Hallo zusammen...seit dem Dezember 2017 bis vor paar Tage hatte ich wegen alte Beitragsschulden Leistungsstop (konnte nicht zu Arzt und nichts, nur Notfälle) bei gesetzlicher Krankenkasse AOK. Jetzt mitlerweile habe ich die Leistungsanspruch weil ich die ratenzahlung beantragte. Während der Leistunsstop wurden mir 6 Monate lang vollständige Beiträge von meinem Bruttolohn abgerechnet obwol ich mit der Versicherungskarte nichts machen konnte, wie geschrieben nur im Notfall.
Meine Frage ist jetzt ob die Krankenkasse dazu Recht hat und ob ich die Abgebuchte Beiträge zurückfordern kann ?
Vielen Dank
LG
Krankenversicherung Beiträge
8. Juni 2018
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Frage vom 8. Juni 2018 | 13:45
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenversicherung Beiträge
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#1
Antwort vom 16. Juni 2018 | 13:17
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorlag, sind die Abzüge natürlich ok. Man hätte sich früher um die Klärung der Schulden kümmern müssen.
#2
Antwort vom 17. Juni 2018 | 14:27
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Zitat:Jetzt mitlerweile habe ich die Leistungsanspruch weil ich die ratenzahlung beantragte.
Da ist die KK kulant - die Krankenkasse kann den Leistungsanspruch solange einschränken, bis die gesamten Beitragsschulden bezahlt sind.
Zitat:Meine Frage ist jetzt ob die Krankenkasse dazu Recht hat und ob ich die Abgebuchte Beiträge zurückfordern kann ?
Nein, da kannst du nichts zurückfordern. Du musst den vollen Beitrag zahlen, auch wenn du nur eingeschränkte Leistungen erhälst.
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#3
Antwort vom 18. Juni 2018 | 09:57
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatDa ist die KK kulant - die Krankenkasse kann den Leistungsanspruch solange einschränken, bis die gesamten Beitragsschulden bezahlt sind. :
Das ist falsch. §16 Abs. 3a Satz 3 SGB V .
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