Kündigung Krankenhauskosten-Zusatzversicherung

3. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Brimborium
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Krankenhauskosten-Zusatzversicherung

Ich brauche einen Tipp:
Seit 15 Jahren habe ich eine Krankenhauskosten-Zusatzversicherung, bei Abschluss war ich AOK-Mitglied. Vor 4 Jahren habe ich in eine PKV gewechselt, aber aus mangelnder Info versäumt, die Zusatzversicherung zu kündigen. Vor kurzem habe ich dann auch den Versicherungsmakler gewechselt und erfahren, dass die Zusatzversicherung für ein PKV-Mitglied überflüssig sei, da der Bereich Krankenhauskosten offenbar abgesichert ist. Habe auf Rat des neuen V.Maklers bei dem Versicherer der Zusatzversicherung diese rückwirkend gekündigt, was dieser aber nicht akzeptiert. Grund: "Der Wechsel von der gesetzlichen Krankekasse zu einem anderen privaten K.Versicherer ist nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen grundsätzlich kein außerordentlicher Kündigungsgrund." Er hat die Kündigung erst ab dem jetzigen Zeitpunkt gewährt.

Soweit ich weiß, hätte die Zusatzvers. aber bei Klinikaufenthalt meinerseits nicht gezahlt, während ich PKV-versichert war. Sie hat also meine Beiträge (Summe ca. 3000 €) ungerechtfertigt erhalten. Wer weiß Rat? Herzlichen Dank im voraus!

-----------------
""

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo,

das Unternehmen hat die Beiträge nicht ungerechtfertigt erhalten, denn es besteht (bestand) ja ein gültiger Vertrag.

Tip: schau in die AVB, ob der Wegfall der GKV-Mitgliedschaft eine den Vertrag auflösende Bedingung ist. Ansonsten kann es durchaus sein, dass Du auch als PKV-Mitglied, die Leistungsn des Ursprungsvertrages im Fall der Fälle hättest in Anspruch nehmen können.
Als Beispiel fällt mir dazu spontan die Absicherung der stationären Wahlleistungskosten ein.

In einem solchen Fall hast Du einfach nur geschlafen und musst die Folgen tragen.

SG

Berry

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.758 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen