Mein bereits verstorbener Bruder hatte eine Lebens-/Rentenversicherung abgeschlossen die im todesfalle ein teilauszahlung verursachte. Nach seinem tode lief die versicherung weiter als ob die beitraege weiterhin bezahlt wuerden, was ja auch schoen und gut ist. Wichtiger ist: kann meine mutter als bezugsperson diese versicherungspolice jetzt 8jahre vor ablauf fruehzeit kuendigen um in ihrem alter von 70jahren noch etwas davon zu haben? Falls es hilft, es handelt sich um eine im jahre 1999 abgeschlossene Lebensversicherung der damaligen hamburg mannheimer. die lebensversicherung wurde mit 300 deutschen mark monatsbeitrag mit einer laufzeit von 30jahren abgeschlossen und sollte als rentenversicherung meinem bruder dienen, was sich ja leider eruebrigt hat. Schon mal vielen dank im voraus
Kuendigungsrecht von einer Lebensversicherung
26. September 2019
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Frage vom 26. September 2019 | 16:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kuendigungsrecht von einer Lebensversicherung
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 26. September 2019 | 18:12
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatkann meine mutter als bezugsperson diese versicherungspolice jetzt 8jahre vor ablauf fruehzeit kuendigen :
Nein.
Kündigen kann sie der Berechtigte - eventuell. Kommt ganz darauf an, was genau zum Thema Kündigung in den vertraglichen Vereinbarungen steht.
#2
Antwort vom 26. September 2019 | 20:24
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Zitatkann meine mutter als bezugsperson diese versicherungspolice jetzt 8jahre vor ablauf fruehzeit kuendigen um in ihrem alter von 70jahren noch etwas davon zu haben? :
Vertragsgestaltende Willeneserklärungen kann nur der Versicherungsnehmer abgeben. Die Bezugsperson ist nicht zwangsläufig Versicherungsnehmer. Falls sie es ist und die Vertragsbedingungen eine vorzeitige Beendigung zulassen - dazu müsst ihr schon selbst in die AVB gucken - dann ja.
Ser aktuelle Rückkaufswert dürfte deutlich unter dem bisher genannten Garantiewert liegen.
Berry
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