"Wer eine Private Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen hat, deren Leistungsumfang nicht den Forderungen des Gesetzes entspricht, hat dennoch seine Versicherungspflicht erfüllt, wenn die Versicherung vor dem 1. April 2007 zum Abschluss kam."
Ist das korrekt und wenn ja, wie genau heisst der Paragraph/die Klausel?
-- Editiert am 19.11.2009 16:52
Krankenversicherung PKV - Frage zu Klausel
19. November 2009
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Frage vom 19. November 2009 | 11:29
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenversicherung PKV - Frage zu Klausel
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#1
Antwort vom 23. November 2009 | 01:35
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Hallo Guiliana,
"Ein vor dem 1. April 2007 vereinbarter Krankheitskostenversicherungsvertrag genügt den Anforderungen des Satzes 1
Nachzulesen in § 193 VVG
Gruß
Berry
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