Kündigung vonLV

31. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)
Kündigung vonLV

A will, da LV nicht mehr viel
Rendite bringt, eine an Bank abgetretene Lebensversicherung vorzeitig kündigen um das Darlehen vorzeitig zu tilgen /
ändern.

Darf die Lebenversicherung die
Kündigung ablehnen ? Bzw. mit welchen Konsequenzen hat A zu rechnen ?

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
medicus83
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 3x hilfreich)

nein, sie darf die Kündigung nicht ablehnen...

Konsequenzen:

- keine LV mehr ;-)
- Man bekommt nur den Rückkaufswert erstattet...


Schon mal drüber nachgedacht, die LV zu verkaufen? Bringt manchmal mehr, geht aber nur unter bestimmten Vorraussetzungen, was Laufzeit etc. betrifft

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

- Man bekommt nur den Rückkaufswert erstattet...

Man bekommt weniger, weil noch nicht voll bezahlt ist, oder bekommt man was abgezogen
als Strafe ?


..
Schon mal drüber nachgedacht, die LV zu verkaufen? Bringt manchmal mehr, geht aber nur unter bestimmten Vorraussetzungen, was Laufzeit etc. betrifft

Wieso bringt mehr anstatt weniger ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
medicus83
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Rückkaufswerte stehen im Versicherungsschein...
Weniger als Strafe find ich etwas drastisch ausgedrückt. Es geht halt wieder Bearbeitungsgebühr runter, die Zinsen sind nicht ganz so hoch..

Der Verkauf bringt in dem Sinne mehr, weil die Anbieter, die diese kaufen mit dem Geld weiter arbeiten und sich so ne goldene Nase verdienen können. Dadurch ist die Ablösesumme höher

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

denk daran, die zinsen steigen!

wer jetzt einen (alt)vertrag kündigt ist selbst schuld denn die provision ist ja bezahlt und das ding ist später steuerfrei.

bei abtretung darf der VR natürlich die kündigung verweigern.

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Die Kreditzinsen sind aber teurer als Guthaben zinsen von LV.

z.B. Bei Kredit/ angesparter LV Summe von €.100000,- macht bei 1,5%p.a. teurer Zins schon €.1500,- Velust jährlich.

Mit diesem €.1500,- kann man hoher Risiko-LV-Summe abschließen oder den Kredit zügiger tilgen







0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Ist denn die LV in die Finanzierung als Tilgunsaussetzung eingebunden?
WEnn die Finanzierung 2000 angefangen hätte, ist sie eh in spätestens 2 Jahren kündbar und damit auch die LV. Verscuh doch die LV.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.644 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen