Krankenversicherung: ist Lastschriftverfahren dort Pflicht

27. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
passat32b
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)
Krankenversicherung: ist Lastschriftverfahren dort Pflicht

Hallo,

an alle Versicherungsexperten und Rechtsanwälte, mal eine kurze Frage:

ich bin derzeit privat Krankenversichert. Seit Jahren zahle ich meine Beiträge durch Überweisung, weil ich grundsätzlich etwas dagegen habe, einem Versicherungsunternehmen meine Kontoeinzugsvollmacht auszuhändigen, sprich dem Lastschriftverfahren zuzustimmen.

Dies hat auch den Grund, dass ich wahrlich nicht gut auf Versicherungen zu sprechen bin und ein wenig die Hand darüber haben möchte, wer sich von meinem Konto bedient.

Soeben rief meine Versicherungstante an, ich müsse der PKV nun eine Einzugsermächtigung erteilen, die PKV wolle dies so und es wäre Gang und Gäbe, sprich ich müsse da mitmachen, obwohl ich damit überhaupt nicht einverstanden bin.

Wie sieht es da rechtlich aus? Kann ich mich wehren?

Wäre für eine kurze Info sehr dankbar!!!
SASCHA


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"früher musste man seinen Müll mühsam im Wald vergraben ... heute gibt es eBay :) "

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ohne deine Zustimmung ist eine einseitige Vertragsänderung natürlich NICHT zulässig.
Gruß!

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Wieso nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen?? Macht doch Sinn! Der VR hat dann die Holschuld. Außerdem bei Beitragsanpassungen müssen Sie nicht ständig was ändern.
Außerdem können Sie innerhalb von 6 Wochen Ihr Geld zurückholen, was bei der Überweisung nicht geht.

Außerdem, warum sollten Sie mal nichts überweisen? Dann verlieren Sie den Versicherungsschutz.

Es gibt natürlich keine Pflicht zum Lastschriftverfahren. Das würde ich zum ersten mal hören.
Wo sind Sie denn versichert?

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#3
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

zuerst kommt es immer darauf an, was steht in den Vertragsbedingungen? Erst dann kann korrekt beraten werden.

So weit mir bekannt, besteht ein ganz erheblicher Unterschied zwischen einer Einzugsermächtigung und dem so genannten Lastschriftverfahren.
:wipp:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Nein, Du meinst Abbuchungsauftrag.

Einzugsermächtigung und
Lastschriftverfahren sind
dasselbe.
Anhand der Einzugs-
ermächtigung wird Lastschrift getätigt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

'Sorry' >> die Anmerkung stimmt natürlich. War schon bisschen spät.
:wipp:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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