Kündigung einer Risikolebensversicherung

19. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung einer Risikolebensversicherung

Guten Tag ans Forum.

Wenn ein Ehepaar für einen ausstehenden Hauskredit eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hat und eine Person wegen Trennung ausgezogen ist, ist es dann ratsam, dass diese Person die Versicherung kündigt? Dabei ist zu erwähnen, dass noch völlig unklar ist, ob das Haus verkauft wird oder die im Haus wohnen bleibende Person das Haus weiterübernimmt.

Ich danke Ihnen im Voraus für Rat!




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
ist es dann ratsam, dass diese Person die Versicherung kündigt?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Als erstes wäre doch mal zu prüfen, ob diese Person die Versicherung kündigen kann / darf und welche Haftungsrisiken mit der Kündigung (Kredit, Schadenersatz, ...) verbunden wären.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40399 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
ist es dann ratsam,
Nein, das ist nicht ratsam.
Wenn beide Ehepartner damals diese RLV im Rahmen ihrer Hausfinanzierung abgeschlossen haben (verbundene RLV), kann einer allein die RLV nicht kündigen.
In den Vers.-Unterlagen findet sich, wer bezugsberechtigte Person im Todesfall ist.

Man könnte die RLV vielleicht gemeinsam ändern bzw. umschreiben lassen, aber wenn man nicht weiß, was mit dem Haus wird und der Hauskredit noch läuft... ist auch das nicht ratsam.

Es geht bei der RLV weniger ums Haus als mehr um die Person, die im Todesfall eines Partners dann begünstigt wäre ...und um die Bank, die für die Hausfinanzierung eine RLV forderte.
Außerdem würde man mit einer Kündigung lediglich die relativ günstigen Beiträge sparen. Eine Summe würde nicht ausgezahlt werden.



-- Editiert von User am 19. Mai 2026 18:21

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42596 Beiträge, 14764x hilfreich)

Normalerweise ist die Hausfinanzierung ein Puzzle, was aus vielen Einzelteilen zusammengesetzt ist. Und die Vollständigkeit ist nach den Bankbedingungen/Verträgen Voraussetzung für die Umsetzung des Projektes. Entfernt man da ein einzelnes Steinchen, so kann das ganze System zusammen brechen. Die Immobilie sollte als Paket abgewickelt werden. Das kann im Rahmen der Scheidung geschehen, aber eventuell auch später. Und bitte nicht vergessen: ohne den Geldgeber Bank dürfte das schwierig sein.

wirdwerden

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13463 Beiträge, 4809x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und bitte nicht vergessen: ohne den Geldgeber Bank dürfte das schwierig sein.

Das ist der Punkt.
Daher greife ich Anamis Frage auf, wer die bezugsberechtigte Person im Todesfall ist.
Nicht selten steht dort nämlich die Bank.

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