Krankenkasse will kosten von Diabetes Sensoren nicht aufkommen

6. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
grimlinghausen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkasse will kosten von Diabetes Sensoren nicht aufkommen

Ich habe am Telefon vom Hersteller gesagt bekommen ich könnte die Sensoren auch auf Rechnung bestellen und müsste die Rezepte nicht einschicken. Und jetzt sagt Krankenkasse sie würde keiner dritten Person Geld überweisen. Ich habe die Sensoren schon bezahlt. Leider was ich nicht wer am Telefon das von der Hotline vom Hersteller gesagt hat. Somit kann das auch bewiesen werden. Habe der IKK schon mehrmals die Situation erklärt.
Es wäre keine Notsituation man könnte auch blutig messen war die Antwort. Wir reden über minderjähriges Junges Mädchen das in der Schule blutig messen soll. Ist auch auf kein Verständnis gestoßen. Zum Glück konnte dem Hersteller kulant erweise die nicht benutzten Sensoren wieder zurückschicken. Habt ihr ein tipp für mich ?
Ja ich habe nicht alle zurückschicken können weil sie dann keine Sensoren gehabt hätte.

-- Editiert von grimlinghausen am 06.03.2020 15:44

-- Editiert von grimlinghausen am 06.03.2020 15:46

-- Editiert von Moderator am 06.03.2020 17:21

-- Thema wurde verschoben am 06.03.2020 17:21

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich kann aus Deinem Beitrag nicht erkennen was Du willst, weil die Hintergrundinformationen fehlen.

Du bist vermutlich nicht freiwillig Versicherter mit Zusatzvereinbarung der Kostenerstattung, dann hast Du dich doch erkennbar nicht an die Spielregeln gehalten, die für den Bezug von Heil- und Hilfsmitteln gelten.

Zitat (von grimlinghausen):
Habt ihr ein tipp für mich ?

Zwei sogar:
Die Rechnung des Lieferanten bezahlen,
demnächst vertragskonform kaufen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Wenn es ein FGM ist, dann gilt dieses immer noch als sog. "neue Untersuchungs-/Behandlungs-Methode" da es bei der Bewertung des rtCGM durch den GBA im Juni 2016 eindeutig ausgeklammert wurde... Viele Krankenkassen haben Verträge mit dem Hersteller, eine (freiwillige!) Kostenübernahme erfolgt aber nur unter bestimmten Voraussetzungen - Die eine Krankenkasse übernimmt es nur bei Typ 1ern, andere setzen ICT mit tägl. min. 4 Insulininjektionen voraus u. wieder andere verlangen tägl. min. X blutige Messungen.

Wann ein rtCGM übernommen wird, kann man im Beschlusstext des GBA ( https://www.g-ba.de/downloads/39-261-2623/2016-06-16_MVV-RL_rtCGM_BAnz.pdf §2 u. §3) nachlesen.

Der Ablauf ist aber bei beiden Systemen (FGM u. rtCGM) gleich.: Hilfsmittelrezept wird zum Hersteller geschickt. Der Hersteller erstellt einen Kostenvoranschlag u. reicht das Hilfsmittelrezept u. den Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse ein.
Bei der ersten Verordnung werden i.d.R. aber eine Stellungnahme vom Facharzt/Diabetologen u. die Blutzuckertagebücher (Datum, Uhrzeit, Blutzucker, Korrekturinsulin, KE/BE, KE-/BE-Insulin, Basalinsulin, Bemerkungen (Krankheit, Sport...) der letzten 3-6 Monate verlangt. Bei den Folgeverordnungen liegt die Bewilligung i.d.R. innerhalb von 2-3 Werktagen vor.
Von einer "Notsituation" kann wirklich keine Rede sein, denn es gibt für die Dauer der Beantragung bzw. Bewilligung (max. 3 Wochen wenn alle Unterlagen vorliegen u. der MdK nicht eingeschaltet wird; Wenn der MdK eine Empfehlung abgeben soll, dann sind es 5 Wochen!) die Alternative "blutiges messen".

Ps.: Mittlerweile ist die Beantragung echt einfach... Wenn ich da so ein paar Jahre zurück denke - Da hat man sich noch eigene mehrseitige Begründungen aus den Fingern gezogen u. es hat die Krankenkasse so gar nicht interessiert. ^^

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.780 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.