Krankenversicherung, Steuerbescheid

13. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)
Krankenversicherung, Steuerbescheid

Hallo,
ich möchte als Rentner gerne in eine günstigere Krankenversicherung wechseln. Ich bin gesetzlich versichert.
Beim Neuantrag wurde von mir verlangt den Steuerbescheid bei zu legen oder der Krankenkasse zu erlauben beim Finanzamt meine Daten abzurufen.
Ist dies rechtens?

Ich verstehe überhaupt nicht wozu das Ganze dient, wenn ich gesetzlich versichert bin. Soweit ich weiß, wird bei gesetzlich Versicherten nur die Rente und die Betriebsrente der Beitragsermittlung zu Grunde gelegt. Dies bekommen sie aber über meinen ehemaligen Arbeitgeber automatisch mitgeteilt.

Wozu brauchen die quasi eine Generalvollmacht über meine Finanzen.? Im Steuerbescheid stehe ja weit mehr Dinge drin, die die Krankenkasse sicher nicht für die Beitragsermittlung benötigt.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119907 Beiträge, 39796x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Ich verstehe überhaupt nicht wozu das Ganze dient, wenn ich gesetzlich versichert bin.

Weil die Beträge vom Einkommen berechnet werden. Und das findet sich halt im EInkommssteuerbescheid.




-- Editiert von Harry van Sell am 13.02.2020 23:17

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Es gibt ja verschiedene Arten von Einkommen. Zum Beispiel wird beim gesetzlich Versicherten das Zinseinkommen von seinem Sparkonto nicht für die Beitragsbemessung herangezogen. Ds gleiche gilt meines Wissens auch für Mieteinahmen. Oder liege ich da falsch?

Signatur:

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47576 Beiträge, 16821x hilfreich)

Zitat:
Das gleiche gilt meines Wissens auch für Mieteinahmen.


Das hängt davon ab, ob Du freiwillig versichert bist oder ob Du pflichtversichert bist.

Da die Krankenkasse Dein Einkommen wissen möchte gehe ich von einer freiwilligen Versicherung aus.

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#4
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Zitat (von hh):


Das hängt davon ab, ob Du freiwillig versichert bist oder ob Du pflichtversichert bist.
.


Ab welchem Einkommen bin ich denn freiwillig versichert und welche Einkommen zählen da dazu?

Signatur:

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47576 Beiträge, 16821x hilfreich)

Zitat:
Ab welchem Einkommen bin ich denn freiwillig versichert


Das hängt nicht vom aktuellen Einkommen ab. Vielmehr muss man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90% der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein.

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#6
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Ich war immer in der gesetzlichen KK versichert, zeitweise jedoch aufgrund meines Gehaltes freiwillig. Jetzt bin ich in Rente und habe zur Rente noch eine hohe Betriebsrente. Ich muss für die Betriebsrente 100% und für die Rente 50% Beitrag zahlen.
Die jetzigen Einkünfte aus Rente und Betriebsrente liegen aber unter der Bemessungsgrenze.

Signatur:

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5545 Beiträge, 2499x hilfreich)

Niemand zwingt dich, deinen Steuerbescheid vorzulegen.

Dann zahlst du eben den Höchstsatz, hast deine Daten aber geschützt.

Ob sich der Krankenkassenwechsel dann noch lohnt, musst du selbst entscheiden.

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#8
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Die Frage ist nicht, ob ich dazu gezwungen werde. Die Frage ist, inwieweit die KK berechtigt ist so weitreichend in meine persönlichen Verhältnisse einzusehen.
Es ist natürlich keine Frage, das die Rentenhöhe und die Höhe der Betriebsrente ihr bekannt sein müssen. Aber diese Angaben bekommt sie von der Rentenversicherung und der Firma, die die Betriebsrente zahlt ohnehin automatisch. Wozu noch einen Steuerbescheid?

Signatur:

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#9
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Ich rief eben bei meiner KK an. Ich bin pflichtversichert. Das bedeutet evtl. Mieteinnahmen und Zinseinnshmen spielen keine Rolle.
Und jetzt frag ich wieder: Wozu braucht die KK beim Versicherungswechsel meinen Steuerbescheid?
Aus naheliegenden Gründen wollte ich meine derzeitige KK nicht fragen.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47576 Beiträge, 16821x hilfreich)

Zitat:
Wozu braucht die KK beim Versicherungswechsel meinen Steuerbescheid?


Bei freiwilliger Versicherung wäre die Sache klar gewesen.

Da Du aber pflichtversichert bist, fällt mir auch kein Grund ein, warum die Krankenkasse Deinen Steuerbescheid haben möchte.

Zitat:
Aus naheliegenden Gründen wollte ich meine derzeitige KK nicht fragen.


Und warum fragst Du nicht einfach Deine neue Krankenkasse?

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