Hallo!
Wird (m)eine nicht zulässige fristlose Kündigung aufgrund der Leistungsablehnung (Fall nicht versichert) durch eine Rechtsschutzversicherung automatisch zu einer fristgerechten Kündigung zum nächstmöglichen Termin?
Insbesondere, wenn die Versicherung geschrieben hat, daß das Vertragsverhältnis weiter noch bis zum xx.yy.2005 - also dem Laufzeitende einer ordentlichen Kündigung - weiterbesteht, die Versicherung somit also implizit das Vertragsende zu dem Datum bestätigt hat bzw. die fristgerechte Kündigung zum Termin akzeptiert hat?
Ich hasse so sinnlosen Kram wie Rechtsschutzversicherungen...
Gruß
Dirk Beckers
Kündigung Rechtsschutzversicherung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Guten Tag,
1. Wenn Sie es als sinnlos empfinden, warum haben Sie eine RS - Versicherung abgeschlossen ?
2. Empfehlen würde ich Ihnen eine nochmalige Kündigung form-und fristgerecht zum Ablauftermin.
Damit dürfte sich das Problem erledigt haben.
Freundliche Grüße
nwg100
Empfehlen würde ich Ihnen eine nochmalige Kündigung
Ich auch.
Den Sinn einer RSV bemerkt man meist dann, wenn man einen Rechtsstreit führen müßte, der vom Leistungskatalog umfaßt wäre, und den man mangels RSV nicht führen kann.
Hab grad so einen Fall im Freundeskreis. Vorm Sozialgericht in 2 Instanzen verloren. fast 10.000 € Anwaltskosten. RSV hätte gezahlt, wenn es eine gegeben hätte.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !Streetworker! am 28.10.2005 16:56:58
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