Kündigung der Hausratversicherung erst in zwei Jahren möglich, trotz Beitragserhöhung?

11. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ludwig Hagen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung der Hausratversicherung erst in zwei Jahren möglich, trotz Beitragserhöhung?

Die Kündigung meiner ERGO Hausratversicherung wegen Beitragserhöhung von ca. 3 Prozent kann angeblich erst in zwei Jahren wirksam werden, ohne Angabe von Gründen... also das jetzt abgebuchte Jahr, und dann noch eines.

Im Vertrag habe ich nun entdeckt, dass ich nur außerordentlich kündigen kann ab einer Erhöhung von 10 Prozent - ist das rechtens?? Im Gesetz heißt es doch nur bei "Beitragserhöhung", vom Ausmaß steht da nichts. Der Vertrag würde eigentlich sogar bis 2026 laufen... wie ERGO ausgerechnet auf 2024 kommt, weiß ich nicht.

Die Ankündigung der Anhebung bzw. Abbuchung erfolgte - wie üblich - auch äußerst knapp, mit nur drei Tagen Vorlauf. Ich habe zwar sofort reagiert, trotzdem wurde natürlich abgebucht.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Ja, die Nürnberger Taschenspieler und ihre Tricks ...


Da kommt es ganz auf den Wortlaut der uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Versicherungsbedingungen zu den Themen an.
Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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