Kündigung Krankenzusatz-Versicherung

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
woofy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 28x hilfreich)
Kündigung Krankenzusatz-Versicherung

Hallo,

kann ich meine Krankenzusatz-Versicherung im Schadensfall (bei Inanspruchnahme) kündigen? Bei anderen Versicherungen ist da ja der Fall.

Besten Dank im voraus :)

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ChristinaLa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

nein, Sie können Ihre Kranken-Zusatzversicherung nicht kündigen, weil Sie selbst eine Leistung in Anspruch genommen haben.

Sie können i.d.R. nur dann außerordentlich kündigen, wenn der der Versicherer seine Beiträge erhöht. In solch einem Fall müssten Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Erhöhrungsschreibens zum Datum des Wirksamswerden der Erhöhrung außerordentlich kündigen.


Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Grüße
Christina

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#2
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

die kündigung ist aber i.d.r. nach einer vertragslaufzeit von 3 jahren möglich.
bitte beachten sie aber die kündigungsmöglichkeiten des vertrages. bei manchen ist die kündigung zur hauptfälligkeit möglich, bei anderen nur zum jahresende...
es gilt aber auf jeden fall die 3-monats-frist.

0x Hilfreiche Antwort

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