Krankenversicherung - Wer trägt die Folgekosten?

12. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Mitja
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenversicherung - Wer trägt die Folgekosten?

Als Patientin stuerzte meine Mutter im Treppenhaus des Krankenhauses. Die Versicherung der Berufsgenossenschaft des Krankenhauses erklaert nun, dass dieser Unfall privat ist und keine Kosten uebernommen werden. Meine Mutter ist nun zu 30% Invalide.
Kann sie Schmerzensgeld verlangen? Wer traegt die Folgekosten?
Wo kann ich mich beraten lassen? Wer kennt vergleichbare Faelle?
Ich danke fuer Hinweise.

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"Mitja"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Warum war sie dort? Behandelt? Wenn ja, ambulant oder stationär? Wer war Kostenträger dann ( Krankenkasse, LVA etc. )?

Was hatte Sie im Treppenhaus zu suchen?

Warum stürzte sie? Alleinverschulden? Durch Mitarbeiter etc.?

Denn Normal:

Gem.§ 7 (1) Nr. 15a SGB VII sind "Personen die auf Kosten einer Krankenkasse oder eines Trägers der gesetzl.Rentenversicherung oder einer landwirtschaftlichen Alterskasse stationär oder teilstationär behandelt werden oder stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur med.Reha erhalten" unter den Schutz der gestzlichen Unfallversicherung gestellt.



-- Editiert von Jogibear am 13.08.2004 09:53:46

-- Editiert von Jogibear am 13.08.2004 09:55:07

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mitja
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie wurde dort stationaer behandelt. Eine OP am Armgelenk. Der Kostenträger die gesetzliche Krankenversicherung. Auf dem Weg zu einer Zigarettenpause rutschte meine Mutter im Glatten Treppenhaus aus.

Ist für die gesetzliche Unfallversicherung auch die gesetzliche Krankenkasse zuständig?



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"Mitja"

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#3
 Von 
guest123-276
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 24x hilfreich)

Warum war es denn glatt? Durch Verschulden (z.B. wischen) des Krankenhauses oder war dies aufs Schuhwerk zurück zu ziehen?

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