Krankenversicherung - Beitrag doppelt gezahlt? Rückerstattung?

5. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
mark225
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)
Krankenversicherung - Beitrag doppelt gezahlt? Rückerstattung?

Folgende Situation:

Ehepaar, Mann Student, Frau arbeitslos gemeldet. Gesetzliche Familienversicherung. Jobcenter zahlt den Versicherungsbeitrag für die Frau. Mann zahlt allerdings währrenddessen ebenfalls den Beitrag, da er nicht weiß, dass das Jobcenter diesen Beitrag zahlt. Irgendwann merkt der Mann das und zahlt nicht mehr. Der Versicherer meldet sich nie dazu. Hat der Mann doppelt gezahlt / kann er seine Beiträge zurückbekommen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Auf die Bescheide schauen, was und für welche Zeiträume das Jobcenter für wen zahlt.
Überprüfungsantrag an die Krankenkasse schicken. Es wird ja Beitragsbescheide gegeben haben.

Da die Familienversicherung aber kostenfrei ist, ist fraglich, was man selbst da gezahlt haben will.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

was man selbst da gezahlt haben will. Seine, des Mannes, Beiträge zur studentischen KV und PV. Die kann er m. E. zurückfordern, soweit sie noch nicht verjährt sind, wenn er die Voraussetzungen der Familienversicherung (Einkommensgrenzen!) in der Zeit erfüllt hat.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Seine, des Mannes, Beiträge zur studentischen KV und PV.


Ok, nur die Familienversicherung kommt ab einem bestimmten Alter oder Nebenverdienst auch nicht mehr in Betracht. Darüber steht hier aber leider nix. In jedem Fall muss man das aber mit der KK klären und nicht einfach die Beitragszahlung stoppen, sonst gibt's die nächste Überraschung bevor man die Erstattung vermeintlicher Doppelzahlungen geklärt hat: Exmatrikulation.

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