Krankenversicherung rückwirkend zu zahlen

20. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
DominikGX
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Krankenversicherung rückwirkend zu zahlen

Ich bin letztes Jahr krankheitsbedingt gekündigt worden, bezog Arbeitslosengeld I und habe im Anschluss daran versucht wieder einer Beschäftigung nachzugehen, indem ich den Schritt in die Selbständigkeit gewagt habe. Leider fand bei mir keine Belehrung darüber statt, dass ich mich selbst um meine Krankenversicherung zu kümmern habe, weswegen ich ab Dezember 2017 nicht mehr krankenversichert war. Gesundheitlich ging es mir zu diesem Zeitpunkt mehr als schlecht. Ich war nicht ausreichend leistungsfähig und hatte große existenzielle Sorgen, da ich höhe Ausgaben zu tätigen hatte, hinzu kamen noch soziale Schwierigkeiten im privaten Umfeld. Im Januar und Februar 2018 wurde ich zunehmend paranoid und habe Wahngedanken unter starkem Realitätsverlust entwickelt und unter allen zumutbaren Mitteln versucht, ärztliche Hilfe zu bekommen, sodass ich mich sogar stationär behandeln lassen wollte. Dort wurde ich von Ärzten vertröstet, ich solle mich doch erst um die Krankenversicherung kümmern, man sei kein "Hotel" etc., sodass ich nach allen Bemühungen bei einem ehrenamtlichen Verein gelandet bin, der mir ein Neuroleptikum aushändigte. (Abgesehen davon hatte ich ein vielfaches der Kosten für Fahrten etc.)

Nun meldet sich die Krankenversicherung bei mir, dass ich an die 1000€ in die freiwillige Kranken und Pflegeversicherung rückwirkend zu zahlen habe. Ich hoffe man versteht mich, dass es für mich widersinnig ist, wenn ich mit meiner ohnehin schon geringen Kraft Hilfe ersucht, sie aber nur auf großen Umwegen ohne Krankenversicherung erhalten habe, ich mich in diesem furchtbaren Zustand abquälen durfte und ich nun für die nicht erhaltene Hilfe zu zahlen habe. Auf mich macht es Sinn, dass man fortlaufend Krankenversicherungsbeiträge zahlt um selbst oder auch anderen, finanziell die Möglichkeit zu bieten im Zweifelsfall ärztliche Hilfe zu erhalten.

Nur wie ist das in meinem Fall wo ich schwerkrank war und es teilweise noch immer bin? Wenn ich keinen Anspruch auf ärztliche Gespräche / Behandlungen habe (zugegeben habe ich trotzdem Arztgespräche geführt, konnte mich aber nicht behandeln lassen) und trotzdem dafür zu zahlen habe? Ich merke einfach wie man mich immer mehr enteignet.

-- Editiert von DominikGX am 20.05.2018 11:23

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
DominikGX
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:
sei froh, dass Sie noch krankenversichert, so Schutz gibt es fast nur Deutschland so.


Krankenversichert bin ich aktuell eben nicht. Aber ansonsten danke ich dir vielmals (die Kleinunternehmerregelung habe ich zum Glück), ich werde die Punkte bei meiner Krankenversicherung ansprechen, die mich mehrfach abgemahnt hat, worauf ich nicht reagiert habe, weil ich logischerweise vorher Hilfe bei Sozialleistungsträgern gesucht habe. Ohnehin werde ich schon rechtlich betreut, aber die Zuständige scheint keine große Hilfe zu sein, eher noch kommt es mir so vor als würde sie vieles schlimmer machen.. naja..

-- Editiert von DominikGX am 20.05.2018 14:30

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von DominikGX):
(die Kleinunternehmerregelung habe ich zum Glück)


Das ist kein Glück. Von einem Gewerbe, welches der Kleinunternehmerregelung unterliegt, kann man schlicht nicht leben.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

In Deutschland herrscht Versicherungspflicht, bedeutet man muss entsprechende Beiträge zahlen.
Zahlt man diese nicht, gibt es nur noch Behandlungen die das zum überleben absolut notwendige beinhalten.



Zitat (von DominikGX):
Wenn ich keinen Anspruch auf ärztliche Gespräche / Behandlungen habe

Fällt das unter den Faktor "selbst schuld".
Hätte man gezahlt, wäre die Leistung nicht auf das absolute Mindestmaß beschränkt.



Zitat (von DominikGX):
Leider fand bei mir keine Belehrung darüber statt, dass ich mich selbst um meine Krankenversicherung zu kümmern habe,

Doch, die fand statt. Denn das steht im Gesetz und Gesetze sind mit veröffentlichung jedem Bürger dieses Staates bekannt bzw, haben diesem bekannt zu sein.

Im übrigen: Selbständige müssen nicht belehrt / informiert werden, das sie sich selbständig kümmern müssen ist Teil der Selbständigkeit. Da gibt es nicht das bequeme hätscheln im Rahmen des Verbraucherschutzes.


0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von DominikGX):
Auf mich macht es Sinn, dass man fortlaufend Krankenversicherungsbeiträge zahlt um selbst oder auch anderen, finanziell die Möglichkeit zu bieten im Zweifelsfall ärztliche Hilfe zu erhalten.
Korrekt. Dann hätte man das ja auch nur noch tun müssen.

Zitat (von DominikGX):
Krankenversichert bin ich aktuell eben nicht.
Das sind Sie aktuell eben doch, was auch so viel heißt wie Die Beiträge laufen weiter (auf). Sie sind halt derzeit im sogenannten Notlagentarif, wobei nur akute Zustände, eben Notlagen, behandelt werden.

Wenn Sie jetzt noch zusätzlich zu Ärzten gehen und sich dort "beraten lassen", machen Sie es immer schlimmer. Das Schlimmste, was Sie machen können ist, due Schreiben der Krankenkasse zu ignorieren - das fällt Ihnen in Kürze auf die Füße!

Ich würde zuerst einmal mit der Betreuerin sprechen, die kann ja auch nur was tun, wenn sie Bescheid weiß. Sie sollten überlegen, ob Sie nicht zuerst mal Ihre Selbstverwirklichung hintenan stellen sollten und a) Sozialleistungen beantragen, damit wenigstens nicht noch mehr Rückstände auflaufen und b) dann erst mal die Gesundheit in Ordnung bringen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

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