Krankenkasse will Beitrag von Lebensversicherung

9. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Nachtfalter
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 32x hilfreich)
Krankenkasse will Beitrag von Lebensversicherung

Hallo,

meine Mutter hat vor kurzem die Auszahlung ihrer Lebensversicherung erhalten, da sie in diesem Jahr gekündigt wird/ in Rente geht. Nun möchte die Krankenkasse monatliche Beiträge für die Lebensversicherung. Ist das rechtens, das man zusätzlich zur eigentlichen Krankenversicherung einen Teil der Lebensversicherung zahlt?
Sie ist gesetzlich versichert.


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17222 Beiträge, 9500x hilfreich)


http://www.vzhh.de/gesundheit/93120/gute-nachricht-fuer-viele-rentner.aspx

Es wird also darauf ankommen, ob sie freiwillig gesetzlich versichert ist oder gesetzlich pflichtversichert ist.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nachtfalter
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 32x hilfreich)

Vielen Dank für den Hinweis. Meine Mutter ist gesetzlich Pflichtversichert.

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5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17222 Beiträge, 9500x hilfreich)


Das ist schon mal gut.

Aber dann wäre noch die Frage zu klären, wer damals die Beitäge bezahlt hat.
Ausschließlich der Arbeitnehmer?
Der Arbeitgeber?
Beide zum Teil?

http://www.finanztip.de/konto-anlegen-archiv/auszahlung-direktversicherung/



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kenny222
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 48x hilfreich)

Die Krankenversicherung hat eigentlich keinen Anspruch auf eine Lebensversicherung....das ist Eigenvorsorge......würde hier Anwalt einschalten....

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17222 Beiträge, 9500x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>das ist Eigenvorsorge <hr size=1 noshade>

Da hat sich Nachtfalter ja noch nicht geäußert.

Im Ausgangsbeitrag stand: meine Mutter hat vor kurzem die Auszahlung ihrer Lebensversicherung erhalten, da sie in diesem Jahr gekündigt wird/ in Rente geht.
Das liest sich für mich so, als ob die Lebensversicherung im Zusammenhang mit einer betrieblichen Altersvorsorge steht.
Sollten die Beiträge zur Lebensversicherung nämlich zumindest teilweise vom Arbeitgeber getragen worden sein (was bei betrieblichen Altervorsogemodellen häufig vorkommt), dann besteht evtl. doch eine Beitragspflicht zur Krankenkasse.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nachtfalter
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo,

entschuldigen Sie, das ich erst jetzt antworte. Irgendwie klappt das mit der Email-Benachrichtigung nicht.

Die Beiträge wurden vom Arbeitgeber gezahlt. Die Versicherung entspricht einer Lebensversicherung.Die Situation hat sich nun nochmals geändert: Es ist eine weitere Versicherung aufgetaucht, die vom Betrieb bei der VBLU abgeschlossen und bezahlt wurde. Diese Direktversicherung beinhaltet ebenfalls eine hohe Summe und dient wohl der Altersvorsorge. Die Krankenkasse würde nun auf alle beiden Summen Beiträge erheben. Zusätzlich zu der KV und PV.

Meine Mutter hat sich die Summe der VBLU noch nicht auszahlen lassen. Sie sucht noch nach einer Möglichkeit, weniger Geld an die Krankenkasse zu verlieren.

Ist das rechtens das man 3 mal Beiträge an die Krankenkasse bezahlen muss?


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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17222 Beiträge, 9500x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Ist das rechtens das man 3 mal Beiträge an die Krankenkasse bezahlen muss? <hr size=1 noshade>


Es sieht so aus, als ob das tatsächlich der derzeitigen Rechtslage entspricht:

http://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/betriebliche-altersversorgung-krankenkassen-schroepfen-die-rentner/9964708-all.html

Man kann sich aber damit trösten, dass die Vorsorge des Arbeitgebers zu dem Zeitpunkt als die Beiträge gezahlt wurden, beim Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben reduziert hat.
Vorsorge des Arbeitgebers zugunsten des Arbeitnehmers war und ist halt politisch gewollt und wird mit Vergünstigungen bei Steuer und Sozialabgaben während der Einzahlungsphase belohnt.. Und diese Vergünstigungen während der Einzahlungsphase fließen in Form von Krankenkassenbeiträgen bei der Auszahlung wieder in die Sozialkassen zurück.



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