Krankenversicherung - kann er nie wieder in eine gesetzliche wechseln?

13. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Urmelienchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 3x hilfreich)
Krankenversicherung - kann er nie wieder in eine gesetzliche wechseln?

Ein Mitstudi von mir war Privatversichert. (seine Eltern haben n biserl mehr Geld). Hat nach der Schule ne Ausbildung gemacht und studiert jetzt. Muss sich das selbst finanzieren weil seine Eltern das Studium nicht finanzieren wollen. Er kommt soweit auch gut klar.

Jetzt das Problem: Er hat keine Krankenversicherung mehr, weil er die nicht mehr bezahlen kann. Er musste damals was unterschreiben, dass er nicht mehr in eine gesetzliche Versicherung kann. Gibt es noch irgendwie einen Möglichkeit in irgendeine Versicherung zu kommen. Private wollen ihn nicht, weil er zu wenig verdient, bzw die auch gar nicht bezahlen kann.

Was tun?

MfG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kropp777
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,

unter gewissen Voraussetzung besteht doch glaube ich ein Unterhaltsanspruch an die Eltern.

Wenn nich, hat er glaub ich Pech gehabt. Man sollte sich halt immer vorher überlegen was man macht:

"Er musste damals was unterschreiben, dass er nicht mehr in eine gesetzliche Versicherung kann."


-----------------
"Gruß
Kropp777"

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#2
 Von 
Pabst
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 11x hilfreich)

Zum einen bieten alle gesetzlichen Krankenkassen einen Studententarif an. Da wäre es zumindest ein Versuch wert, durchzuprüfen, ob sich eine Kasse bereit erklärt, ihn zu nehmen.

Daneben gibt es die Möglichkeit, einen Job anzunehmen, der versicherungspflichtig ist.

Nicht zuletzt kann er selbst einen Vertrag bei einer privaten KV abschließen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Axel Pabst

-----------------
"RA Pabst ist Partner der Kanzlei Dr. von Haldenwang, Pabst & Koll. in Frankfurt am Main."

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#3
 Von 
Urmelienchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 3x hilfreich)

wenn er also einen job annehmen würde der versicherungspflichtig ist muss ihn eine gesetzliches kasse nehmen? auch wenn er damals diesen wisch unterschrieben hat?

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kropp777
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,

also so einfach ist es nicht.
Sie müssen schon die sog. "Werkstudentenregelung" beachten.

Diese sagt grds. und vereinfacht aus das die jeweilige Beschäftigung erst ab 20h pro Woche Arbeitszeit versicherungspflichtig wird.

Er muss also einen Job mit über 20 Wochenstunden annehmend.

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für Studenten die Sie warsch. meinten gilt hierbei nicht.

-----------------
"Gruß
Kropp777"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Urmelienchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 3x hilfreich)

danke schon mal. ich meinte eigentlich den "Wisch" den er damals bei seiner privaten unterschrieben hat, dass er NIE wieder in eine gesetzliche wechseln kann.

mfg

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