Krankmeldung / gleiche Erkrankung bei unterschiedlichen Ärzten

29. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sonnenschein2014
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 25x hilfreich)
Krankmeldung / gleiche Erkrankung bei unterschiedlichen Ärzten

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, da ich aktuell nicht weiterkomme. Durch einen Autounfall erfolgte die Vorstellung bei einem Unfallarzt, dieser behandelte so weit, wie seine "Zuständigkeit" reichte und leitete den Patienten dann weiter an einen Orthopäden zur weiteren Behandlung nach dem Unfall. Dies wurde auch so beim Orthopäden vorgetragen. Trotz allem erfolgte eine neue Erst-AU und keine Folgebescheinigung. Ist das eine normale Vorgehensweise, weil es zwei unterschiedliche Ärzte waren? Ich habe jetzt Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse zu dem Thema, die erwarten, dass wir das klären, aber von keiner Partei erhalte ich jetzt die Auskünfte die helfen würden. Daher meine Frage(n):

- ist es durch den Arztwechsel direkt eine neue Erst-AU, obwohl die Weiterleitung wegen der gleichen Erkrankung (hier halt der Autounfall) erfolgte?
- hätte der Folgearzt, der die Behandlung nun übernommen hat, vom Gesetz her überhaupt eine Folgebescheinigung ausstellen dürfen?
- Falls es eine Folgebescheinigung hätte sein müssen (weil ja gleiche Erkrankung), kann dies nachträglich geändert werden?

vielen Dank und schöne Grüße

Sonnenschein

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Sonnenschein2014):
Vorstellung bei einem Unfallarzt,.... dann weiter an einen Orthopäden zur weiteren Behandlung nach dem Unfall
Wer war denn der Unfallarzt? War es ein D-Arzt? =Durchgangsarzt? Oder der Notarzt am Unfallort?

Zitat (von Sonnenschein2014):
die erwarten, dass wir das klären,
Was soll denn geklärt werden?
Von wann bis wann die AU war?

Zitat (von Sonnenschein2014):
eine neue Erst-AU,
Das gibt es nicht. Alte bzw. neue Erst-AU sind unbekannt.

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#2
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin!

Der zweite Arzt hätte eigentlich eine Folgebescheinigung ausstellen müssen. Lass Dir doch noch mal wenn möglich die fehlerhafte Ausfertigung aushändigen und gehe damit, sowie mit Deinem Beleg = "Ausfertigung für Versicherte" der Erstbescheinigung, in dem ja auch immer der Diagnoseschlüssel drin steht, noch Mal zu Deinem weiterbehandelnden Arzt hin.
Eine neue Erstbescheinigung wäre nämlich nur dann korrekt, wenn in beiden Formularen komplett verschiedene Diagnoseschlüssel genannt werden, also kein einziger sich fortsetzt.
Weil es sich hier ja aber um eine Weiterbehandlung handelt, müsste wenigstens einer unverändert bleiben und somit ist eine Folgebescheinigung auszustellen.

Zur Info sh. z.B. diese Ausfüllhilfe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:

Zitat:
„Folgebescheinigung" ist auch bei Mit- bzw. Weiterbehandlung anzukreuzen.


Viel Erfolg und gute Besserung!

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Sonnenschein2014):

ich habe eine Frage, da ich aktuell nicht weiterkomme. Durch einen Autounfall erfolgte die Vorstellung bei einem Unfallarzt, dieser behandelte so weit, wie seine "Zuständigkeit" reichte und leitete den Patienten dann weiter an einen Orthopäden zur weiteren Behandlung nach dem Unfall.

Handelt es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall, der in den Bereich der Berufsgenossenschaft fällt, und war der "Unfallarzt" zufällig ein" D-Arzt" (ein Arzt, der am Berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren teilnimmt)?
Zitat:

Dies wurde auch so beim Orthopäden vorgetragen. Trotz allem erfolgte eine neue Erst-AU und keine Folgebescheinigung. Ist das eine normale Vorgehensweise, weil es zwei unterschiedliche Ärzte waren? Ich habe jetzt Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse zu dem Thema, die erwarten, dass wir das klären, aber von keiner Partei erhalte ich jetzt die Auskünfte die helfen würden.

Das muss der Patient nicht klären, das müssen Ärzte, Krankenversicherung und ggf. BG untereinander klären. Dem Arbeitgeber kann es so oder so egal sein. Den interessiert nur, ob es dieselbe Erkrankung bzw. Folge desselben Unfalls ist.

Zitat:
- ist es durch den Arztwechsel direkt eine neue Erst-AU, obwohl die Weiterleitung wegen der gleichen Erkrankung (hier halt der Autounfall) erfolgte?

Das sollte jede Krankenversicherung und jede Arztpraxis beantworten können.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Den interessiert nur, ob es dieselbe Erkrankung bzw. Folge desselben Unfalls ist.
Seit wann hat den Arbeitgeber (streng per Gesetz) der Grund der AU zu interessieren?
Von daher:
Zitat (von eh1960):
Dem Arbeitgeber kann es so oder so egal sein

Der AG hat ein Anrecht auf rechtzeitige Auskunft über AU, voraussichtliche Dauer. Alles darüber hinausgehende nur, falls es sich tatsächlich um einen Wegeunfall handeln sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Seit wann hat den Arbeitgeber (streng per Gesetz) der Grund der AU zu interessieren?

Hat das irgendwer hier behauptet?



Zitat (von eh1960):
Das muss der Patient nicht klären, das müssen Ärzte, Krankenversicherung und ggf. BG untereinander klären.

Sehe ich auch so. Ich würde mich da nicht einspannen lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Seit wann hat den Arbeitgeber (streng per Gesetz) der Grund der AU zu interessieren?


Wenn es nach 6 Wochen um die Entscheidung Lohnfortzahlung oder Krankengeld geht, das klärt aber weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber.

Zitat (von Sonnenschein2014):
Ich habe jetzt Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse


Die beiden müssen das klären, denn nur denen liegen die entsprechenden Diagnoseschlüssel vor.

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