Krankenversicherung - Familienvers.,dann studentische KV. Jedoch:Schon lang Freiberufler,minijobs...

14. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
zDrHJwrTf0dj
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenversicherung - Familienvers.,dann studentische KV. Jedoch:Schon lang Freiberufler,minijobs...

Hallo,

Ich wurde gebeten, folgenden Sachverhalt für eine Bekannte einzustellen:

"Es geht um das Thema Krankenversicherung. Und ich meine, daß dieses bei mir etwas komplexer als gewöhnlich ist und ich befürchte, daß es hier eine Problemlage gibt.

Ich war bis zu meinem 25. Lebensjahr in der Familienversicherung bei einer BKK krankenversichert. Schon in der Familienversicherung als Student, auch danach selbst als Student, da ich in 2012 ein (Fern-)Studium aufgenommen habe und dies erst nä. Semester abschließe.

Nun bin ich bald 31 und falle in diesem Herbst auch aus der Studentenversicherung heraus. Die Examenskandidatenversicherung habe ich möglicherweise schon in Anspruch genommen. Wobei ich mir da nicht ganz sicher bin: Anschlußversicherung als Examenskandidat wurde von der Versicherung angesprochen, aber ich meine, ich wurde dann plötzlich doch wieder als Student eingestuft bis zum Ablauf dieses Semesters (SS 2020).

Jedenfalls beende ich mit Sicherheit im WS 2020/21, genauer gesagt noch vor Jahresende 2020, meinen b.a.-Abschluß. Allerdings gibt es zum Studium noch zu sagen: Ich war viele Semester meines Studiums in Teilzeit eingeschrieben, einige Semester nur in Vollzeit (so auch das abschließende Semester).

Mein Status hing allerdings nie direkt mit meiner Belegung und den damit zusammenhängenden Semesterwochenstunden, also der Arbeitsbelastung, zusammen: Es gab VZ-Semester, in denen ich nichts belegt habe, keine oder nur Prüfungen abgelegt habe. Es gab TZ-Semester, in denen ich ein Vollzeitpensum belegt (aber nicht unbedingt alle Module mit Prüfung abgeschlossen) habe.

Zu guter Letzt: Nach dem b.a.-Abschluß werde ich entweder direkt oder mit Verzögerung wahrscheinlich einen m.a.-Studiengang antreten.


Das war der Aspekt Studium. Nun zum Aspekt Erwerbstätigkeiten:
Nach meinem Abitur habe ich zunächst von Mitte 2010 bis Mitte 2011 „in einem minijob" gearbeitet.

Dann habe ich Ende 2012 in geringem Umfang eine potentiell freiberufliche Tätigkeit aufgenommen. Mit dieser bin ich seit 2014 beim Finanzamt gemeldet (siehe unten).

Fast zum gleichen Zeitpunkt bin ich zusammen mit meinem Bruder geschäftsführender Gesellschafter unserer GbR geworden. Den Gesellschaftsvertrag habe ich meinerseits im Februar 2017 gekündigt. Kurze Zeit später haben wir beim Amt die GbR/das Gewerbe rückwirkend zu Ende 2015/1.1.2016 aufgelöst.

Von 2012 bis 2015 habe ich wenige, vereinzelte Aufträge von einer Promotions-Agentur übernommen. Zunächst mit angemeldetem Kleingewerbe, dann – meine ich – auf Rechnung der GbR.

Seit 2014 bin ich beim Finanzamt gemeldet als Freiberufler (habe diese Tätigkeit in geringem Umfang jedoch schon ab Dez 2012 ausgeübt). Von 2016 Oktober bis 2017 Mai habe ich pausieren müssen und unterrichte seit diesem Zeitpunkt wieder (immer schon in wesentlich weniger als 20 Stunden pro Woche) Kinder und Erwachsene.

Ab Mai 2015 habe ich angefangen, bei einer Firma (Fa. A) als Büro-Aushilfskraft zu arbeiten. Zunächst ohne Arbeitsvertrag bis Ende 2015, ab 2016 dann mit AV. Jeweils mit Einkommen bis max. 450 € p.m./5400 € p.a.
Allerdings habe ich, wie ich festgestellt habe, schon in 2015 eine weitere Tätigkeit bei einer anderen Firma (Fa. B) aufgenommen. Hier war ein Honorar von 450 € und etwaige Provisionen festgelegt.
Die Tätigkeit bei Fa. B endete im Dez 2016. Die Tätigkeit für Fa. A lief ab Anfang 2016 bis Nov 2019. Ich meine, daß die Tätigkeit bei Fa. A ab 2016 dann der allein mögliche minijob war mit 450 € - auch wenn ich zuerst bei Fa. B einen AV hatte. Dort vermutlich als Werkstudent (was ich aber im Moment nicht nachprüfen kann).

Ab 2017 war ich – neben Studium, minijob und freiberufl. Tätigkeit – dann als Werkstudent bei einer Firma, die mich an einen Automobilhersteller überlassen hat. Genauer: Befristeter Arbeitsvertrag über eine kurzfristige Beschäftigung von Jan – Okt 2017; dasselbe von Jan – Jul 2018.

Die aktuellste Lage sah also wie folgt aus:
Bis letzten November war ich minijobber, währenddessen auch Freiberufler. Außerdem Teilzeit-Student. Ab kommendem bin ich für das abschließende Semester VZ-Student und nach wie vor Freiberufler.

Vermutlich noch interessant in Bezug auf meine KV-Gesellschaft:
Meine aktuelle Krankenversicherung besteht wie eh und je bei der BKK des Automobilherstellers – bei dem ein Elternteil angestellt war und an den ich, wie oben beschrieben, als Werkstudent überlassen wurde.

Ich befürchte nun, ein Problem zu haben, da es versäumt wurde - so glaube ich zumindest - der KKV meine diversen Tätigkeiten und Einkünfte mitzuteilen. Gut, eigentlich müßte die KKV ja automatisch davon erfahren haben, da meine Arbeitnehmer eigentlich alle Beiträge zahlen mußten und mich dementsprechend melden, will ich meinen.
Jedoch mache ich mir Sorgen wg. meiner Selbständigkeit. Diese wurde - auch das glaube ich - nie gemeldet. Beim Finanzamt bin ich, wie gesagt, seit 2014 gemeldet (interessanterweise stand damals in der Rückantwort vom FA bei Betriebsart: "Student").
Nun mache ich mir Sorgen wegen horrender Nachforderungen.

Für mich stellt sich nun die Frage nach meiner weiteren KV – wobei ich wohl zunächst als freiwillig GK-Versicherter weitermachen muß, da die Kündigung ja erst nach 2 Monaten oder so wirksam wird.
Ich frage mich:
- Wie soll ich mich nun verhalten?
- Verjähren Ansprüche der KKV (wie z. B. bei der Rentenversicherung nach vier Jahren)?
- Kann ich die Nachforderungen reduzieren oder zum jeweiligen Zeitraum von Ihnen ausgenommen werden, wenn meine Einnahmen (in den letzten Jahren) teils sehr gering waren oder gar bei null (bzw. Verluste).
• Soll ich mich weiterhin bei meiner bestehenden KK versichern – zunächst als Student und dann als Selbständiger mit Ende meines Studiums.
• Soll ich die KK wechseln und dort als Student beginnen oder gleich als Selbständiger.
• Soll ich in die PKV wechseln."

Soweit der von Ihre geschilderte Sachverhalt.
Mit freundlichen Grüßen

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32839 Beiträge, 17253x hilfreich)

Gut, eigentlich müßte die KKV ja automatisch davon erfahren haben, da meine Arbeitnehmer eigentlich alle Beiträge zahlen mußten und mich dementsprechend melden, will ich meinen. Nö - Werkstudenten sind nicht über den AG krankenversichert und kurzfristig Beschäftigte ebenfalls nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
zDrHJwrTf0dj
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Gut, eigentlich müßte die KKV ja automatisch davon erfahren haben, da meine Arbeitnehmer eigentlich alle Beiträge zahlen mußten und mich dementsprechend melden, will ich meinen. Nö - Werkstudenten sind nicht über den AG krankenversichert und kurzfristig Beschäftigte ebenfalls nicht.


Auch nicht, wenn auf den Gehaltsabrechnungen ein KKV-Beitrag ausgewiesen ist?

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#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von zDrHJwrTf0dj):
Auch nicht, wenn auf den Gehaltsabrechnungen ein KKV-Beitrag ausgewiesen ist?
Wie ist der denn ausgewiesen?

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32839 Beiträge, 17253x hilfreich)

Auch nicht, wenn auf den Gehaltsabrechnungen ein KKV-Beitrag ausgewiesen ist? Dann sind es weder Werkstudenten noch kurzfristig Beschäftigte, weswegen die Fragestellung widersinnig ist. Werkstudenten zeichnen sich ja gerade dadurch aus, dass außer dem RV-Beitrag keine SV-Beiträge abzuführen sind, und kurzfristig Beschäftigte sind komplett SV-frei.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
linamina
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

(Unfug editiert)

-- Editiert von Moderator am 26.09.2020 00:46

-- Editiert von Moderator am 26.09.2020 00:48

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