Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, da ich aktuell nicht weiterkomme. Durch einen Autounfall erfolgte die Vorstellung bei einem Unfallarzt, dieser behandelte so weit, wie seine "Zuständigkeit" reichte und leitete den Patienten dann weiter an einen Orthopäden zur weiteren Behandlung nach dem Unfall. Dies wurde auch so beim Orthopäden vorgetragen. Trotz allem erfolgte eine neue Erst-AU und keine Folgebescheinigung. Ist das eine normale Vorgehensweise, weil es zwei unterschiedliche Ärzte waren? Ich habe jetzt Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse zu dem Thema, die erwarten, dass wir das klären, aber von keiner Partei erhalte ich jetzt die Auskünfte die helfen würden. Daher meine Frage(n):
- ist es durch den Arztwechsel direkt eine neue Erst-AU, obwohl die Weiterleitung wegen der gleichen Erkrankung (hier halt der Autounfall) erfolgte?
- hätte der Folgearzt, der die Behandlung nun übernommen hat, vom Gesetz her überhaupt eine Folgebescheinigung ausstellen dürfen?
- Falls es eine Folgebescheinigung hätte sein müssen (weil ja gleiche Erkrankung), kann dies nachträglich geändert werden?
vielen Dank und schöne Grüße
Sonnenschein