Krankenkassenbeitrag nebenberuflich Verdienstgrenze

28. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
Ficusia
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 14x hilfreich)
Krankenkassenbeitrag nebenberuflich Verdienstgrenze

Hallo zusammen.
Ich weiß nicht, ob dies hier das richtige Unterforum ist, aber meine Frage zielt auch nicht auf Steuerrecht ab, sondern auf Krankenkasse bzw. Sozialabgaben.
Angenommen, ein fest angestellter Arbeitnehmer ist nebenberuflich seit über 20 Jahren als Freiberufler (ja, Freiberufler, nicht Gewerbe, ist alles geklärt) tätig. Pro Jahr sind immer mal wieder kleinere Aufträge da, selten über 10.000.- EUR / Jahr. Nun fragt ein langjähriger Kunde einen größeren Auftrag an, Angebot ergibt 25.000.- EUR + MwSt. Der Arbeitsaufwand hierfür liegt bei ca. 30 Stunden, gestreckt auf 2-3 Monate

Wahrscheinlich bleibt es dieses Jahr bei so einem Großauftrag.

Im Hauptberuf betragen das Jahresgehalt im Mittel 55.000.- EUR / brutto.
Frage: würde bei dieser Konstellation die Gefahr bestehen, dass die Krankenkasse einen als hauptberuflich selbständig einstuft ?
SInd andere Fallen der Sozialversicherung zu beachten ?

Steuerthemen sind mir geläufig.
Gruß Ficusia

-- Editiert von User am 28. April 2026 18:33

-- Editiert von Moderator topic am 28. April 2026 18:40

-- Thema wurde verschoben am 28. April 2026 18:40

-- Editiert von Moderator topic am 28. April 2026 18:42

-- Thema wurde verschoben am 28. April 2026 18:42




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40205 Beiträge, 6549x hilfreich)

Es geht nach der Schilderung um einen einmaligen Auftrag mit einem einmaligen Zeitaufwand von 30 Stunden. Also lediglich für 2 Wochen...
Danach fällt der nebenberuflich Selbstständige wieder in den seit 20 Jahren gewöhnten *Kleinst-Status.*

Zitat (von Ficusia):
würde bei dieser Konstellation die Gefahr bestehen, dass die Krankenkasse einen als hauptberuflich selbständig einstuft ?
Ich sehe dafür keinen Grund. Dieser 1 Großauftrag stellt garantiert nicht den Mittelpunkt des Erwerbslebens dar.

Zitat (von Ficusia):
SInd andere Fallen der Sozialversicherung zu beachten ?
Wer sollte Fallen stellen?
Das Einkommen würde sich einmalig erhöhen. Auf Einkommen sind Abgaben zu zahlen.

-- Editiert von User am 28. April 2026 18:50

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