Krankenversicherung nach Scheidung: Falsch und spät Information von Krankenkasse.

29. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Doc.AElstein
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 56x hilfreich)
Krankenversicherung nach Scheidung: Falsch und spät Information von Krankenkasse.

Hallo
Schön Sonntag an alle.
Ich hoffe, der Google-Übersetzer macht gute Arbeit: Ich bin Engländer (obwohl ich sowohl die Deutsche als auch die Englische Staatsbürgerschaft besitze, und lebe seit etwa 25 Jahren in Deutschland).

Ich glaube, ich verstehe endlich die wichtigsten allgemeinen gesetzlichen Rechte in meiner Situation, aber der Lauf der Dinge hat sich nicht so entwickelt, wie es hätte sein sollen, und ich stecke in einer ungewöhnlichen Situation.

So verstehe ich jetzt, wie die Dinge hätten fortschreiten sollen.
Hier ist die vereinfachte Kurzfassung davon!
Ich wurde am 16. Juni 2022 geschieden. Ich war zu diesem Zeitpunkt nicht erwerbstätig. Meine Frau war. Ich war über ihre/unsere Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert.
Dann… Ab 17. Juli 2022
_(i) die Familienmitversicherung endete, ich aber gesetzlich eine Versicherung abschließen und selbst bezahlen muss,
und
_(ii) Die gesetzliche Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, mich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherung zu versorgen. (Ich muss dafür bezahlen oder mich an die verschiedenen Sozialbehörden wenden, wenn ich aus finanziellen Gründen nicht in der Lage bin)
_.____________________

Jetzt das Problem.
Trotz der Umstände hatte und habe ich eine gute Arbeitsbeziehung zu meiner (ex) Frau. Vor der Scheidung stellte sie, während sie andere Dinge prüfte, bei zwei verschiedenen Gelegenheiten zwei verschiedenen Personen bei der gesetzlichen Krankenkasse die Frage, um die Position zu mir zu klären. Sie sagten ihr deutlich, dass meine Versicherung bei ihnen mit der Scheidung endete, und damit war es für sie erledigt. Ich weise jetzt das war falsch. (Der Scheidungsanwalt, den wir eingeschaltet haben, kannte die Situation etwas besser, aber nicht die ganze Geschichte. Seine Variante war, dass meine Krankenversicherung für mich 1 Monat später, am 17. Juli 2022, automatisch gekündigt werden würde und ich für den Abschluss einer Krankenversicherung verantwortlich wäre , wenn ich eine Krankenversicherung wollte)

Aufgrund dieser Informationen und aus persönlichen Gründen entschied ich mich zunächst, keine Krankenversicherung abzuschließen, und sprach mit den Ärzten, die mich zuvor über die Krankenversicherung behandelt hatten, und sie erklärten sich bereit, mich privat zu behandeln, wenn ich ihre Dienste in Anspruch nehmen sollte.

Ungefähr 4 Monate nach der Scheidung erhielt ich per Post ein Schreiben von der gesetzlichen Krankenversicherung, in dem ich gebeten wurde, sie elektronisch zu kontaktieren, um Formulare zum Ausfüllen zu erhalten, um die Fortsetzung der Krankenversicherung nach dem 17. Juli 2022 sicherzustellen (Wohl bemerkt, dass wir damals schon viele Monate sind nach Juli )
Es gab Probleme mit ihrem elektronischen Registrierungsprozess, also war es ungefähr 5 Monate nach Juli, als ich lesen konnte, was sie für mich hatten. Das war: Im Wesentlichen wollen sie, dass ich ein Formular ausfülle, das es ihnen erlaubt, Geld von meinem Bankkonto abzuheben.
Ich schrieb zurück, informiere sie ausführlich über die oben besprochenen Ereignisse und bat sie, ihre Position zu meiner Krankenversicherung klarzustellen. ( Ich habe auch ausführlich über meine finanzielle Situation informiert)
Ihre Antwort lautete im Wesentlichen: Füllen Sie das Formular aus, dann können wir alles klären.
Ich habe nochmal geschrieben, und bat sie noch einmal , ihre Position zu meiner Krankenversicherung klarzustellen, und sagte, ich sei ziemlich besorgt darüber, ihnen das Recht zu geben, Geld von mir zu nehmen, ohne zu erklären, in welcher Höhe und warum.
Ihre Antwort beantwortete wieder einmal nicht direkt meine Fragen. Aber Sie gab mir die Korrekt Rechtslage an, wie ich sie oben angegeben habe, (die ich inzwischen selbst durch Internetrecherche herausgefunden hatte)
Sie fordern mich erneut auf, das Formular auszufüllen, und sagen, wenn ich nicht kooperiere, seien sie gesetzlich verpflichtet, mir einen höheren Satz in Rechnung zu stellen


Meine Frage hier und die Ratschläge oder Meinungen, die ich suche:

_ Muss ich akzeptieren, dass ich die Monate bezahlen muss, in denen ich fälschlicherweise den Eindruck hatte, keine Krankenversicherung zu haben?
oder
_ Wäre es unter den gegebenen Umständen angemessen, die Krankenversicherer zu fragen, für welchen Zeitraum sie Geld von mir nehmen würden, ( und ich könnte die Krankenversicherer vielleicht sagen, dass ich nicht bereit bin, ihnen zu erlauben, Geld für die letzten 5-6 Monate zu nehmen )
und/oder
_ Alle anderen Kommentare sind sehr willkommen

(Nur zur Info:
_ Ich habe seit der Scheidung nirgendwo Gesundheitsdienste in Anspruch genommen.
_ Alle Beteiligten wissen inzwischen genau, wie hoch meine monatliche Zahlung wäre)

Danke
Alan


( Edit: Danke für die Moderatorumleitung. - Ich war mir nicht sicher, ob dies eine Medizin- oder Versicherungsfrage war)

-- Editiert von User am 29. Januar 2023 13:45

-- Editiert von Moderator topic am 29. Januar 2023 13:53

-- Thema wurde verschoben am 29. Januar 2023 13:53

-- Editiert von User am 29. Januar 2023 14:01

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26 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wir haben in Deutschland Versicherungspflicht in der Krankenversicherung - also werden Sie an einer rückwirkenden Zahlung nicht vorbeikommen. Ob Sie in der Zeit beim Arzt waren oder nicht, ist dabei egal.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Doc.AElstein):
_ Muss ich akzeptieren, dass ich die Monate bezahlen muss, in denen ich fälschlicherweise den Eindruck hatte, keine Krankenversicherung zu haben?

Nein, akzeptieren muss man es nicht.
Das hilft aber nichts, denn bezahlen muss man dennoch.



Zitat (von Doc.AElstein):
Wäre es unter den gegebenen Umständen angemessen, die Krankenversicherer zu fragen, für welchen Zeitraum sie Geld von mir nehmen würden

Das macht der Krankenversicherer automatisch. In Form eines Bescheides.



Zitat (von Doc.AElstein):
und ich könnte die Krankenversicherer vielleicht sagen, dass ich nicht bereit bin, ihnen zu erlauben, Geld für die letzten 5-6 Monate zu nehmen

Könnte man, interessiert aber niemanden.



Zitat (von Doc.AElstein):
Ich habe seit der Scheidung nirgendwo Gesundheitsdienste in Anspruch genommen.

Irrelevant.
Versicherungen muss man logischerweise nicht nur bezahlen wenn man versicherte Dienste in Anspruch nimmt.



Zitat (von Doc.AElstein):
spät Information von Krankenkasse.

Für die Krankenversicherung haben wir in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht.
Bedeutet, man muss sich als Bürger selber um die Einhaltung der Gesetze kümmern sich informieren und bei der Versicherung seiner Wahl anmelden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Doc.AElstein):
_ Muss ich akzeptieren, dass ich die Monate bezahlen muss,
Ja. Es ist dann der Monatsbeitrag für die freiwillige KV zu zahlen. Ab dem Folgemonat der Scheidung. Ohne Krankenversicherung ist man nicht, man hat höchstens Beitragsschulden.
Zitat (von Doc.AElstein):
Wäre es unter den gegebenen Umständen angemessen,
Nein. Die KV schreibt dir, ab wann du freiwillig versichert bist und zahlen musst. Ab 17.7.22 ist zu zahlen.

Es ist bekannt, dass der Mindestbeitrag ungefähr 210,- pro Monat kostet, also auch der für die freiwillige KV.
Keinen Cent mehr als diese Summe würde die KV von deinem Konto abbuchen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Das Geld kann man übrigens steuerlich absetzen (natürlich nur dann, wenn man ein steuerpflichtiges Einkommen hat).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Keinen Cent mehr als diese Summe würde die KV von deinem Konto abbuchen.

Mal wieder völliger Unfug...

So langsam glaube ich, das das keine Dummheit mehr ist was man da immer wiedermacht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mal wieder völliger Unfug...
Welcher?
-----------------------------------
Zum Verständnis für den TE:
Die KV würde nach Ausfüllen der Formulare berechnen, wieviel zu zahlen ist.
Es ist auf jeden Fall die Beitragsschuld für die 6,5 Monate zu bezahlen.
Wenn du seit Juli 22 nicht erwerbstätig warst, dann ist ab diesem Datum der Mindestbeitrag zu berechnen.

Und dann würde monatlich der Mindestbeitrag verlangt, wenn du nicht oder im Minijob arbeitest.
Du würdest freiwillig gesetzlich krankenversichert sein.
Diesen Mindestbeitrag würde die KV dann monatlich abbuchen, aber keinen Cent mehr.
-----------------------------------------

Zitat (von Harry van Sell):
So langsam glaube ich
Ich glaube langsam, du möchtest einfach dein Wissen den Fragestellern nicht preisgeben, sondern nur den Controlletti spielen.
Das Forum lebt vom Wissen vieler.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welcher?

Ach, nach 26661 Beiträgen weist Du angeblich immer noch nicht wie das Forum funktioniert?



Zitat (von Anami):
Ich glaube langsam, du möchtest einfach dein Wissen den Fragestellern nicht preisgeben,

Welches Wissen?
Der TS hat bereits geschrieben das die KK wegen fehlender Kooperation die Abbuchung eines höheren Beitrages angekündigt hat.
Steht da für jeden nachlesbar ...

Dann den TS mit so was
Zitat (von Anami):
Keinen Cent mehr als diese Summe würde die KV von deinem Konto abbuchen.

bewusst in die Irre zuführen, da gibt es meines Wissens nach nur 2 Alternativen weshalb man das macht ... nämlich Dummheit oder vorsätzliche Boshaftigkeit.



Zitat (von Anami):
sondern nur den Controlletti spielen.

Irgendeiner muss die Leute ja vor dem Unfug den Du verbreitest schützen ...




-- Editiert von User am 29. Januar 2023 16:52

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Steht da für jeden nachlesbar ...
Zitat (von Doc.AElstein):
Ungefähr 4 Monate nach der Scheidung erhielt ich per Post ein Schreiben von der gesetzlichen Krankenversicherung, in dem ich gebeten wurde, sie elektronisch zu kontaktieren, um Formulare zum Ausfüllen zu erhalten, um die Fortsetzung der Krankenversicherung nach dem 17. Juli 2022 sicherzustellen
Das machen KV, wenn sich Sachverhalte (zB Fam-Versicherungen) ändern oder enden. Das elektronische Kontaktieren gelang nicht. Dann endlich gelang es und
Zitat (von Doc.AElstein):
Im Wesentlichen wollen sie, dass ich ein Formular ausfülle, das es ihnen erlaubt, Geld von meinem Bankkonto abzuheben.
Das wollte er nicht, er wollte alles mögliche erklärt haben. Vor allem wollte er Rückstände möglichst nicht ausgleichen, weil er ja gar keine ärztl. Leistung gehabt hatte.

1. Die KV kann ohne ein ausgefülltes Formular gar keinen Betrag vom Konto abbuchen. Von niemandem.
2. Die KV kann aber höhere Beiträge fordern/in Rechnung stellen, wenn man nicht in anderen Formularen/Erklärung zur Einkommensituation angibt, wie das Einkommen seit Juli 22 war und ist.
Zitat (von Doc.AElstein):
seien sie gesetzlich verpflichtet, mir einen höheren Satz in Rechnung zu stellen
Ja, so ist das nun mal. Die KV nimmt dann an, man hätte ein Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze und stellt dann den entspr. Monatsbeitrag in Rechnung, der evtl. ca 730,- ausmacht.
Das dann rückwirkend ab 17.7.22 und zukünftig ebenso.

Das war für mich durchaus lesbar.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Doc.AElstein
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 56x hilfreich)

Vielen Dank an alle für die Beiträge, und für mich persönlich als Laie zuschauend sind die weiteren Diskussionen zur Überprüfung und Verfeinerung der Informationen hilfreich und willkommen.

Es sieht also so wie es in einer meiner Erwartungen aus, - ich für die Monate ab dem 17. Juli 2022 bezahlen muss.
Ich kann es als eine Art gerechte Strafe dafür ansehen, dass ich es nicht sorgfältig überprüft habe. Informationen im Internet sind ja nicht schwer zu bekommen und ich hätte mir auch hier die sehr gute Hilfestellung holen können, die Sie mir gegeben haben, und dann spätestens dann hätte ich die mir gegebenen Erstinformationen hinterfragen müssen.

_.___

Die Drohung der KV, mir einen höheren Satz in Rechnung zu stellen, ist möglicherweise etwas heftig?, wenn man bedenkt, dass sie im Laufe der Kommunikation ein klares Bild von meiner Situation haben: Die KV haben also in der Tat alle Informationen über meine Umstände, auch wenn sie es noch nicht formell in Formulare von mir haben.


Ich stelle bei näherer Betrachtung der mir vorgelegten Formulare fest, dass ich sie aufteilen und förmlich Informationen über mich ausfüllen könnte, und das Formular nicht ausfüllen, damit sie Geld von meinem Konto abheben können. Vielleicht sollte ich das in naher Zukunft tun und sehen, wie sie reagieren.


Bezüglich des konkreten monatlichen Betrages gebe ich Ihnen als Interesse gerne folgende Auskunft:
_ Wann immer als ungefähre Zahl diskutiert wurde, wurde vorgeschlagen von KV, dass ich etwa 200 Euro pro Monat zahlen würde
_ Außerdem wurden konkrete Beträge von 203,43 Euro bzw. 207,27 Euro wurden mir von der KV genannt, als Der gesetzlich festgelegte Mindestbeitrag
_.________________

Ich frage mich , ob es in der Macht oder Wahrscheinlichkeit der KV liegt , den Betrag , den ich für die etwa 5-6 Monaten nachzahlen muss , aus Kulanz unter Berücksichtigung der Umstände zu kürzen ? ……


Danke nochmal an alle für die ganzen Beiträge

Alan


-- Editiert von User am 30. Januar 2023 00:10

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Doc.AElstein):
Die Drohung der KV, mir einen höheren Satz in Rechnung zu stellen, ist möglicherweise etwas heftig?

Nein, die ist ganz real.

Und in der Regel wird dann der Höchstbeitrag genommen, inkl. Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung müsste man dann bei ca. 970 EUR liegen.



Zitat (von Doc.AElstein):
Die KV haben also in der Tat alle Informationen über meine Umstände,

Nö.
Bisher haben sie offenbar nur Behauptungen über die Umstände.

Die Beweise fehlen offenbar noch
Zitat (von Doc.AElstein):
auch wenn sie es noch nicht formell in Formulare von mir haben.




Zitat (von Doc.AElstein):
Vielleicht sollte ich das in naher Zukunft tun und sehen, wie sie reagieren.

Man sollte bedenken, dass die Geduld der Krankenkasse nicht unendlich ist.
Wenn die Geduld erschöpft ist, erlasen diese einen entsprechenden Bescheid - und da werden die 215 EUR dann wohl kein Thema mehr sein.



Zitat (von Doc.AElstein):
aus Kulanz unter Berücksichtigung der Umstände zu kürzen ? ……

Die Beiträge sind gesetzlich festgelegt, da gibt es keine Kulanz und nichts zu kürzen.
Ich weis auch nicht, welche Umstände es da zu berücksichtigen gäbe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Doc.AElstein
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 56x hilfreich)

Danke Harry van Sell

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Doc.AElstein):
aus Kulanz unter Berücksichtigung der Umstände zu kürzen ? ……

Die Beiträge sind gesetzlich festgelegt, da gibt es keine Kulanz und nichts zu kürzen..

Das hatte ich erwartet, danke für die Bestätigung
_.___
Zitat (von Harry van Sell):
,, weis auch nicht, welche Umstände es da zu berücksichtigen gäbe.

2 ihrer Mitarbeiter informierten falsch, und es dauerte mehrere Monate, KV Kontakt herstellten und selbst dann keinen Versuch unternahmen, die Situation zu erklären. Ich gehe davon aus, dass sie dazu keine gesetzliche Verpflichtung haben, aber wenn sie nur die gesetzliche Verpflichtung weitergeben und das nicht einmal richtig tun, dann stelle ich ihren Grund für ihre Existenz in Frage.
- Also muss ich prüfen und sicherstellen, dass ich die gesetzlichen Anforderungen erfülle und sie in Bezug auf meine Krankenversicherung mache. Gut. Ich habe kein Problem damit.
In vielen Ländern, einschließlich England, ist das der Fall.
Ich hatte es besser machen sollen. Meine Fehler.
Aber was um alles in der Welt soll eine "bürokratisches Ding" die sogenannte "gesetzliche Krankenkasse" bringen. In England haben wir zum Beispiel eine nationale Krankenversicherung. Die tatsächliche Situation in Deutschland ist sehr ähnlich, nur mit diesem zusätzlichen, scheinbar sinnlosen, bürokratischen Ding namens "gesetzlichen Krankenkasse" dazwischen.


Das ist ja ein bisschen abseits des Themas, sorry, genauso wie es ist, dass ein Anwalt, der sich auf Scheidung spezialisiert hat und viele Tausend bezahlt wird, nur um ein paar einfache Formalitäten zu erledigen, ebenfalls mir falsch informiert hat.
Aber das bedeutet nur, dass Sie alles verdoppeln, verdreifachen und in diesem Fall mindestens vervierfachen prufen sollten und niemandem vertrauen sollten, nicht einmal denen, deren bezahlt Aufgabe es ist, es zu wissen.
Zumindest scheint das im Zusammenhang mit meiner Scheidung der Fall zu sein. - In diesem Bereich bin ich natürlich unerfahren und hätte am liebsten nie welche gehabt!
Ich bin ja dankbar, auf das Wissen aus diesem Forum zurückgreifen zu können, wo mehr* Menschen ihr Wissen und ihre Meinung teilen können.

Danke noch einmal

Alan


(*Übrigens, ich habe gerade die Benachrichtigung erhalten, dass heute Morgen gegen 10 Uhr eine weitere Antwort hier war. Aber von ungefähr dieser Zeit ist nichts hier?)

6x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Doc.AElstein):
dann stelle ich ihren Grund für ihre Existenz in Frage

Es ist eine Versicherung welche diverse Leistungen anbietet und Versicherungsfälle abrechnet.



Zitat (von Doc.AElstein):
Also muss ich prüfen und sicherstellen, dass ich die gesetzlichen Anforderungen erfülle und sie in Bezug auf meine Krankenversicherung mache

Richtig.



Zitat (von Doc.AElstein):
Aber das bedeutet nur, dass Sie alles verdoppeln, verdreifachen und in diesem Fall mindestens vervierfachen prufen sollten und niemandem vertrauen sollten, nicht einmal denen, deren bezahlt Aufgabe es ist, es zu wissen.

Ja, man sollte immer mehr als eine Quelle haben zur Verifikation.



Zitat (von Doc.AElstein):
Aber von ungefähr dieser Zeit ist nichts hier

Es gibt Spammer die hier schon mal reinschreiben.
Das wird dann aber recht schnell gelöscht.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Doc.AElstein):
Die Drohung der KV, mir einen höheren Satz in Rechnung zu stellen, ist möglicherweise etwas heftig?,
Nein, das ist nicht heftig. Das ist Gesetz.
Wenn man kein Einkommen oder einen Minijob hat, ist der gesetzl. Mindestbeitrag KV/PV zu zahlen--- wenn man diese Angaben im Fragebogen/Formular angibt. KV/PV= Kranken-und Pflegeversicherung.
Oder es gibt den gesetzl. Maximalbeitrag/Höchstbeitrag. Die KV könnte diesen annehmen, wenn man grundlos gar keine Angaben zu seinem Einkommen macht.
Das teilt die KV mit, das ist keine Drohung.

Zitat (von Doc.AElstein):
Wann immer als ungefähre Zahl diskutiert wurde, wurde vorgeschlagen von KV, dass ich etwa 200 Euro pro Monat zahlen würde
Das ist etwa der gesetzl. Mindestbeitrag für deine KV/PV.
Es gibt ca 100 verschiedene gesetzl.KV, alle haben etwa diesen Mindestbeitrag.
Zitat (von Doc.AElstein):
Ich frage mich , ob es in der Macht oder Wahrscheinlichkeit der KV liegt , den Betrag , den ich für die etwa 5-6 Monaten nachzahlen muss , aus Kulanz unter Berücksichtigung der Umstände zu kürzen ? ……
Nein, die KV kann keine Kulanz geben. Die KV sind eine *Solidar-Kasse*.
Aber man kann Raten für die Rückzahlung vereinbaren. Oder sich einen Job suchen.
Zitat (von Doc.AElstein):
dann stelle ich ihren Grund für ihre Existenz in Frage.
Das kannst du gern machen, ändert an der Situation aber nichts. Die GKVen bleiben existent. Das möchte man hoffen, auch wenn man nur zahlen und nichts an Leistungen erhalten muss.

Zitat (von Doc.AElstein):
Aber was um alles in der Welt soll eine "bürokratisches Ding" die sogenannte "gesetzliche Krankenkasse" bringen.
Das ist dir nach 25 Jahren in D noch nie erklärt worden? Wie arm...
Es gibt in Deutschland die gesetzliche und die private KV.
Also 2 Systeme. Man kann wählen. Beide sind bürokratische Monster, wenn sich was ändert.
Fazit: Wenn du mit der Abbuchung einverstanden bist, wird deine GKV dir keinen Cent mehr abbuchen, als:
Zitat (von Doc.AElstein):
Außerdem wurden konkrete Beträge von 203,43 Euro bzw. 207,27 Euro wurden mir von der KV genannt, als Der gesetzlich festgelegte Mindestbeitrag

Das will ich noch gesagt haben. :pc:


-- Editiert von User am 30. Januar 2023 19:29

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Doc.AElstein
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 56x hilfreich)

Danke Harry van Sell und Anami für die zusätzlichen Antworten und info.
_.________________

Zitat (von Anami):
Das will ich noch gesagt haben. :pc:

Ja, ich habe es bemerkt, ich hätte meiner Antwort wahrscheinlich besser so etwas hinzufügen sollen wie, ... wie Anami bereits gesagt hat. .. Entschuldigung, wenn ich den falschen Eindruck erweckt habe - ich wollte die Informationen geben zur Unterstützung / Bestätigung / zusätzlich zu den schon angegebenen Informationen hinzufügen.
Ich lese mir immer mehrmals sorgfältig alle Informationen durch, die Leute freundlicherweise an mich weitergeben.
Für alle Diskussionsbeiträge bin ich sehr dankbar.

Ich habe heute Abend auch, so wie erwartet , eine E-Mail-Nachricht von der KV bekommen, der KV sagt dass sie mich, mangels der angeforderten Informationen, jetzt bei der Zusatzbeitrags- und Pflegeversicherung usw. in Höhe von etwa 950 Euro versichern. (Genau gesagt 773,06+169,58 ab 1 1 2023 und etwas ähnliches wollen der KV in Nachzahlung für ab Juli/Aug 2022 )
Das passt also alles gut zu dem, was Sie mir hier gesagt habe.

Aber darüber mache ich mir noch nicht allzu viele Gedanken.
Für mich, für jetzt, ist das Wichtigste nur zu verstehen, was los ist, bei dem Sie mir alle geholfen haben, danke

Nochmals vielen Dank an alle für den ganzen Input


Alan

-- Editiert von User am 31. Januar 2023 23:53

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

@ TE:
Es geht mir nicht um die Nennung meines Usernamens, sondern darum:

Zitat (von Anami):
Fazit: Wenn du mit der Abbuchung einverstanden bist, wird deine GKV dir keinen Cent mehr abbuchen, als:
Denn ich schrieb schon in #3:
Keinen Cent mehr als diese Summe würde die KV von deinem Konto abbuchen.
Es ging und geht um die Abbuchungssumme per SEPA-Lastschriftverfahren für den monatlich fälligen KV-Beitrag.
Offenbar haben alle Leser außer @HvS verstanden, was gemeint ist.

Du musst dich nicht entschuldigen.

Zitat (von Doc.AElstein):
dass sie mich, mangels der angeforderten Informationen, jetzt bei der Zusatzbeitrags- und Pflegeversicherung usw. in Höhe von etwa 950 Euro versichern. (Genau gesagt 773,06+169,58 ab 1 1 2023
Ja, so ist das dann. :sad: Die Drohung entpuppte sich als Folge der gesetzl. Pflicht der GKV .
Zitat (von Doc.AElstein):
Aber darüber mache ich mir noch nicht allzu viele Gedanken.
Warum nicht?
Das wirst du doch wohl nicht zahlen wollen, wenn keine Erwerbstätigkeit mit entspr. Einkommen vorliegt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es ging und geht um die Abbuchungssumme per SEPA-Lastschriftverfahren für den monatlich fälligen KV-Beitrag.

Nö.
Kann jeder lesen, das es darum überhaupt nicht ging ...



Zitat (von Anami):
Offenbar haben alle Leser außer @HvS verstanden, was gemeint ist.

Ja neee ... is klar ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Doc.AElstein
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 56x hilfreich)

Hallo an alle

Zitat (von Anami):
Zitat (von Doc.AElstein):
Aber darüber mache ich mir noch nicht allzu viele Gedanken.
Warum nicht?
Das wirst du doch wohl nicht zahlen wollen, wenn keine Erwerbstätigkeit mit entspr. Einkommen vorliegt

Ich meinte es als allgemeinen Kommentar zu dieser ganzen KV-Geschichte von mir, nicht nur um die 950 euro - schon wieder mein nicht perfektes deutsch!.
Durch die Scheidung habe ich viele große Probleme, die ich bisher mit einiger zeit und Mühe ganz gut löse.
(So sehr, dass ich derzeit zu beschäftigt bin, um eine bezahlte Arbeit zu suchen.)
Dieses KV-Problem war nur eine aber dann plotzlich ein etwa seltsames. - Beim nochmal nachdenken, Ich denke, ich war doch so weit gegangen, wie es angemessen ist, um sicherzustellen, dass ich die richtigen Informationen erhalten habe: Zweimal von verschiedenen Leuten bei der KV, der KV Kontakt danach, bei dem sie mir nie klare antwort gab, und der sehr teure Anwalt, der sich angeblich auf Scheidungsfragen spezialisiert hat und auch falsch lag. Ich denke, wenn jemand die Dinge allgemein viel detaillierter überprüfen würde, würde er im Leben nichts anderes tun. Ich habe so viel überprüft, wie man vernünftigerweise erwarten konnte, - nur meine meinung nach.
Deswegen, es war anfangs schwer zu glauben, dass alle, die gefragt war, falsch lagen.
Ich weiß jetzt, dass es wahr ist, dass sie alle falsch lagen. Das kann ausnahmesweise Passieren. Es tat. Das war die Hauptsache, die ich jetzt zu erste herausfinden wollte.

Ich würde sagen, zu diesem Zeitpunkt ist es wahrscheinlich, dass ich bald anfangen werde, die 210 oder so pro Monat zu zahlen, und wahrscheinlich die Rückstände auf der Grundlage dieses Betrags bezahlen muss.
Aber es ist keine sichere Sache, nur meine meinung nach.
Es wird nicht das erste Mal das ganze Gesetz sein zu 100% sicher war , dass ich etwas tun muss, aber dann am Ende habe ich entschieden, wie alles gelaufen ist. Das passiert nicht immer. Weniger wie der hälfte so weit. Aber manchmal tut es das. Ich kenne die Rechtslage jetzt gut, auch dank Ihrer Hilfe hier. (Vielleicht mache ich, wenn ich Zeit habe, eine Zusammenfassung der Rechtslage und gebe sie an den Anwalt weiter, damit er besser informiert ist, und gebe sie an verschiedene Stellen in der KV weiter: Vielleicht hilft es jemandem dort, den Sachverhalt richtig zu machen oder ich helfe dem KV, das ChatGPT oder was auch immer für eine andere künstliche Intelligenz sie verwenden, die mir geantwortet oder mir schlechte und verspätete Informationen geschickt hat, zu verbessern).

Zu dem 950 Euro.... Ich nehme das nicht so ernst. Ich werde der KV wohl bald offiziell die Information weitergeben, die sie schon hat, in der Form, die die KV will, oder was ähnlich: Der KV fragen dummerweise immer wieder nach einer aktuellen Gehaltsabrechnung. Ich habe dem KV schon oft die Fakten gesagt: Da gibt es wenig zu sagen. Erwerbstätigkeit mit Einkommen habe ich keine, und auch seit den scheidung keiner hat. Ich lebe derzeit ausschließlich von meinen Ersparnissen. Ich nehme keinerlei Sozialhilfe in Anspruch und würde das auch nie tun, selbst wenn ich das Recht dazu hätte. Ich betrachte mich derzeit als nicht krankenversichert, egal was die KV jetzt mir sagst, oder das Gesetz sagt.

Aber ich muss mich erstmal um andere Dinge kümmern.

Ich werde das Formular noch nicht ausfüllen, mit dem sie Geld von meinem Konto abheben können.

Ich werde hier aus Interesse Feedback geben, um zu sagen, wie alles letztendlich läuft.

Alan

4x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Doc.AElstein
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 56x hilfreich)

Evtl. nur eine kurz bisschen extra Klarheit zu meinem letzten Beitrag, für das Fall meine Deutsch wieder nicht so gut war.
Es gibt zwei Formular im spiel, ( auch wenn es, meiner Meinung nach, das KV mit Absicht versuchte das mir nicht so genau zu zeigen)

_1) Die einer um KV das Info über mir zu geben das sie schon oft von mir haben - ich habs mehrmals geben an verscheiderner stellen der KV. Das gebe es bald ab, so weit wie möglich ausgefüllt.

_2) Das anderer Formulare , das ihnen erlaubt, Geld von meinem Konto abzuheben: Ich werde eine Weile warten, bevor ich das ausfülle und es ihnen auch gebe....

Zitat (von Anami):
Die KV kann ohne ein ausgefülltes Formular gar keinen Betrag vom Konto abbuchen. Von niemandem.
…. War, ja , auch meine gedanken.

Schön Sonntag noch an alle und danke nochmal

-- Editiert von User am 5. Februar 2023 11:33

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Doc.AElstein):
_1) Die einer um KV das Info über mir zu geben das sie schon oft von mir haben - ich habs mehrmals geben an verscheiderner stellen der KV.

Das sollte man zügigst abgeben.



Zitat (von Doc.AElstein):
_2) Das anderer Formulare , das ihnen erlaubt, Geld von meinem Konto abzuheben:

Das muss man nicht abgeben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Doc.AElstein):
So sehr, dass ich derzeit zu beschäftigt bin, um eine bezahlte Arbeit zu suchen
Das ist der KK leider egal. Wenn du nicht erklärst, dass du zur Zeit nicht erwerbstätig bist---d.h. kein Einkommen aus Arbeit hast---Dann ist die KK im Recht, von dir den Höchstbeitrag zu fordern. Das wird sie weiterhin fordern.
Zitat (von Doc.AElstein):
Ich würde sagen, zu diesem Zeitpunkt ist es wahrscheinlich, dass ich bald anfangen werde, die 210 oder so pro Monat zu zahlen, und wahrscheinlich die Rückstände auf der Grundlage dieses Betrags bezahlen muss.
Das solltest du unbedingt bald tun ---und nicht nur wahrscheinlich.
Mein Rat: Teile der KK mit, ( formlos oder auf einem Formular zur Erklärung über das Einkommen) dass du nicht erwerbstätig bist, kein Einkommen=0,-€ hast--- und den Mindestbeitrag selbst einzahlen/überweisen wirst ( d.h. nicht per SEPA Lastschrift abbuchen lassen).

Teile der KK mit, dass du die Rückstände seit Juli nur in Raten von max. mtl. X € zahlen kannst.

Das halte ich für wichtiger, als anderen Nachhilfe zu geben, die dir mal Falsches gesagt haben. DU bist hier der Schuldner.
Zitat (von Doc.AElstein):
Der KV fragen dummerweise immer wieder nach einer aktuellen Gehaltsabrechnung.
Das ist aber richtig. Denn es könnte ja sein, dass du nun mit einem Job beginnst oder schon begonnen hast. Dann kann die KK nach Gesetz deinen monatl. KV-Beitrag ausrechnen.
Die KK kann dir jeden Monat so einen Fragebogen zur Einkommenserklärung schicken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Teile der KK mit, ( formlos oder auf einem Formular zur Erklärung über das Einkommen) dass du nicht erwerbstätig bist, kein Einkommen=0,-€ hast-

Das tat er wohl schon. Was fehlt, sind wohl die korrekte Form der Mitteilung und - viel wichtiger - glaubwürdige Nachweise der Behauptungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Doc.AElstein
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 56x hilfreich)

Hello nochmal alle,

Zitat (von Anami):
Mein Rat: Teile der KK mit, ….. den Mindestbeitrag selbst einzahlen/überweisen wirst ( d.h. nicht per SEPA Lastschrift abbuchen lassen).

Das ist eine interessante neue Idee, an die ich nicht gedacht hatte. Das werde ich darüber nach denken, danke.
Ich hatte einen ähnlichen Gedanken, zumindest ähnlich in Bezug auf die etwas andere Herangehensweise: Ich dachte daran, irgendwelche weiter Informationen per Einschreiben an die KV zu senden und den E-Mail-Kontaktweg zu ignorieren, mit dem ich versucht habe zu kommunizieren. Ich habe den Verdacht, dass ich derzeit mit einem Testlauf einer Artificail-Intelligenz kommuniziere, die nur eine Nachschlagetabelle mit Standardantworten hat und einfach die nächste Übereinstimmung sendet, basierend auf einigen der Wörter in dem, was ich der KV schreibe: Da meine Situation vielleicht nicht so typisch ist, haben sie das Ding für so einen Fall noch nicht so gut programmiert.
Je mehr ich vergeblich versuche, eine klare Antwort zu bekommen, desto obskurer wird es, wenn es die nächstbeste Übereinstimmung auswählt!

_._____________________

Zitat (von Harry van Sell):
….viel wichtiger - glaubwürdige Nachweise der Behauptungen.
Haben Sie (oder jemand anderes) irgendwelche Vorschläge, welchen Beweis ich für meine Situation geben kann?

Das Gescichte: Kurz bevor ich nach Deutschland kam, hatte ich eine kurze, aber erfolgreichere Karriere als ich mir je erträumt hatte, in England. Nachdem ich meine ( jetzt Ex ) Frau kennengelernt hatte, noch bevor wir verheiratet waren, aber vorhatten, vertraute ich ihr zu 100% und übergab ihr einfach ein kleines Vermögen, mit dem sie ein Haus, ein Grundstück kaufte , und nach der Heirat übrig gebliebenes Geld wurde unser gemeinsames Geld Ersparnisse. Ich habe in Deutschland nie bezahlt gearbeitet, aber ich war nicht faul: Zum Teil aufgrund meiner Fähigkeit, Dinge zu tun, die viele Menschen nur mit Geld haben können, konnten wir Leben bequem von der kleine Lohn meiner Frau, der im Pflegeren Bereich arbeitet.
Da wir dachten, die Ehe sei für immer, hat es uns nie interessiert, wem offiziell was gehört. Meine Frau hatte das Haus und den Besitz besessen, alleine, einfach weil sie alles mit dem Geld gekauft hatte, das ich ihr gab, kurz vor wir verheiratet war. .
Meine Frau hat alle steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten in Deutschland erledigt, entweder allein oder mit Hilfe von Freunden oder Familie, oder vor allem die Hilfe ihres Arbeitgebers, der vieles automatisch für sie zu erledigen scheint.. Ich habe mich nie mit so etwas beschäftigt in Deutschland.

Der Scheidungsvertrag lautete:
_ Ich habe Haus und Grundstück in Besitz genommen/ übernommen, ohne dass Geld im Spiel war - ein einfacher Besitzerwechsel. Hier ich jetzt lebe, allein. Ich bin jetzt der alleinbesitzer
_ Wir haben unsere übrig gebliebenen gemeinsames Geld Ersparnisse halbiert zwischen uns. Das ist meine gesamt geld das ich habe. Davon lebe ich vorerst. Gar nicht anderers.
_ Ich habe zugestimmt, auf jegliche andere rechtliche Form der Unterstützung zu verzichten, die mir von meiner (ex) Frau je zustehen könnte.

Ich kann die Scheidungsvereinbarung nachweisen. Gerne stelle ich dem KV eine Kopie davon zur Verfügung. (Ich bezweifle jedoch, dass sie in der Lage sein werden, Das vom Notar gemachte Abkommen zu lesen oder zu verstehen, basierend auf meinen bisherigen Erfahrungen mit dem KV!)
Ich weiß nicht, wie ich beweisen soll, dass meine einzige Geldquelle das ist, was ich auf dem Bankkonto habe, und dass ich überhaupt keine andere Einkommensquelle habe.
Ich hätte jedoch gedacht, dass trotz aller theoretischen Datenschutzgesetze, ( und weil ich nicht super reich oder berühmt bin), die Realität so wäre, dass wenn ich von irgendwoher Geld bekomme, und ich versuche, diese Einnahmequelle zu verbergen, ich nicht damit durchkommen würde, - ich würde ziemlich schnell erwischt werden und schwer bestraft!

Bisher verlangt das dumme Ding, das mir von der KV schreibt, als Nachweise , nur eine aktuelle Gehaltsabrechnung
Deshalb Würde ich möglicherweise mich, wie oben erwähnt, die Kommunikation mit diesem dummen Ding, was immer es auch sein mag, aufgeben und versuchen, den KV auf andere Weise zu kontaktieren .....


Alan

3x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Doc.AElstein):
Ich dachte daran, irgendwelche weiter Informationen per Einschreiben an die KV zu senden und den E-Mail-Kontaktweg zu ignorieren, mit dem ich versucht habe zu kommunizieren
Hmm. Du möchest der KV solche Romankapitel wie hier schreiben? Ich meine, wenn deine KV endlich im System installiert ist, dann reduziert sich jede unnütze Kommunikation. Wenn dann auch noch die Vereinbarung über die Begleichung der Rückstände seit 07/22 getroffen ist, dürfte das ärgerliche Kapitel wegen deines Nichtverstehens bald beendet sein.
Zitat (von Doc.AElstein):
Da meine Situation vielleicht nicht so typisch ist,
Da irrst du. Das trifft viele. Testlaufopfer?? Was für ein Unsinn....
Zitat (von Doc.AElstein):
Je mehr ich vergeblich versuche, eine klare Antwort zu bekommen,
Was fehlt denn nun noch? Alle *Beweise* sind bekannt.
1. Du warst bis Juli 22 verheiratet und in der GKV deiner Frau als Familienangehöriger/als Ehemann versichert.
2. Nach der Scheidung endete diese Familienversicherung und du musst dich selbst versichern.
3. Was das kostet, hängt von deinem Einkommen aus sv-pflichtiger Arbeit ab.
4. Hast du keine solche Arbeit, bleibts beim Mindestbeitrag pro Monat. --->203,43 Euro bzw. 207,27 Euro
5. Dazu die Ratenvereinbarung für die Rückstände seit Juli 22.

Alles, was du noch hier schreibst, interessiert die KV nicht.
Zitat (von Doc.AElstein):
und dass ich überhaupt keine andere Einkommensquelle habe.
Das kannst du mit 1 kurzen Satz erklären oder eine 0,00€ eintragen--- fertig. Es geht um [i]Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Das dumme Ding bei der KV würde auf einer Lohn-oder Gehaltsabrechnung sehen, dass du beschäftigt bist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es ist eigentlich ein denkbar simpler Fall. Und niemand, nicht mal der Scheidungsanwalt hat einen Fehler begangen. Er hat auf die Sachlage hingewiesen, auch darauf, dass sich die Krankenkasse bei ihm melden wird. Wann, das war seine Einschätzung. Aber wann das tatsächlich passiert, das konnte er nicht wissen. Nach so einer Auskunft wäre es das normalste, als Betroffener selbst Kontakt zur Krankenkasse aufzunehmen und die Sache zu klären. Und zwar nicht mit irgendwelchen blumigen Worten, sondern durch Erledigung der notwendigen paperwork. Und es gibt überhaupt keinen Spielraum dafür, wann man wie dieses Versicherungsverhältnis ausgestaltet. Man muss liefern, hier an die Krankenkasse und gut ist. Und fehlende Lieferung kann gewaltig zu Ärger führen. Da folgen in der Regel sehr schnell Bescheide, aus denen auch vollstreckt werden kann.

Es ist also völlig einerlei, ob Du eine Einzugsermächtigung erteilst, oder aber so zahlst. Das ist nicht Dein Problem, wirklich nicht.

Die Rechtslage ist klar, wirklich. Du musst ab Scheidung Krankenkassenbeiträge zahlen. Das sollte man ab sofort monatlich zumindest mit dem Mindestbeitrag tun. So, dann sollte man für die Vergangenheit schleunigst sofort diesen Mindestbeitrag auch bezahlen, wie auch immer. Oder aber insoweit eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen. Und zwar schleunigst! Sonst ist nämlich sehr schnell das Konto dicht, und zwar mit geschätzten Beiträgen bis zum Höchstbetrag.

Was ergibt sich daraus? Sofort die Formulare ausfüllen, und zwar so, wie es dort erfordert wird. Die angeforderten Unterlagen beifügen und gut ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Doc.AElstein
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 56x hilfreich)

Danke Anami und wirdwerden nochmal für den zusätzlichen Input.

Kapitel 8 :)
Sorry, liest es sich ein bisschen wie ein Romankapitel
Ohne eine weitere Geschichte zu schreiben, sind die Fakten:
Das ist für mich kein kleines Problem, da der Geldtopf immer wird nur leerer und ich aus den genannten Gründen für einige Zeit nicht arbeiten kann, um ihn zu füllen. Trotzdem ist es im Vergleich ein sehr kleines Problem, zumindest in der Arbeit damit, da die anderen Probleme bis 12Stunden am Tag manchmal 6 Tage die Woche umfassen und auch viel körperliche Arbeit in einem Alter beinhalten, in dem ich sein sollte an den Ruhestand denken, anstatt mehr bewältigen zu müssen, als die meisten fitten jungen Menschen könnten. Unter diesen Umständen ist es fast willkommen, ein weiteres Problem zu lösen, das größtenteils mit Tastaturklicks erledigt werden kann

Ich habe jede Hilfe und Kritik immer sehr geschätzt und mich immer dazu gezwungen, sie eine Entscheidung beeinflussen zu lassen, die ich schließlich treffe.
Daher schätze ich den gesamten Input hier sehr und er wird definitiv Einfluss darauf haben, was ich letztendlich mache….

Zitat (von Anami):
Das Forum lebt vom Wissen vieler.
… Dem stimme ich voll und ganz zu, aber auch in meinem Fall lasse ich mich von jeder Kritik beeinflussen und nehme alles positiv.

Zitat (von Anami):
wenn deine KV endlich im System installiert ist, dann reduziert sich jede unnütze Kommunikation
Ich stimme voll und ganz zu, dass die Computerautomatisierung mit gutem Erfolg eingesetzt werden sollt. In den letzten Jahren war ich bis zur Administratorebene in englischsprachigen technischen Foren aktiv und gab kostenlose Ratschläge an nicht-Computer-Leute können viel zusätzliche Zeit gewinnen, indem sie, auch alterer Computer verwenden, um sich um viele zu kümmern einfache tägliche Aufgaben, aber im KV-Fall scheint es nicht zu funktionieren.
Aber wir befinden uns derzeit am Anfang der Software vom Typ ChatGPT, die all diese Dinge übernimmt, (und erledige uns alle!), und aber sie funktioniert noch nicht ganz richtig. Selbst wenn es funktioniert, bin ich mir nicht sicher, ob ich so leben möchte. Bis vor einigen Jahren hatten wir in unserer Stadt eine kleine KV-Geschäftsstelle. All dies wäre damals lange vor der Scheidung durch einen kurzen Besuch und ein kurzes freundlich Gespräch mit einer kompetenten Person geklärt worden.

_.________________________


Zitat (von wirdwerden):
auch darauf, dass sich die Krankenkasse bei ihm melden wird. Wann, das war seine Einschätzung
Nein, das hat er nicht getan.
Er sagte ganz klar meine Krankenversicherung endete und ich hatte dann ab 1 Monat nach der Scheidung keine mehr. Wir haben dann sogar die Möglichkeiten besprochen, von denen nur eine war, dass ich mich an die KV wende, wenn ich mit dieser KV weitermachen möchte. (er hat richtig eingeschätzt, dass mir von einer gesetzlischen krankenkassen wahrscheinlich um die 200 euro in rechnung gestellt würden, aber sagt ganz klar.."wenn ich das wählt". Er hat mir das sogar empfohlen, und ich habe zugestimmt, dass es im vergleich zu anderen krankenkassen ein recht gutes angebot war. Aber er hat nicht gesagt, dass es automatisch mit der weitergeht KV. Das wusste er offensichtlich nicht.)
(Es gab kein Problem mit irgendeiner schlechten Übersetzung oder einem sprachlichen Missverständnis meinerseits. Zu dieser Zeit hatte ich den Umständen entsprechend ein gutes arbeits Verhältnis zu meiner Ex-Frau, einer deutschen Muttersprachlerin. Sie war dort und hat genau dasselbe verstanden .)


Alan

4x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Was sollen diese Romane?

Du wirst es nicht schaffen, Dich mit einem blumigen Geschichte, vor den Krankenkassenbeiträgen zu drücken.
Das haben schon Tausende vor Dir versucht zu erklären, dass sie gar nicht krankenversichert sein möchten.
Diese Erklärungen interessiert die Krankenkasse aber herzlich wenig. Die Krankenkassen kennen diese sinnlosen Ausreden zur Genüge - und die Kassen wissen, wie sie darauf reagieren.

0x Hilfreiche Antwort

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