Krankenverischerung gesperrt wegen Minijob

3. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Sandra030
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenverischerung gesperrt wegen Minijob

Hi,

Meine Krankenkasse, hat plötzlich zum 1. Nov 2023 meine Versichertenkarte gesperrt, weil ich im Zeitraum 2014-2017 in meinem MiniJob zu viel verdient habe und der Arbeitgeber die Beiträge nicht abgeführt hat. Angeblich hafte ich dafür, weil ich das mehr verdiente Geld nicht angemeldet habe. In diesem Zeitraum 2014-2017 wusste ich über die Rechte und Pflichten für Versicherte nichts. Auch ist es komisch, dass die Krankenkasse sich erst jetzt meldet, weil ihnen der Rückstand jetzt erst aufgefallen ist. Der Arbeitgeber ist aber mittlerweile längst insolvent und wurde angeblich auch von der Krankenkasse in die Insolvenz getrieben.

Es werden jetzt ungefähr 25.000€ Beiträge nachgefordert.

Ist das alles Rechtens?

Liebe Grüße
Sandra

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17084x hilfreich)

Zitat (von Sandra030):
weil ich im Zeitraum 2014-2017 in meinem MiniJob zu viel verdient habe


Wie ist das zu verstehen?
Man hat einen Minijob ausgeübt, dabei aber mehr als 450€ pro Monat verdient?

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#2
 Von 
Sandra030
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Man hat einen Minijob ausgeübt, dabei aber mehr als 450€ pro Monat verdient?


ab und zu waren es wohl mehr als 450€.
genau kann ich es nicht mehr beziffern, da Gehalt bar und täglich ausgezahlt wurde. Zu dem Zeitpunkt habe ich mich auch nicht darum gekümmert bzw informiert was erlaubt ist und was nicht.
Trotzdem war ich parallel immer Festangestellt.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7988 Beiträge, 1640x hilfreich)

Zitat (von Sandra030):
Der Arbeitgeber ist aber mittlerweile längst insolvent und wurde angeblich auch von der Krankenkasse in die Insolvenz getrieben.


Naja , wenn jemand keine KV Beiträge abführt ist man selber Schuld. Anhand der Situation jetzt, würde ich den Arbeitgeber nicht so unschuldig dastehen lassen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124524 Beiträge, 40374x hilfreich)

Zitat (von Sandra030):
Ist das alles Rechtens?

Aufgrund der Vielzahl unbekannter Faktoren / zahlreicher Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Sandra030):
In diesem Zeitraum 2014-2017 wusste ich über die Rechte und Pflichten für Versicherte nichts

Irrelevant wenn es sich in den geltenden Gesetzen findet.




Zitat (von Sandra030):
hat plötzlich zum 1. Nov 2023 meine Versichertenkarte gesperrt,

Merkwürdig, denn in aller Regel geht da erst mal einiges an Kommunikation vorraus.



Zitat (von Sandra030):
Es werden jetzt ungefähr 25.000€ Beiträge nachgefordert.

Einfach so oder gab es schon einen Bescheid?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sandra030
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut meinen Recherchen ist hier laut StGB nur der Arbeitgeber haftbar. Zusätzlich wäre auch der Anspruch nach 4 Jahren verjährt.

Siehe Paragraf 266a Absatz 1 stgb

Paragraf 25 SGB IV

Und

Paragraf 28e SGB IV

Ich will mich hier nur absichern ob dies korrekt ist.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14330 Beiträge, 4457x hilfreich)

Hallo,

da scheint einiges verjährt zu sein. Das solltest du der Krankenkasse sagen (nennt sich "Einrede der Verjährung").

Zitat:
Es werden jetzt ungefähr 25.000€ Beiträge nachgefordert.
Aus 3 Jahren, und bei einem Job leicht über Minijob? Das ist ja wahrscheinlich mehr als der Lohn. :neck:

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124524 Beiträge, 40374x hilfreich)

Zitat (von Sandra030):
Laut meinen Recherchen ist hier laut StGB nur der Arbeitgeber haftbar.

Irrelevant. Es schreibt nicht der Staatsanwalt sondern die Krankenkasse.



Zitat (von Sandra030):
Ich will mich hier nur absichern ob dies korrekt ist.

Dann entsprechend Fachleute befragen.

In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz sowieso den Rechtsanwälten vorbehalten. Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.

Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3796 Beiträge, 613x hilfreich)

Zitat (von Sandra030):
Es werden jetzt ungefähr 25.000€ Beiträge nachgefordert.

Da wären 694 € pro Monat gewesen. Das kann bei einem Minijob nicht der Fall sein.
Zitat (von Sandra030):
Trotzdem war ich parallel immer Festangestellt.

War der Verdienst da so hoch, dass sie freiwillig versichert waren?

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7988 Beiträge, 1640x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Da wären 694 € pro Monat gewesen. Das kann bei einem Minijob nicht der Fall sein.


Ich bezweifle dass es ein Minijob war
wenn der Lohn täglich ausgezahlt wurde
der Lohn die 450 EUR (damalige Minijobgrenze) überschritten hat

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34261 Beiträge, 5904x hilfreich)

Zitat (von Sandra030):
ab und zu waren es wohl mehr als 450€.
Für die Zeiten, wo es nur max. 450,- waren, warst DU als geringfügig Beschäftigter nicht krankenversichert über den AG.
Dass plötzlich und unerwartet die Karte gesperrt wird, ist sehr ungewöhnlich. Krankenversicherungen schreiben ihre Versicherten iaR erst mehrfach zeitnah an, wenn sie nicht mehr pflichtversichert oder nicht mehr familienversichert sind.
Was lag denn vorher (bis 2013) bei dir vor? Und wie bist du seit 2018 versichert?
Zitat (von Sandra030):
da Gehalt bar und täglich ausgezahlt wurde.
Gehalt kann es wohl nicht gewesen sein.
Zitat (von Sandra030):
Trotzdem war ich parallel immer Festangestellt.
Parallel zum Minijob? Oder was meinst du damit?
Um sich zu wehren, wäre nicht nur die Summe wichtig, sondern der genaue Wortlaut des Schreibens. Oder eben die Hilfe eines Anwalts.

Zitat (von Sandra030):
und wurde angeblich auch von der Krankenkasse in die Insolvenz getrieben.
Ich formuliere das mal um: Angeblich/Vielleicht hat der AG damals seine AN nicht bei der Krankenversicherung angemeldet. Bei AG, die täglich in bar Lohn auszahlen, liegt dieser Verdacht nicht ganz fern... Der AG hat dann vermutlich keine Sozialabgaben abgeführt (weder für Minijobber noch andere AN)--- das ist ein Straftatsbestand/Sozialversicherungsbetrug und nicht wenige AG mussten deshalb schon in der Konsequenz Insolvenz anmelden. Daran sind nicht die Krankenkassen schuld.
In 2014 gab es auch keine revolutionären Gesetzesänderungen, die an einem vorbeigehen konnten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6481 Beiträge, 1527x hilfreich)

Zitat (von Sandra030):
Angeblich hafte ich dafür, weil ich das mehr verdiente Geld nicht angemeldet habe.

Für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge haftet nicht die beschäftigte Person sondern der Arbeitgeber (§28e SGB IV). Im Falle eines rechtswidrigen und vorsätzlichen Vorenthaltens der Sozialversicherungsbeiträge ist der Arbeitgeber nach § 266a Absatz 1 StGB strafbar.

Der Arbeitgeber kann nicht korrekt vom Gehalt einbehaltene Sozialversicherungsbeiträge maximal für die letzten 3 Monate beim Arbeitnehmer einbehalten.

Wenn er also ein höheres Gehalt gezahlt hat, aber verschusselt hat, die Abzüge korrekt zu machen, ist das die Grenze.

Ich kann im EP keine Grundlage für eine Zahlungspflicht des Versicherten erkennen. Anders wäre es ggf., wenn der Versicherte selbständig tätig gewesen wäre, dadurch entsprechend viel verdient und das nicht bei der Krankenversicherung angegeben hätte.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6481 Beiträge, 1527x hilfreich)

Zitat (von Sandra030):
ab und zu waren es wohl mehr als 450€.
genau kann ich es nicht mehr beziffern, da Gehalt bar und täglich ausgezahlt wurde. Zu dem Zeitpunkt habe ich mich auch nicht darum gekümmert bzw informiert was erlaubt ist und was nicht.
Trotzdem war ich parallel immer Festangestellt.

Das macht überhaupt keinen Sinn...

Entweder ist man angestellt oder man ist es nicht. Man kann nicht bei einem Arbeitgeber einen 450€-Job haben (geringfügige Beschäftigung) und gleichzeitig noch ein zweites, ganz normales Arbeitsverhältnis. Das geht nicht.

"Gehalt bar und täglich ausgezahlt" und "Arbeitgeber insolvent" deutet aber daraufhin, daß der Arbeitgeber wohl eine arg kriminelle Klitsche war.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124524 Beiträge, 40374x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Ich kann im EP keine Grundlage für eine Zahlungspflicht des Versicherten erkennen.

Wirklich nicht?
Zitat (von eh1960):
Man kann nicht bei einem Arbeitgeber einen 450€-Job haben (geringfügige Beschäftigung) und gleichzeitig noch ein zweites, ganz normales Arbeitsverhältnis. Das geht nicht.
...
"Gehalt bar und täglich ausgezahlt"

Mittäterschaft bei einem Sozialversicherungsbetrug kann diese durchaus begründen.


Eventuell werden die Rückfragen ja noch beantwortet ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17274 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von Sandra030):
Zusätzlich wäre auch der Anspruch nach 4 Jahren verjährt.

Absichtlich nicht gezahlte Sozialabgaben verjähren erst nach 30 Jahren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 253x hilfreich)

Zitat (von Sandra030):
Angeblich hafte ich dafür, weil ich das mehr verdiente Geld nicht angemeldet habe.
Zitat (von Sandra030):
Trotzdem war ich parallel immer Festangestellt.
Für mich hört sich das nicht nach einem Minjob an, sondern nach einer selbstständigen Tätigkeit, bei die Einnahmen nicht der Krankenkasse gemeldet wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sandra030
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also noch mal für offene Fragen.

Ich war/bin angestellt in meinem Hauptberuf und habe nebenbei einen Minijob auf 450€ Basis ausgeübt. Nicht selbständig.

Ich bin auch der Meinung das der Arbeitgeber haftet, da der Arbeitnehmer mit Abfuhr von Sozialversicherungsbeiträgen nichts zu tun hat, das diese ja vom Arbeitgeber berechnet und abgeführt werden.

Ich habe von der KK bisher nur eine telefonische Auskunft und warte auf was schriftliches, um dann mit einem Anwalt die Forderungen abzuwenden.

0x Hilfreiche Antwort

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