Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, da ich aktuell nicht weiterkomme. Durch einen Autounfall erfolgte die Vorstellung bei einem Unfallarzt, dieser behandelte so weit, wie seine "Zuständigkeit" reichte und leitete den Patienten dann weiter an einen Orthopäden zur weiteren Behandlung nach dem Unfall. Dies wurde auch so beim Orthopäden vorgetragen. Trotz allem erfolgte eine neue Erst-AU und keine Folgebescheinigung. Ist das eine normale Vorgehensweise, weil es zwei unterschiedliche Ärzte waren? Ich habe jetzt Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse zu dem Thema, die erwarten, dass wir das klären, aber von keiner Partei erhalte ich jetzt die Auskünfte die helfen würden. Daher meine Frage(n):
- ist es durch den Arztwechsel direkt eine neue Erst-AU, obwohl die Weiterleitung wegen der gleichen Erkrankung (hier halt der Autounfall) erfolgte?
- hätte der Folgearzt, der die Behandlung nun übernommen hat, vom Gesetz her überhaupt eine Folgebescheinigung ausstellen dürfen?
- Falls es eine Folgebescheinigung hätte sein müssen (weil ja gleiche Erkrankung), kann dies nachträglich geändert werden?
vielen Dank und schöne Grüße
Sonnenschein
Krankmeldung / gleiche Erkrankung bei unterschiedlichen Ärzten
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Wer war denn der Unfallarzt? War es ein D-Arzt? =Durchgangsarzt? Oder der Notarzt am Unfallort?ZitatVorstellung bei einem Unfallarzt,.... dann weiter an einen Orthopäden zur weiteren Behandlung nach dem Unfall :
Was soll denn geklärt werden?Zitatdie erwarten, dass wir das klären, :
Von wann bis wann die AU war?
Das gibt es nicht. Alte bzw. neue Erst-AU sind unbekannt.Zitateine neue Erst-AU, :
Moin!
Der zweite Arzt hätte eigentlich eine Folgebescheinigung ausstellen müssen. Lass Dir doch noch mal wenn möglich die fehlerhafte Ausfertigung aushändigen und gehe damit, sowie mit Deinem Beleg = "Ausfertigung für Versicherte" der Erstbescheinigung, in dem ja auch immer der Diagnoseschlüssel drin steht, noch Mal zu Deinem weiterbehandelnden Arzt hin.
Eine neue Erstbescheinigung wäre nämlich nur dann korrekt, wenn in beiden Formularen komplett verschiedene Diagnoseschlüssel genannt werden, also kein einziger sich fortsetzt.
Weil es sich hier ja aber um eine Weiterbehandlung handelt, müsste wenigstens einer unverändert bleiben und somit ist eine Folgebescheinigung auszustellen.
Zur Info sh. z.B. diese Ausfüllhilfe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
Zitat:„Folgebescheinigung" ist auch bei Mit- bzw. Weiterbehandlung anzukreuzen.
Viel Erfolg und gute Besserung!
wölfin
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Zitat:
ich habe eine Frage, da ich aktuell nicht weiterkomme. Durch einen Autounfall erfolgte die Vorstellung bei einem Unfallarzt, dieser behandelte so weit, wie seine "Zuständigkeit" reichte und leitete den Patienten dann weiter an einen Orthopäden zur weiteren Behandlung nach dem Unfall.
Handelt es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall, der in den Bereich der Berufsgenossenschaft fällt, und war der "Unfallarzt" zufällig ein" D-Arzt" (ein Arzt, der am Berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren teilnimmt)?
Zitat:
Dies wurde auch so beim Orthopäden vorgetragen. Trotz allem erfolgte eine neue Erst-AU und keine Folgebescheinigung. Ist das eine normale Vorgehensweise, weil es zwei unterschiedliche Ärzte waren? Ich habe jetzt Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse zu dem Thema, die erwarten, dass wir das klären, aber von keiner Partei erhalte ich jetzt die Auskünfte die helfen würden.
Das muss der Patient nicht klären, das müssen Ärzte, Krankenversicherung und ggf. BG untereinander klären. Dem Arbeitgeber kann es so oder so egal sein. Den interessiert nur, ob es dieselbe Erkrankung bzw. Folge desselben Unfalls ist.
Zitat:- ist es durch den Arztwechsel direkt eine neue Erst-AU, obwohl die Weiterleitung wegen der gleichen Erkrankung (hier halt der Autounfall) erfolgte?
Das sollte jede Krankenversicherung und jede Arztpraxis beantworten können.
Seit wann hat den Arbeitgeber (streng per Gesetz) der Grund der AU zu interessieren?ZitatDen interessiert nur, ob es dieselbe Erkrankung bzw. Folge desselben Unfalls ist. :
Von daher:
ZitatDem Arbeitgeber kann es so oder so egal sein :
Der AG hat ein Anrecht auf rechtzeitige Auskunft über AU, voraussichtliche Dauer. Alles darüber hinausgehende nur, falls es sich tatsächlich um einen Wegeunfall handeln sollte.
ZitatSeit wann hat den Arbeitgeber (streng per Gesetz) der Grund der AU zu interessieren? :
Hat das irgendwer hier behauptet?
ZitatDas muss der Patient nicht klären, das müssen Ärzte, Krankenversicherung und ggf. BG untereinander klären. :
Sehe ich auch so. Ich würde mich da nicht einspannen lassen.
ZitatSeit wann hat den Arbeitgeber (streng per Gesetz) der Grund der AU zu interessieren? :
Wenn es nach 6 Wochen um die Entscheidung Lohnfortzahlung oder Krankengeld geht, das klärt aber weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber.
ZitatIch habe jetzt Arzt, :Arbeitgeberund Krankenkasse
Die beiden müssen das klären, denn nur denen liegen die entsprechenden Diagnoseschlüssel vor.
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