Kündigung der PKV droht

11. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
tarino
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung der PKV droht

Hallo, ich habe mir vor zwei Jahren bei einem Treppensturz das Knie vertreten, und bei der Untersuchung wurde das zu einem s.g. Berufsunfall (Wegeunfall) erklärt. Da keine Besonderheiten festgestellt wurden, und ich nach wenigen Tagen wieder ohne weitere Schmerzen laufen konnte, habe ich den "Unfall", und das war es für mich nunmal nicht, auch mehr oder weniger vergessen.

Vor einem Jahr, als ich in die Private Krankenversicherung gewechselt bin, habe ich überhaupt nicht mehr daran gedacht und somit dieses vertretene Knie auch nicht als Unfall angegeben.

Nun hat sich zwei Jahre nach dem Ereignis plötzlich ein so starker Schmerz breit gemacht, dass es erneut zu Untersuchungen kam und dann auch zur erstmaligen Diagnose, dass ich nun schon zwei Jahre mit einem recht heftigen Meniskusschaden umherlaufe, der sofort operiert werden musste.

Was folgte, war fristlose die Kündigung der PKV, allerdings mit dem Angebot, die Versicherung bis zum Abschluss einer eingehender Prüfung weiterzuführen.

Ich denke, da es hier offensichtlich ja nur um die Abwälzung der Kosten geht, dass die PKV bei der Kündigung bleibt, und würde ich freuen, wenn Sie einen Tipp hätten, wie ich mich verhalten soll.

Danke !

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

bei der antragstellung in der pkv sollte man auf jeden fall jede noch so winzige geschichte im krankheitsbild eines versicherungsnehmers mit angeben.
ansonsten gilt dies als verletzung der vorvertraglichen anzeigepflicht und der versicherer kann dann den vertrag kündigen.
im regelfall wird hier oftmals das angebot gemacht, den vertrag gegen einen höheren beitrag fortzuführen, was man imho besser annehmen sollte, da man sonst probleme bekommen kann, wenn man sich einen anderen versicherer zu suchen...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Wenn als wirklich als Wegeunfall anerkannt worden sein, fragen Sie mal bei Ihrer Berufsgenossenschaft nach ob die die Kosten für die ärztliche Behandlung übernehmen als Folgekosten.

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