Kündigung Rechtsschutzversicherung

28. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
DBeckers
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Rechtsschutzversicherung

Hallo!

Wird (m)eine nicht zulässige fristlose Kündigung aufgrund der Leistungsablehnung (Fall nicht versichert) durch eine Rechtsschutzversicherung automatisch zu einer fristgerechten Kündigung zum nächstmöglichen Termin?

Insbesondere, wenn die Versicherung geschrieben hat, daß das Vertragsverhältnis weiter noch bis zum xx.yy.2005 - also dem Laufzeitende einer ordentlichen Kündigung - weiterbesteht, die Versicherung somit also implizit das Vertragsende zu dem Datum bestätigt hat bzw. die fristgerechte Kündigung zum Termin akzeptiert hat?

Ich hasse so sinnlosen Kram wie Rechtsschutzversicherungen...

Gruß
Dirk Beckers

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Guten Tag,

1. Wenn Sie es als sinnlos empfinden, warum haben Sie eine RS - Versicherung abgeschlossen ?

2. Empfehlen würde ich Ihnen eine nochmalige Kündigung form-und fristgerecht zum Ablauftermin.

Damit dürfte sich das Problem erledigt haben.

Freundliche Grüße
nwg100

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Empfehlen würde ich Ihnen eine nochmalige Kündigung

Ich auch.

Den Sinn einer RSV bemerkt man meist dann, wenn man einen Rechtsstreit führen müßte, der vom Leistungskatalog umfaßt wäre, und den man mangels RSV nicht führen kann.

Hab grad so einen Fall im Freundeskreis. Vorm Sozialgericht in 2 Instanzen verloren. fast 10.000 € Anwaltskosten. RSV hätte gezahlt, wenn es eine gegeben hätte.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !Streetworker! am 28.10.2005 16:56:58

0x Hilfreiche Antwort

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