Krankenversicherung Beiträge

8. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
go492261-34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenversicherung Beiträge

Hallo zusammen...seit dem Dezember 2017 bis vor paar Tage hatte ich wegen alte Beitragsschulden Leistungsstop (konnte nicht zu Arzt und nichts, nur Notfälle) bei gesetzlicher Krankenkasse AOK. Jetzt mitlerweile habe ich die Leistungsanspruch weil ich die ratenzahlung beantragte. Während der Leistunsstop wurden mir 6 Monate lang vollständige Beiträge von meinem Bruttolohn abgerechnet obwol ich mit der Versicherungskarte nichts machen konnte, wie geschrieben nur im Notfall.
Meine Frage ist jetzt ob die Krankenkasse dazu Recht hat und ob ich die Abgebuchte Beiträge zurückfordern kann ?

Vielen Dank
LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorlag, sind die Abzüge natürlich ok. Man hätte sich früher um die Klärung der Schulden kümmern müssen.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Jetzt mitlerweile habe ich die Leistungsanspruch weil ich die ratenzahlung beantragte.

Da ist die KK kulant - die Krankenkasse kann den Leistungsanspruch solange einschränken, bis die gesamten Beitragsschulden bezahlt sind.
Zitat:
Meine Frage ist jetzt ob die Krankenkasse dazu Recht hat und ob ich die Abgebuchte Beiträge zurückfordern kann ?

Nein, da kannst du nichts zurückfordern. Du musst den vollen Beitrag zahlen, auch wenn du nur eingeschränkte Leistungen erhälst.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Da ist die KK kulant - die Krankenkasse kann den Leistungsanspruch solange einschränken, bis die gesamten Beitragsschulden bezahlt sind.


Das ist falsch. §16 Abs. 3a Satz 3 SGB V .

0x Hilfreiche Antwort

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