Hab da ein problem mit meiner KFZ-Versicherung. Ich habe den Beitrag bis jetzt immer monatlich bezahlt. Als eine monatliche Abbuchung wegen nicht ausreichender Deckung meines Kontos zurückging hat mein Versicherer die monatliche Zahlung automatisch auf vierteljährige umgestellt. Dies wollt ich aber nicht.Ich habe es denen geschrieben aber die tun nur Dumm rum und haben mir jetzt gleich ne Mahnung mit Mahngebühr geschickt da ich ja weil ich nicht vierteljährig zahle immer im Zahlungsverzug bin. Ich hab mich im Internet mal umgeschaut und hab gemerkt das es Versicherungen gibt die gerade mal die Hälfte kosten. Nun möchte ich kündigen. Was für eine Kündigungszeit habe ich? Was ist wenn ich mein Auto abmelde ? Erlischt dan die Versicherung,und ich kann es wenn ich es wieder bei einer anderen Versicherung anmelden oder wie komm ich am schnellsten und günstigsten aus der Versicherung raus? Kann mir da jemand weiterhelfen??
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von glatzkopf am 13.01.2009 10:09
Status: Frischling (9 Beiträge)
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-- Editiert von glatzkopf am 13.01.2009 10:10
Kündigung KFZ Versicherung
13. Januar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 13. Januar 2009 | 10:19
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung KFZ Versicherung
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 13. Januar 2009 | 12:10
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1919x hilfreich)
quote:Üblicherweise 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres.
Was für eine Kündigungszeit habe ich?
quote:Nein. Lediglich bei einem Fahrzeugwechsel oder der Veräusserung des Fahrzeugs könntest Du die Versicherung wechseln bzw. kündigen.
Was ist wenn ich mein Auto abmelde ? Erlischt dan die Versicherung,und ich kann es wenn ich es wieder bei einer anderen Versicherung anmelden
#2
Antwort vom 13. Januar 2009 | 16:03
Von
Status: Lehrling (1709 Beiträge, 404x hilfreich)
>>Was für eine Kündigungszeit habe ich?<<
Einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres, das ist meist das Kalenderjahr.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Januar 2009 | 18:42
Von
Status: Student (2629 Beiträge, 674x hilfreich)
>>>Versicherer die monatliche Zahlung automatisch auf vierteljährige umgestellt. Dies wollt ich aber nicht.Ich habe es denen geschrieben aber die tun nur Dumm rum und haben mir jetzt gleich ne Mahnung mit
Wer tut Dumm rum??
Die monatliche Zahlweise ist regelmäßig nur in Verbindung mit einer Lastschrifteinzugsermächtigung möglich.
Widersprichst du der Lastschrift (der Versicherer sieht ja nicht wer oder warum), widerspricht der Versicherer der monatlichen Zahlungsweise, so einfach ist das.
Gruß
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