Krankenversicherung verweigert Zahlung

6. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Kölner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenversicherung verweigert Zahlung

Hallo an alle. Ich habe von meinem Zahnarzt eine Abrechnung über die Behandlungen des Jahres 2004 erhalten (rund 5500 €)und diese an meine Versicherung weitergegeben. Die teilte mir nun mit das lediglich rund 500,- € übernommen werden da ich mich in 03/2004 im Zahlungsverzug befand. Dies ist auch soweit richtig nur wurde der Rückstand schon lange beglichen. Erstaunlicherweise lehnt die Versicherung nicht nur die Erstattung für Behandelten Zähne in 03/2004 ab, sondern auch für die Zähne für die in 03/2004 auch nur eine Behandlung medizinisch Notwendig gewesen war. Irgendwie kann ich das nicht ganz nachvollziehen, ich habe doch Beiträge gezahlt, auch wenn diese verspätet waren und für die Verspätung hab ich ja auch nochmal gezahlt (Mahnkosten). In Grunde steht ja diesen Beiträgen keine Leistung der Karnkenkasse gegenüber wenn diese sich weigert für diesen Zeitraum die Kosten zu übernehmen. Dazu kommt, die Krankenkasse hat sich bei meinen Zahnarzt erkundigt welche Zähne zum Zeitpunkt des Zahlungsverzugs Behandlungsbedürftig waren (sind leider die meisten, wegen vorherigen Zahnarztfusch, ja ich bin ein Pechvogel in punkto Zahnarzt und Co.) um dann für diese Zähne die Behandlung zu Verweigern, auch das kann ich nicht nachvollziehen, da nun die Krankenkasse natürlich auch bei den nächsten Zähne sagen wird das die Behandlung schon in 03/2004 medizinisch Notwendig war und wahrscheinlich wieder die Leistung verweigern wird. Würde mich interesieren was ihr dazu meint, werde mich sowieso mal an meinen Anwalt richten, nur wiegesagt mich interesiert mal eure Meinung vielleicht sehe ich da ja auch was falsch. Gruß an alle



-- Editiert von Kölner am 06.04.2005 12:36:27

-- Editiert von Kölner am 06.04.2005 12:39:11

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Nach meinen Kenntnissen darf die Krankenkasse (ich nehme an, Du bist privatversichert) eine Leistung wegen Zahlungsrückstand NICHT verweigern.
Die Krankenkasse hätte Dich zuvor auf die Folgen einer Nichtzahlung hinweisen und den Vertrag kündigen müssen.
Bitte lies genau das Versicherungsvertragsgesetz, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. befrage einen Anwalt(in) für Vertrags-oder Sozialrecht.
Hast Du inzwischen den Zahnarzt bezahlt? Die Zahlung ist nach Abschluß der Leistung fällig, es werden also Verzugszinsen und Mahnauslagen hinzukommen.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Kölner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich bin Privatversichert, sorry hatte ich ganz vergessen zu erwähnen. Den Zahnarzt habe ich noch nicht bezahlt da 5500 Euro gerade meinen Rahmen sprengen (absolut sprengen :) ). Ich habe meinen Zahnarzt den Vorgang mitgeteilt und ihn vorerst um eine Ratenzahlungsvereinbarung gebeten, zudem ist die gesamt Behandlung ja noch nicht abgeschlossen nur hab ich natürlich nun angst da weiter zu machen da die Versicherungen ja bei allen Zähnen bei den eine Behandlung in 03/2004 "medizinisch Notwendig" war die Leistungen verweigert bzw verweigern wird. Es ist sozusagen so als wäre ich in Punkto Zahnbehandlung nicht mehr versichert (zumindest für die Zähne die in 03/2004 Behandlungsbedürftig waren , sprich also fast alle) trotzdem zahle ich meine Beiträge weiter (weil es mir nun finanziell wieder besser geht pünktlich) die eben unteranderem auch Zahnbhandlungen beinhaltet. Soweit ich mich erinnern kann habe ich auch diverse Schreiben erhalten, aber die Rückstände sind eben doch ausgeglichen, dass heist für mich die haben Ihr geld erhalten und im Falle des größten anteil der Behandlungen schon vor diesen Behandlungen, trotzdem wird verweigert. Das ist für mich schon alles sehr seltsam.

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ich kann mich nur wiederholen:
Hat die Versicherung gemahnt und auf die Folgen (keine Leistung) bei Nichtzahlen hingewiesen? Wurde dann der Vertrag von der Versicherung gekündigt?
Ich nehme an, daß NEIN, sonst hättest Du ja nicht weitergezahlt.
In diesem Fall kann die Vers. die Leistung für die Vergangenheit und die Zukunft NICHT verweigern.
Lies das VVG.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Ja wie lange besteht der Vertrag schon?
Vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt??

Der Versicherer darf, z. B. den Rückstand mit den Kosten verrechnen. Wird auch oft in der Praxis gemacht.


Wenn es wirklich "medizinisch notwendig" ist, wird dies auf jedenfall bezahlt! Was z. B. nie oder fast nie gezahlt wird sind professionelle Zahnreinigungen, normale Zahnreinigungen hingegen werden bezahlt....

Einen Rechtsanwalt einschalten würde ich nur, wenn Du Dir sicher bist, dass Du keine Schuld hast... nicht das noch extra Rechtsanwaltskosten, etc. auf Dich zukommen.

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