Krankenversicherung als Werkstudent wurden nie abgerechnet

3. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
recl
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenversicherung als Werkstudent wurden nie abgerechnet

Guten Abend,

Ich habe zu folgendem Thema leider keine passende Antwort gefunden und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.

Ich studiere seit September 2017 und war seither auch durchgehend als Werkstudentin tätig, wobei ich immer über 450 Euro verdient habe (meistens 800 Euro). Mir wurde auch immer Rentenversicherungsbeiträge abgezogen, jedoch keine Krankenversicherung. Ich bin immer davon ausgegangen, dass ich einfach bei meiner Mutter familienversichert sein darf. Vor circa einem Jahr hat sich die Krankenkasse mal bei meiner Mutter gemeldet und nach Gehaltsnachweisen der vergangenen 3 Monaten von mir gefragt. In dieser Zeit habe ich ein 6-Monatiges Praktikum absolviert, bei dem ich nur 450 Euro verdient habe. Diese Abrechnungen habe ich der Krankenkasse zugeschickt.
Nach dem Praktikum habe ich wieder eine Stelle angenommen, bei der ich 880 Euro pro Monat verdiene. Weiterhin werden allerdings nur die Rentenversicherungsbeiträge von meinem Gehalt abgezogen.
Nun habe ich von einer Freundin erfahren, dass es bei ihr gleich ablief mit den Beiträgen. Nun ist ihrer Krankenversicherung im Nachhinein aufgefallen, dass sie gar nicht mehr in der Familienversicherung hätte versichert sein dürfen. Nun muss sie Krankenversicherungsbeiträge nachzahlen für die vergangenen 2 Jahre.
Jetzt habe ich natürlich Angst, dass dies bei mir auch der Fall sein wird. Ich wüsste nicht, wie ich das Geld überhaupt auftreiben sollte. Zudem hat ja auch meine Mutter einen gewissen Betrag für mich gezahlt.
Müsste man dann einfach die Differenz zahlen? Sprich, meine Mutter hat vielleicht nur 30 Euro pro Monat für mich bezahlt und ich müsste dann die Differenz nachzahlen?
Hätte ich vorher gewusst, dass ich als Werkstudent 80 Euro RV und 80 Euro KV zahlen muss, dann hätte ich mich wahrscheinlich direkt einfach für einen 450 Euro Job entschieden, da die Differenz dann ja nach Abzügen gar nicht mehr so groß gewesen wäre. Natürlich liegt es in meiner eigenen Verantwortung, mich zu informieren, wie ich mich zu versichern habe. Allerdings bin ich immer davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber sich bei meiner Krankenkasse meldet (Da ich ja auch meine Krankenkasse im Vertrag stets angeben musste) und denen ankündigt, dass es sich um ein Werkstudentenverhältnis handelt, bei welchem ich 16 Stunden pro Woche arbeitet, wobei ja klar ist, dass dann die 450 Euro Grenze überschritten wird.

Aber wahrscheinlich werde ich da nicht drum herum kommen, oder?

Ich danke sehr für eure Hilfe.

-- Editiert von Moderator am 03.05.2020 20:34

-- Thema wurde verschoben am 03.05.2020 20:34

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Müsste man dann einfach die Differenz zahlen? Zwischen null Euro (genau soviel zahlt die Mutter nämlich für die Familienversicherung) und den ca. 105 Euro, die die studentische KV und PV aktuell kostet? Ja.
Allerdings bin ich immer davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber sich bei meiner Krankenkasse meldet Nö. Bei Werkstudenten läuft die KV/PV nicht über den Arbeitgeber - SIE selbst haben sich bei der Kasse zu melden und sich darum zu kümmern, dass Sie die Beiträge zur studentischen KV/PV zahlen.
Ich wüsste nicht, wie ich das Geld überhaupt auftreiben sollte. Dann haben Sie halt Schulden...
Zudem hat ja auch meine Mutter einen gewissen Betrag für mich gezahlt. Nein, hat sie nicht.

-- Editiert von muemmel am 03.05.2020 20:39

-- Editiert von muemmel am 03.05.2020 20:42

-- Editiert von muemmel am 03.05.2020 20:43

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Ich studiere seit September 2017 und war seither auch durchgehend als Werkstudentin tätig, wobei ich immer über 450 Euro verdient habe (meistens 800 Euro). Folglich ist auch noch nichts verjährt, da die entsprechende Verjährungsfrist 4 Jahre beträgt. Vor 10/19 war der Beitrag aber geringer - es waren ca. 86 bis 88 Euro im Monat.

-- Editiert von muemmel am 03.05.2020 20:49

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Noch ein Nachtrag: Da Sie ja vermutlich bald fertig sind mit dem Studium (ein Bachelor dauert m. W. 3 Jahre - die sind bald um) und Geld verdienen - KV- und PV-Beiträge kann man von der Steuer absetzen. Davon hat man als Student in der Regel nichts, aber da Sie vermutlich noch nach dem Studium Ihre Schulden abtragen werden (bzw. da überhaupt erst damit anfangen) - dann zahlen Sie Steuern und können das absetzen, d. h., einen kleinen Teil kriegen Sie vom Finanzamt wieder.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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