Krankenversicherung doppelt bezahlt und hilfslos

5. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
lenaccc
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenversicherung doppelt bezahlt und hilfslos

Hallo,
ich bin Ausländer und bin ich jetzt hilflos weil ich Hotline und Email von Aok plus versucht habe. Leider gibt es noch keine Lösung.

Nach dem Uni Abschluss bin ich von Nov. 2014 bis Jan. 2015 freiwillig versichert bei AOK Plus. In Feb. 2015 habe ich Job gefunden und habe ich eine Formular von HR bekommt und gefüllt, zum AOK Bayern gewechselt. (Ich dachte, dass es selbe Krankenversicherung ist)

Ich habe gefunden, AOK Plus hat von Feb. 2015 bis jetzt Sep. 2015 monatlich 150 € Krankenversicherung Betrag von meinem Konto abgezogen. (freiwillig versichert) Ich habe in August eine schriftliche Kündigung und meine Lohnabrechnung(Krankenkassen von AOK Bayern)zusammen gesendet und wollte ich bezahlende Beträge zurückbekommen..

Ich bekomme einen Brief von AOK Plus zurück und steht: die Kündigung ist erst nach drei Monate gültig und ab 2015 Feb. bis heute habe ich Einkommen deswegen muss AOK Plus noch zusätzlich monatlich 500 Euro abbuchen. D.h insgesamt muss ich noch 4000 Euro nachzahlen. Ich kann gar nicht glauben!

Wie kann ich doppelt bezahlt Beträge zurückbekommen? Muss ich noch 3 Monate Krankenversicherung bezahlen bei AOK Plus?

Ich hoffe dass Sie mich helfen kann T.T

Lei Chen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Ich kann gar nicht glauben! Ich auch nicht - scannen Sie den Brief mal (anoymisiert natürlich) und stellen ihn hier ein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9285x hilfreich)

Mir würde da schon eine Konstellation einfallen, bei der das möglich ist:
Nämlich wenn im neu gefundenen Job sofort ein Lohn über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) erzielt wird.
Dann war nämlich der Status vorher "freiwillig versichert" und ist er nach Aufnahme der neuen Tätigkeit immer noch (eine Pflichtversicherung tritt bei Überschreitung der JEAG nicht ein).
Und wenn man während einer freiwilligen Versicherung die Krankenkasse wechselt, muss die Kündigungsfrist beachtet werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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