Kreuzbandreruptur - Invaliditätsleistung der Unfallversicherung angemessen?

1. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
kaffee_latte
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 18x hilfreich)
Kreuzbandreruptur - Invaliditätsleistung der Unfallversicherung angemessen?

Hallo,

Situation
Ende 2013 reißt sich A nur das vordere Kreuzband bei einem Sportunfall, meldet dies seiner privaten Unfallversicherung und lässt im Auftrag der Versicherung ein privatärztliches Gutachten bei einem vorgegebenen Arzt erstellen.
Ergebnis: Basiswert: 70% und 1/10 Bruchteil => also 7 % Invalidität. Zahlung abgeschlossen.

Ende 2014 reißt sich A wieder nur das gleiche vordere Kreuzband (Reruptur) bei einem Sportunfall und meldet dies seiner privaten Unfallversicherung. Diesmal ist zusätzlich zu der normalen Kreuzbandersatzplastik auch eine Knochentransplantation notwendig: Um die bei der ersten Ersatzplastik gesetzten Bohrkanäle mit Knochensubstanz zu füllen, wird aus dem Beckenknochen dieses entnommen. Am Beckenknochen entsteht eine etwa 4cm lange Narbe und eine gewisse Empfindlichkeit. Außerdem reichen geringe Bewegungen, um einen stromschlagartigen "Nervenschmerz" im Oberschenkel auszulösen. Das erneute Gutachten wurde vom gleichen Arzt erstellt. Die Formulierungen stehen auch im Gutachten. Sonstige Kniebeschwerden sind wie beim ersten Unfall.
Ergebnis: Basiswert 70% und 1/20 Bruchteil => also 3,5 % Invalidität. Zahlung abgeschlossen.

Bruchteil laut Gutachten: 3/20, allerdings reduziert um den Bruchteil des ersten Unfalls (also 1/10) => daher 1/20

Fragen
Ist es normal, dass die 1/10 des ersten Unfalls abgezogen werden?
Ich habe das Gefühl, dass 3/20 zu wenig ist. Sollte dagegen geklagt werden? Wie erfolgsversprechend wäre das?

Vielen dank im voraus

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