Krankenversicherung/Säumnisbetrag

15. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Carlson68
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenversicherung/Säumnisbetrag

Hallo folgender Fall;
Meine Lebensgefährtin war von
5.2010 bis 10.2016 nicht Krankenversichert! Sie hat in der Zeit
keine Arbeit und über keinerlei
Einkommen verfügt!
Ich zahle jetzt seit 2016 ihre KV beiträge! Außerdem zahle ich in mtl. Raten von 50.-€ einen Säumnisbetrag von 3300.-€ für die Zeit der nichtversicherung ab!
Habe aber jeden Monat Bauchschmerzen,wenn man die Rate
abzieht!
Grund dafür;Ich muss jetzt für eine
Leistung/Versicherung in der Vergangenheit bezahlen,die meine Lebensgefährtin ja garnicht in Besitz
war!!!
Bsp;Angenommen meine Lebensgefährtin hätte sich in der Zeit
wo sie nicht versichert war,den Arm
gebrochen,dann wäre doch niemand,
auch keine Versicherung für die Kosten aufgekommen!!(die hätte ich
bezahlen dürfen)!
Die letzte KV meiner Lebensgefährtin
existiert nicht mehr,wurde von einer
anderen bkk übernommen!
Außerdem ist sie die ganze Zeit extra
nicht zum Arzt gegangen,weil sie in dem Glauben war,nicht versichert zu sein!!!
Also ich finde es nicht gerecht,dass
man für etwas zahlen soll,was man garnicht gehabt hat!!

Meine Frage;Ist es tatsächlich richtig
dass man dass bezahlen muss,
oder gibt es eine Möglichkeit diese „Strafzahlungen „ zu streichen!

Danke für Antworten


-- Editiert von Moderator am 16.10.2018 03:57

-- Thema wurde verschoben am 16.10.2018 03:57

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Carlson68 ):
Sie hat in der Zeit keine Arbeit und über keinerlei Einkommen verfügt!
Moin, sie hätte in dieser Zeit Leistungen vom Jobcenter/Hartz4 bekommen können, das JC hätte auch die KV-Beiträge bezahlt. Ist aber Schnee von gestern.
Zitat (von Carlson68 ):
Außerdem zahle ich in mtl. Raten von 50.-€ einen Säumnisbetrag von 3300.-€ für die Zeit der nichtversicherung ab!
Könnte deine LG jetzt nicht auch einen Teil der Schulden mittragen? Damit das schneller zu Ende geht mit den Bauchschmerzen? Warum zahlst nur du 50,-?

Was genau bezahlst du ? Bitte erkläre genau *Säumnisbetrag*, für welche Zeit?
Bitte dazu die §§ aus dem SGB nennen.

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#2
 Von 
Carlson68
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie hätte kein Hartz4 bekommen,
da sie bei mir wohnt (gemeldet) ist,
und ich zuviel verdiene!!
und deshalb hätten sie auch die KV
nicht bezahlt!
Sie kann nichts bezahlen,da sie kein Einkommen/Gehalt besitzt!
Ich bezahle in Raten die Strafzahlung
für die Zeit wo sie nicht versichert war in Höhe von 3300.-€!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Carlson68 ):
Sie hätte kein Hartz4 bekommen, da sie bei mir wohnt (gemeldet) ist,und ich zuviel verdiene!!
und deshalb hätten sie auch die KVnicht bezahlt!
Achso. Ja, das ist dann so und auch korrekt.
Wer hat denn in diesen Jahren den sonstigen Lebensunterhalt für sie gezahlt?
Zitat (von Carlson68 ):
Sie kann nichts bezahlen,da sie kein Einkommen/Gehalt besitzt!
Ist deine LG denn erwerbsgemindert oder erwerbsunfähig, so dass sie auch nicht mind. 3 Std. erwerbstätig sein könnte? Mit einem kleinen Minijob-Einkommen könnte sie sich zumindest an der Tilgung der KV-Schuldenlast beteiligen.

Aber die Forderung wird korrekt sein, also richtig und rechtens und heißt wahrscheinlich:
Säumniszuschlag nach § 24 SGB IV
Es wird aber sicher nicht für diese gesamte Zeit (78 Monate ohne KV) dieser Säumniszuschlag verlangt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Carlson68 ):
Meine Lebensgefährtin war von 5.2010 bis 10.2016 nicht Krankenversichert!

Doch, war sie. Seit 2007 gibt es in Deutschland die Krankenkasse als Pflichtversicherung.
Das sie einfach keine Beiträge mehr gezahlt hat ist keine Aufhebung der Mitgliedschaft in der KK



Zitat (von Carlson68 ):
Also ich finde es nicht gerecht,dass man für etwas zahlen soll,was man garnicht gehabt hat!!

Aber man hatte ja den Schutz.



Zitat (von Carlson68 ):
gibt es eine Möglichkeit diese „Strafzahlungen „ zu streichen!

Die hätte man vom 1. August bis zum 31. Dezember 2013 gehabt, da gab es eine Amnestie.



Zitat (von Carlson68 ):
Sie hätte kein Hartz4 bekommen, da sie bei mir wohnt (gemeldet) ist, und ich zuviel verdiene!!

Das ist Unfug. Wer hat Dir denn den Bären aufgebunden?


Bei Ehepaaren und eheähnlichen Lebensgemeinschaften wäre das wohl so, dass der ALG II Satz dann auf bis zu 0 Reduziert werden kann.
Aber dann stünde ihr kraft Gesetzes sowieso ein entsprechender Unterhalt von Deiner Seite aus zu. Von dem könnte Sie dann die Schulden abzahlen und sonstige Kosten decken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Carlson68
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum sie nicht arbeitet,steht auf einem anerem Papier!
Ist auch egal!
Mich stört nur eines;
Dass es anscheinend in Deutschland
rechtens zu sein scheint,dass man als
KV Beiträge rückwirkend verlangt, obwohl man
die Leistung für diese Beiträge garnicht (niemals) erbracht hätte!!!
In meinen Augen eine Frechheit!!!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Carlson68
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei welcher KV hätte sie denn,in der Zeit wo sie keine Gebühren gezahlt
hat einen Schutz gehabt?
Die letzte KK gibt es nicht mehr!
Die KK die die alte übernommen hat,
sagte selber dass sie nicht versichert war in der Zeit!
Außerdem teilte mir die neue KK mit,
sollte ich einen Monat mit dem Beitrag in Verzug kommen,dann sind sie nach einem Monat an den Versicherungsvertrag nicht mehr gebunden!!!
Glaub mir,es hätte niemand gezahlt,
wenn etwas gewesen wäre!(außer mir)!
Und dass mit H4,ist kein Unfug!
ist Realität!
Nennt sich „sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft „!
Wusste ich auch bis vor 2 Jahren nicht!
Mittlerweile bin „ich" leider Experte
darin! Und bin auch deswegen vor Gericht!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Carlson68 ):
Säumnisbetrag von 3300.-€ für die Zeit der nichtversicherung ab!


Schriftverkehr ordnen und einen Beratungshilfeschein holen. Hiermit einen Fachanwalt für Sozialrecht die Berechnungen der Krankenkasse nachvollziehen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Carlson68 ):
In meinen Augen eine Frechheit!!!


So unterschiedlich kann die Betrachtung sein. In meinen Augen ist es eine Frechheit sich nicht an die gesetzlichen Regelungen zu halten.

Seit 2007 gibt es, wie schon Harry anmerkte, die Pflicht zur Versicherung (nicht zu verwechseln mit der Versicherungspflicht).

Dieser Pflicht ist Deine LG unstreitig nicht nachgekommen. Die Berechnung des Säumniszuschlages (§24 SGB IV ) ist daher nicht zu bemängeln.

Nur Deine Schlussfolgerungen dazu sind falsch.

Da durchgehend Notfallversicherungsschutz bestand (ob nun bei der alten Kasse, bei der Kasse in die die alte aufgegangen ist oder bei der AOK ist hier, da es keinen Versicherungsfall gab im Moment ohne Belang).

Darüber hinaus hätte sich Deine LG bestätigen lassen können, dass sie hilfebedürftig im Sinne des SGII oder SGXII ist. In dem Fall hätte die Kasse entweder das Ruhen nicht feststellen dürfen, oder sie hätte es mit Einreichen der Bestätigung beenden müssen.

So wie Du die Situation beschreibst, haben die Voraussetzungen zur Feststellung der Hilfebedürftigkeit wohl vorgelegen.

Deine LG hat hier Fehler gemacht - ob Du es nun einsiehst oder nicht, ändert nichts an den Fakten.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Carlson68 ):
dass man als KV Beiträge rückwirkend verlangt, obwohl man die Leistung für diese Beiträge garnicht (niemals) erbracht hätte!!! In meinen Augen eine Frechheit!!!
Das ist doch gar nicht so.
Jetzt zahlst du doch mit den 3300,- die Säumniszuschläge und i-welche Strafen . Und du kannst selber nachschauen, für welche Zeit. Jedenfalls nicht für die *versicherungslose* Zeit deiner LG von 78 Monaten. Sondern für weniger Monate.

Für die Zeit von 5/2010 bis 10/2016 wären im Normalfall monatlich mind. ca. 160,-€ zu zahlen gewesen. Macht in Summe mindestens ca. 12.500,- €. Das will die KV doch gar nicht haben.

Und nochmal: Was hast du an Solidarkasse und Versicherungspflicht nicht verstanden?
Ich brauche fast keine Leistung, zahle trotzdem jeden Monat >> in die Solidar-Pflicht-KV.

Zitat (von Carlson68 ):
Bei welcher KV hätte sie denn,in der Zeit wo sie keine Gebühren gezahlt hat einen Schutz gehabt?
Bei jeder KV hätte sie sich anmelden können. AOK geht immer. Und schon hätte sie Schutz gehabt.
Zitat (von Carlson68 ):
Die letzte KK gibt es nicht mehr! Die KK die die alte übernommen hat,
Na und? dann geht man zur neuen. Oder zu einer anderen. Zu einer von den ca. 130 KK.
Zitat (von Carlson68 ):
Glaub mir,es hätte niemand gezahlt,wenn etwas gewesen wäre!(außer mir)!
Es hätte der erste Arzt geholfen, wenn was gewesen wäre außer Schnupfen. Und dann hätte SIE die Rechnung bekommen. So machen das Ärzte und Krankenhäuser.
Zitat (von Carlson68 ):
Nennt sich „sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft „!
Quatsch.
Zitat (von Carlson68 ):
Und dass mit H4,ist kein Unfug! ist Realität!
Na klar. Und was ist so schlimm daran, du Experte? Warum bist du vor Gericht? Weil du Hartz-4-Experte bist oder wegen der Säumniszuschläge der KV?

@Tasti123
Daran ist nichts verkehrt. Es sind nur aufgelaufene Säumniszuschläge. Und noch irgendwas, was hier nicht verraten wird. Im Bescheid der KV findet sich die gesetzl. Grundlage.
Wer jetzt Hartz 4 bezieht, dem werden als BG die KV-Beiträge bezahlt. Nicht aber irgendwelche Schulden aus eigenem Versäumnis. Und nur um diese Schulden geht es hier. 50,- im Monat.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Carlson68
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Theorie und Praxis gehen hör leider
auseinander!!!
Ich weiß wovon ich rede,
habe alles schwarz auf weiss!
Und nochmal;keine Versicherung wäre bei einem medizinischem Fall
eingesprungen!!!Als vonwegen
Notfallversicherungsschutz!!!
(Ich hätte die Antwort gerne von der Versicherung hören wollen,der ich die Rechnung vom Krankenhaus geschickt hätte!!lächerlich)
Aber schön, wenn es noch so naive
Menschen gibt!!Realität ist leider anders!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Carlson68 ):
Dass es anscheinend in Deutschland rechtens zu sein scheint,dass man als KV Beiträge rückwirkend verlangt, obwohl man die Leistung für diese Beiträge garnicht (niemals) erbracht hätte!!!

Nö, man hat nur das System nicht verstanden.
Notfallversicherungsschutz besteht immer - nur halt nicht der Luxusschutz das man bei jedem Schnupfen zu Arzt rennen kann.



Zitat (von Carlson68 ):
Nennt sich „sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft „!

Die gibt es bei Eheleuten, der eheähnlichen Gemeinschaft oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Und dann ist man halt als jeweiliger Partner auch zum Unterhalt verpflichtet - und nicht die Allgemeinheit.
Die Schulden (bis auf ganz wenige Ausnahmen) muss man hingegen nicht übernehmen - die muss sie aus dem Unterhalt bestreiten - wobei es da ganz ordentliche Pfändungsfreigtenzen gibt.

Das passt allerdings nur, wenn mit "ALG II Empfänger" die berufliche Lebensplanung abgeschlossen ist.
Falls nicht: die Schulden steigen natürlich je länger man diese vor sich herschiebt - sobald man wieder ordentlich verdient, hat man einen größeren Berg Schulden...



Zitat (von Anami):
Es sind nur aufgelaufene Säumniszuschläge.

Die entstehen im allgemeinen durch Säumnis - also "nicht (richtig) drum kümmern"
Ob das nun daraus entsteht das man sich nicht richtig informiert hat oder grundsätzlich falsche Vorstellungen hat ist egal.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Carlson68 ):
Warum sie nicht arbeitet,steht auf einem anerem Papier!
Ist auch egal!

Na dann blechen Sie halt weiter.

Zitat (von Carlson68 ):
Aber schön, wenn es noch so naive
Menschen gibt!!
Wenn man seine Rechte nicht kennt und auch nicht fragt....

Zitat:
Der, die, das
Wer, wie, was
Wieso weshalb warum?
Wer nicht fragt bleibt dumm.
[...]
(Ausschnitt aus Sesamstraße)


Letztendlich bleiben, außer dem Versuch, den Tasti anregt, nur wenige Möglichkeiten: Zahlen, nicht zahlen, Freundin geht arbeiten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Daran ist nichts verkehrt. Es sind nur aufgelaufene Säumniszuschläge. Und noch irgendwas, was hier nicht verraten wird.


Richtig, es wird leider nicht weiter ausgeführt. Aber wenn es nur die Säumniszuschläge sind, kommt mir das hoch vor (dürften nur 1% sein, §24 SGB IV ; wenn auf alte Beiträge bis 2013 Zuschläge noch mit 5% berechnet wurden, müsste die Differenz erlassen worden sein).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Carlson68
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an alle die sich die mühe gemacht haben und mir geantwortet haben.
Aber ich muss feststellen,dass ich hier falsch bin!
Wie gesagt es geht nicht primär um meine LG (Dass die dumm,unreif,faul......)ist diskussionslos!
Es geht schlicht und einfach darum,
dass sie „keinen" Versicherungsschutz gehabt hätte und sie jetzt dafür bezahlen muss!
(besser gesagt ich).

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Carlson68 ):
Es geht schlicht und einfach darum,
dass sie „keinen" Versicherungsschutz gehabt hätte und sie jetzt dafür bezahlen muss!


Auch das permanente wiederholen von falschen Aussagen ändert an der Sache nichts.

Es erwartet keiner von Dir, alles was hier gepostet wird unreflektiert zu übernehmen. Aber man kann von Dir erwartn, dass Du Dich durch Nachschlagen in den genannten rechtsgrundlagen selbst davon überzeugst, dass Deine Meinung falsch ist.

Wenn Du dass nicht willst, ok. Aber dann muss man diesem Satz
Zitat (von Carlson68 ):
Aber ich muss feststellen,dass ich hier falsch bin!
zustimmen, da gegen Beratungsresistenz kein Kraut gewachsen ist.

Berry

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