Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zum Krankenkassenbeitrag.
Also meine Mutter ist selbstständig und ganz normal freiwillig gesetzlich versichert.
Die Krankenkasse hat auch eine Einzugermächtigung.
Als mein Vater gestorben ist hat die Witwenrente bekommen, wodurch der Krankenkassenbeitrag auch umgestellt werden musste. Also einmal wird von der Selbstständigkeit bezahlt und einmal von der Witwenrente.
Nun ist unser Steuerberaterin aufgefallen, dass meine Mutter den Krankenkassenbeitrag nur über die Witwenrente bezahlt und nicht von den Einnahmen der Selbstständigkeit, wodurch die Krankenkasse wohl ca. 4500 Euro in den 2 1/2 Jahren nicht eingezogen hat.
Nun habe ich die Frage, wie die rechtliche Lage da aussieht? Die Krankenkasse hat diesen Fehler noch nicht bemerkt, aber ist es wohl sicher, dass dort einfach jemand gepennt hat.
Aber wir konnten nicht wissen wie der neue Beitrag berechnet wird und hatten auch andere Sorgen zu diesen Zeitpunkt. Sofern die Krankenkasse es bemerkt, müssen wir dann alles nachzahlen oder kriegt die Krankenkasse wenigstens eine Teilschuld?
Vielen Danki im voraus
und mit freundlichen Grüßen
Xatha
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Krankenkassenbeitrag falsch berechnet
19. August 2014
Thema abonnieren
Frage vom 19. August 2014 | 22:25
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Krankenkassenbeitrag falsch berechnet
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#1
Antwort vom 20. August 2014 | 12:09
Von
Status: Weiser (16548 Beiträge, 9315x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Sofern die Krankenkasse es bemerkt, müssen wir dann alles nachzahlen <hr size=1 noshade>
Ja, klar.
Zumindest wenn keine Verjährung eingetreten ist.
Denn wenn die KK keinen Fehler gemacht hätte, hätte ja auch "alles" bezahlt werden müssen. Wenn jetzt also "alles" nachgezahlt werden muss, zahlt man nicht mehr, als wenn alles von Anfang an richtig gelaufen wäre.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
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