Kündigungsbestätigung erhalten – Versicherung behauptet trotzdem Vertrag besteht noch

16. März 2026 Thema abonnieren
 Von 
Ab9905
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigungsbestätigung erhalten – Versicherung behauptet trotzdem Vertrag besteht noch

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meiner ehemaligen Zahnzusatzversicherung und hoffe, dass sich hier jemand mit der rechtlichen Situation etwas besser auskennt.

Ich hatte meine Zahnzusatzversicherung zum 12.12.2025 gekündigt, nachdem ich Anfang Dezember meine Vollzeitstelle verloren habe und unnötige monatliche Kosten vermeiden wollte. Den Vertrag hatte ich ursprünglich im Dezember 2023 über Check24 abgeschlossen. Die Kündigung konnte ich dort sehr einfach mit einem Klick durchführen, was ich auch getan habe.

Am selben Tag habe ich meiner Mutter davon erzählt. Sie meinte daraufhin, dass sie mir die monatlichen 30 € für die Zahnversicherung vorübergehend bezahlen würde, bis ich wieder Arbeit gefunden habe. Daraufhin habe ich direkt eine E-Mail an die Barmenia (über die die Zahnzusatzversicherung lief) geschrieben und darum gebeten, meine Kündigung rückgängig zu machen.

Auf diese E-Mail habe ich jedoch keine Antwort erhalten. Ich habe lediglich eine automatische Bestätigung von Check24 bekommen, dass meine Kündigung an die Barmenia weitergeleitet wurde.

Vier Tage später habe ich von der Barmenia eine E-Mail mit einer PDF-Datei erhalten, in der bestätigt wurde, dass mein Vertrag gekündigt ist und eventuell zu viel gezahlte Beiträge an mich zurücküberwiesen werden. Anfang Januar habe ich dann tatsächlich Geld zurückerstattet bekommen. Auch bei Check24 wurde der Vorgang als „Kündigung abgeschlossen" angezeigt.

Daher bin ich davon ausgegangen, dass meine Bitte, die Kündigung rückgängig zu machen, nicht akzeptiert wurde und der Vertrag endgültig beendet ist. Etwa zwei Wochen später habe ich deshalb eine neue Zahnzusatzversicherung bei einem anderen Anbieter abgeschlossen.

Vor etwa fünf Tagen habe ich dann jedoch gesehen, dass die Barmenia über 90 € von meinem Bankkonto abgebucht hat. Daraufhin habe ich per E-Mail nachgefragt, warum Geld abgebucht wurde. Die Antwort war, dass ich meine Kündigung widerrufen hätte und der Vertrag weiterhin besteht.

Das hat mich sehr überrascht, da ich eine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten habe und sogar bereits Beiträge zurückerstattet bekommen habe.

Meine Frage ist daher: Wer ist in diesem Fall im Recht?
Soweit ich weiß, gilt ein Vertrag normalerweise als beendet, sobald eine Kündigungsbestätigung vorliegt. Außerdem habe ich gelesen, dass man eine Kündigung in der Regel nicht einfach einseitig widerrufen kann, wenn die andere Partei dem nicht ausdrücklich zustimmt. Eine Bestätigung oder Antwort auf meinen Widerruf habe ich bis heute nicht erhalten.

Ich bin allerdings Laie und kenne mich mit der rechtlichen Situation nicht gut aus. Vielleicht hat hier jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall oder weiß, wie die Rechtslage dazu ist.

Vielen Dank schon einmal für eure Einschätzung.

Liebe Grüße

-- Editiert von User am 16. März 2026 05:54

-- Editiert von User am 16. März 2026 06:06




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von Ab9905):
Daher bin ich davon ausgegangen, dass meine Bitte, die Kündigung rückgängig zu machen, nicht akzeptiert wurde und der Vertrag endgültig beendet ist.


Und zu dem Zeitpunkt wollten Sie schon die Versicherung weiterführen? Ich denke, hier haben sich die Dinge einfach überschnitten. Vertragspartner ist immer die Versicherung selbst, nicht Check24. Da wird der Fehler zustande gekommen sein.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2682 Beiträge, 634x hilfreich)

Zitat (von Ab9905):
Außerdem habe ich gelesen, dass man eine Kündigung in der Regel nicht einfach einseitig widerrufen kann, wenn die andere Partei dem nicht ausdrücklich zustimmt.

Prinzipiell richtig. Nur hat die Barmenia dem ja zugestimmt und die vereinbarten Beiträge abgebucht.

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#3
 Von 
Ab9905
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

@cirius32832 Ja, das ist mir bekannt. Die Kündigungsbestätigung habe ich jedoch nicht nur über Check24 erhalten, sondern zusätzlich direkt von der Barmenia als PDF per E-Mail. Bei Check24 wird lediglich der Kündigungstermin 12.12.2025 angezeigt und das bis heute.

@de Bakel Ja, allerdings kann es doch nicht korrekt sein, dass das Geld erst drei Monate nach Erhalt der Kündigungsbestätigung und der Rückerstattung des Geldes abgebucht wird. Und die Barmenia hat nicht zugestimmt, habe keine Bestätigung oder sonst was von denen bekommen.

-- Editiert von User am 16. März 2026 10:33

-- Editiert von User am 16. März 2026 10:37

-- Editiert von User am 16. März 2026 10:37

-- Editiert von User am 16. März 2026 10:39

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130024 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von Ab9905):
allerdings kann es doch nicht korrekt sein, dass das Geld erst drei Monate nach Erhalt der Kündigungsbestätigung und der Rückerstattung des Geldes abgebucht wird.

Mir wäre keine gesetzliche Regelung bekannt nach der Geld sofort abgebucht werden müsste.
Bei Versicherungen ist eine quartalsweise Abbuchung nicht unüblich.



Zitat (von Ab9905):
Und die Barmenia hat nicht zugestimmt

Doch
Zitat (von Ab9905):
dass die Barmenia über 90 € von meinem Bankkonto abgebucht hat


Die Frage ist nun,
- ob für das anerkennen des Widerrufs eine separate Mitteilung erforderlich wäre
- falls eine separate Mitteilung erforderlich wäre, ob die Zustimmung nach so langer Zeit noch wirksam wäre oder ob sie schon verwirkt wäre (ich würde von Verwirkung ausgehen)
- da man eine Doppelversicherung hat, welche Versicherung rückabgewickelt wird




-- Editiert von User am 16. März 2026 11:32

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13463 Beiträge, 4809x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Frage ist nun,
- ob für das anerkennen des Widerrufs eine separate Mitteilung erforderlich wäre
- falls eine separate Mitteilung erforderlich wäre, ob die Zustimmung nach so langer Zeit noch wirksam wäre oder ob sie schon verwirkt wäre (ich würde von Verwirkung ausgehen)
- da man eine Doppelversicherung hat, welche Versicherung rückabgewickelt wird


-Ich würde eine Mitteilung(spflicht) der Anerkennung des Widerrufs bejahen, schweigen / nicht reagieren, gilt in deutschen Vertragsrecht in aller Regel nicht als Zustimmung.

-Ich würde sogar von beidem ausgehen. Eine Annahme des Widerrufs, "kommuniziert" über eine Bankabbuchung 3 Monate später, ist meines Erachtens nicht mit § 242 BGB zu vereinbaren.
Ich habe hier auch Magengrummeln wegen der Abbuchung, dürfte mit der erhaltenen Kündigungsbestätigung nicht das Sepamandat erloschen sein und wäre zu erneuern gewesen?

-Eine Doppelversicherung bei einer Zahnzusatzversicherung ist doch nicht unzulässig, das ist meines Erachtens kein Ansatzpunkt.



-- Editiert von User am 16. März 2026 12:11

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#6
 Von 
Ab9905
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Harry van sell

@Harry Van Sell,

können Sie mir bitte mitteilen, an welcher Stelle meinem Widerruf zugestimmt wurde? Soweit ich weiß, hätte ich entweder eine schriftliche Bestätigung erhalten müssen, aus der hervorgeht, dass der Widerruf akzeptiert wurde, oder ich hätte daran erkennen müssen, dass der Vertrag weiterhin besteht, indem der Betrag weiterhin abgebucht wird.

Beides ist jedoch nicht erfolgt. Zudem wurde der Betrag zuvor immer monatlich abgebucht. Daher stellt sich mir die Frage, weshalb die Abbuchung nun plötzlich quartalsweise erfolgen sollte.

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#7
 Von 
Ab9905
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Harry van sell

@Harry Van Sell,

können Sie mir bitte mitteilen, an welcher Stelle meinem Widerruf zugestimmt wurde? Soweit ich weiß, hätte ich entweder eine schriftliche Bestätigung erhalten müssen, aus der hervorgeht, dass der Widerruf akzeptiert wurde, oder ich hätte daran erkennen müssen, dass der Vertrag weiterhin besteht, indem der Betrag weiterhin abgebucht wird.

Beides ist jedoch nicht erfolgt. Zudem wurde der Betrag zuvor immer monatlich abgebucht. Daher stellt sich mir die Frage, weshalb die Abbuchung nun plötzlich quartalsweise erfolgen sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ab9905
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

@Harry Van Sell,

können Sie mir bitte mitteilen, an welcher Stelle meinem Widerruf zugestimmt wurde? Soweit ich weiß, hätte ich entweder eine schriftliche Bestätigung erhalten müssen, aus der hervorgeht, dass der Widerruf akzeptiert wurde, oder ich hätte daran erkennen müssen, dass der Vertrag weiterhin besteht, indem der Betrag weiterhin abgebucht wird.

Beides ist jedoch nicht erfolgt. Zudem wurde der Betrag zuvor immer monatlich abgebucht. Daher stellt sich mir die Frage, weshalb die Abbuchung nun plötzlich quartalsweise erfolgen sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ab9905
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Meine Antwort wurde versehentlich dreimal abgeschickt. Ich bitte Sie daher, die beiden letzten Beiträge zu löschen.

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(707 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von Ab9905):
können Sie mir bitte mitteilen, an welcher Stelle meinem Widerruf zugestimmt wurde?

Hat er doch geschrieben
Zitat (von Ab9905):
dass die Barmenia über 90 € von meinem Bankkonto abgebucht hat



Zitat (von Ab9905):
oder ich hätte daran erkennen müssen, dass der Vertrag weiterhin besteht, indem der Betrag weiterhin abgebucht wird.

Ist doch passiert
Zitat (von Ab9905):
dass die Barmenia über 90 € von meinem Bankkonto abgebucht hat



Zitat (von Ab9905):
Beides ist jedoch nicht erfolgt.

Das stimmt also nicht?
Zitat (von Ab9905):
dass die Barmenia über 90 € von meinem Bankkonto abgebucht hat

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ab9905
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

@Chrominanz
Ja, allerdings erfolgte dies erst drei Monate nachdem ich die Kündigungsbestätigung erhalten und die Rückerstattung meines Geldes bereits erhalten hatte. Meiner Auffassung nach ist dieses Vorgehen rechtlich nicht korrekt.

Nach § 130 BGB kommt ein Willenserklärungs-Empfang grundsätzlich durch Kenntnisnahme zustande. Es muss also klar erkennbar sein, dass die Versicherung meinen Widerruf akzeptiert hat. Eine automatische Abbuchung alleine reicht dafür in der Regel nicht aus, insbesondere wenn vorher klar eine Kündigungsbestätigung erteilt wurde.

Oder liege ich hier falsch?

-- Editiert von User am 16. März 2026 12:47

-- Editiert von User am 16. März 2026 12:48

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130024 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
dürfte mit der erhaltenen Kündigungsbestätigung nicht das Sepamandat erloschen sein und wäre zu erneuern gewesen?

Stimmt, guter Hinweis.
Da sollte man dann mal in den vertraglichen Vereinbarungen nachlesen, wann das Mandat erlischt.



Zitat (von spatenklopper):
-Eine Doppelversicherung bei einer Zahnzusatzversicherung ist doch nicht unzulässig, das ist meines Erachtens kein Ansatzpunkt.

Einige Versicherungen schließen solche Doppelversicherungen in den vertraglichen Vereinbarungen aus. Auch da sollte man mal in den vertraglichen Vereinbarungen nachlesen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ab9905
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Übrigens: Meine neue Versicherung ist nicht mehr bei der Barmenia.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ab9905
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe heute per E-Mail die Bestätigung erhalten, dass der Vertrag nun doch zum 12.12.2025 gekündigt wurde. Zuvor hatte ich in meiner letzten Mail mit rechtliche Schritte gedroht.

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130024 Beiträge, 41465x hilfreich)

Danke für das Update.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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