Hallo zusammen,
ich bin privat krankenversichert. Meine Krankenkasse zahlt mir nach Ablauf der 6-Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ab der 7. Woche ein vertraglich festgelegtes Krankentagegeld. Die Höhe des Krankentagegeldes kann einmal jährlich ohne Gesundheitsprüfung um bis zu 10% erhöht werden, um damit die Steigerung der tariflichen Lohnentwicklung auszugleichen.
Doch was passiert nach einer länger andauernden Erkrankung?
Kann die Krankenkasse nach Wiederaufnahme der Tätigkeit bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit die Höhe des Krankentagegeldes "einfrieren", also nicht mehr dynamisieren, bzw. eine Gesundheitsprüfung verlangen, die dann im Ergebnis ebenfalls dazu führt, dass zukünftige Anpassungen "nach oben" nicht mehr möglich sind?
Für Eure Hilfe vielen Dank.
Gruß
Thobe
Krankentagegeldbezug nach längerer Erkrankung
20. April 2016
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Frage vom 20. April 2016 | 15:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankentagegeldbezug nach längerer Erkrankung
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#1
Antwort vom 21. April 2016 | 12:22
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 527x hilfreich)
Ohne Gesundheitsprüfung sollte auch ohne Gesundheitsprüfung bedeuten. Oft kann nur der %-Satz erhöht werden, um welches das Einkommen auch tatsächlich gestiegen ist. Näheres regeln die Versicherungsbedingungen, auch was Wartezeiten angeht.
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