ist nicht gut!


Zitat (von Oktopus50):
den habe ich noch im Postfach inkl. Anhang mit den Bescheiden von 2019 und 2020.
An der Stelle wird es interessannt. Wann sind Dir die Bescheide erstmals zugegangen? Welches Datum tragen diese Bescheide? Was will die KK für 2020 haben? Wie sieht es mit den Bescheiden für 2021 und 2022 aus?


Zitat (von Oktopus50):
Nach dem Telefonat mit der Krankenkasse haben sie gesagt,
Gesagt haben sie...
Was genau und wie kannst Du das beweisen?


Zitat (von Oktopus50):
dass mein Fall an die Widerspruchsstelle weitergeleitet wurde
Ein Lichtblick, wenn es denn stimmt und gemacht wurde. Darauf verlassen würde ich mich nicht!!! Erst wenn Du ein Schreiben in Händen hast, auf dem klar steht dass bezüglich der Forderung der KK ein Widerspruchsverfahren angestoßen wurde (besser noch bezüglich der Bescheide von 2019 und 2020), beginnt das Eis unter der Kuh an Tragfähigkeit zu gewinnen. Bemerkung am Rande, der Widerspruch entbindet Dich formell nicht von der Verpflichtung erstmal die Zahlung zu leisten. IMHO


Zitat (von Oktopus50):
...wenn die behauptet, dass ich im Recht bin, buchen sie den Betrag aus.
Die Fachabteilung für Widersprüche wird nichts behaupten. Dort wird geprüft, ob die Bescheide durchgestzt werden müssen/können. Vom Ergebnis wird man Dich unterrichten. Anschließen hast Du dann die Möglichkeit vor dem Sozialgericht zu klagen, wenn das Ergebnis für Dich negativ ist.


Zitat (von Oktopus50):
...dass die Widerspruchsstelle für die Krankenkasse arbeitet.
Hm... die Fachabteilung ist dem Gesetz verpflichtet. Eine Entscheidung kann sie nur an Hand der vorgelegten Informationen treffen. Dir ist nicht bekannt, welche Informationen die (schludrigen) Beitragsfestsetzer hierzu geben.


Zitat (von Oktopus50):
Habe ich denn durch einen Anwalt eine Chance, dass er den Fall annimmt
Ich sehe nichts, was dagegen spricht.
Zitat (von Oktopus50):
...und ich da heil herauskomme oder muss ich damit rechnen, dass er ablehnt, weil ich die Beweise, dass ich versendet habe, nicht vorweisen kann,
Das sollte Dir ein Anwalt in einem Beratungsgespräch (zu dem Du alles mitbringst, was Du vorzuweisen hast) sagen können. Du hast aber auch hier im Forum die Möglichkeit eine qualifizierte Einschätzung eines Anwalts einzuholen.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Oktopus50
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Ratschläge und Tipps. Ich habe nun einen Anwalt vor Ort, der sich um die Angelegenheit kümmert.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Oktopus50):
Ich bin selbstständig, mehr schlecht als recht. Eigentlich bezahle ich den geringsten Beitrag. Nun machen sie seit 2020 Theater, sie brauchen die Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt, diese habe ich mehrfach zugesendet. 2x per Einschreiben mit Rückantwort, mehrfach per Mail mit Anhang.

Heute wollen sie nun fast € 8000 Nachzahlung von mir. Weil angeblich nichts eingegangen ist.

Das ist dann das Problem. Ohne Einkommensnachweis landet man automatisch in der höchsten "Beitragsklasse".

Wenn die entsprechende Einkommenssteuererklärung tatsächlich übermittelt wurde, aber angeblich dort nicht angekommen ist, würde ich sie persönlich vorbeibringen, sofern möglich. Und ansonsten die KK gegen die Wand fahren lassen.
Falls die zuviel abbuchen - sofort zurückbuchen, und den korrekten Betrag überweisen.

Spätestens dann wachen sie auf.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Spätestens dann wachen sie auf.

Was für ein (gefährlicher) Blödsinn ...

Wenn der Bescheid rechtskräftig ist, ist das ein Titel aus dem vollstreckt werden kann. Vor die Wand fährt bei so einem Rat nur der Frager und das ziemlich wuchtig ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.715 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen