Hallo,
aufgrund meiner Arbeit soll ich bald nach China ziehen. Es ist so geplant, dass ich immer aller fünf Monate einmal zurück nach Deutschland kann und bleibe hier für max. zwei Monate bevor ich wieder nach China fliege. Wohnhaft bin ich dann sowohl in Deutschland als auch in China.
Bisher bin ich immer privat versichert, in China erhalte ich sobald ich ankomme eine gesetzliche Krankenversicherung. Da mein monatlicher Beitrag hier in Deutschland ganz schön hoch ist, hat mir meine KV vorgeschlagen, die jetzige KV zu beenden und stattdessen eine Auslandsversicherung von China zu holen.
Würde das meine Versicherungspflicht erfüllen?
-- Editiert von katertoxin am 21.06.2019 11:54
Krankversicherung bei überwiegendem Aufenthalt im Ausland
21. Juni 2019
Thema abonnieren
Frage vom 21. Juni 2019 | 11:54
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
Krankversicherung bei überwiegendem Aufenthalt im Ausland
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 23. Juni 2019 | 09:49
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
Zitat:Würde das meine Versicherungspflicht erfüllen?
Nein
#2
Antwort vom 23. Juni 2019 | 14:23
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Auslandsversicherungen sind nur auf Basis der Kosten kalkuliert und können gekündigt werden oder haben schon vorab eine festgelegte Laufzeit.
Sie erfüllen die Voraussetzungen nicht.
Aber du kannst dich für die Zeit aus Deutschland abmelden und dann mit der PKV eine Anwartschaft vereinabren - gilt nicht für die PPV.
Berry
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#3
Antwort vom 24. Juni 2019 | 00:50
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Zitat:
aufgrund meiner Arbeit soll ich bald nach China ziehen. Es ist so geplant, dass ich immer aller fünf Monate einmal zurück nach Deutschland kann und bleibe hier für max. zwei Monate bevor ich wieder nach China fliege. Wohnhaft bin ich dann sowohl in Deutschland als auch in China.
Der Hauptwohnsitz wäre dann in China, so daß in Deutschland keine Krankenversicherungspflicht besteht.
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