LV-Einzugsermächtigung ?

26. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Panthera
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
LV-Einzugsermächtigung ?

Ist eine Versicherung berechtigt vorzuschreiben, wie man seinen Beitrag entrichtet ?
Ist eine EZ-ermächtigung zwingend vorgeschrieben, oder geht dies auch mit Überweisung o. Dauerauftrag.(auch wenn vorher ein Rückstand aufgelaufen war u. die Vers. hat von der Abtretung über das Gehalt seine Beiträge geltend gemacht)
Der Rückstand ist jetzt abgebaut. Es handelt sich um eine LV/gekoppelt mit einem Darlehen.

mfg

-- Editiert von Panthera am 26.01.2006 19:28:59

-- Editiert von Panthera am 26.01.2006 19:38:07




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

hi,

der versicherer kann den zahlweg über die bedingungen regeln. viele VU verlangen z.b LS bei der monatlichen zahlweise.

andere zahlwege sind immer möglich wenn die bedingungen dies vorsehen. was rückstände angeht, laufende beiträge können immer nur bezahlt werden wenn keine rückstände bestehen.

gruß mF

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#2
 Von 
guest123-369
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

ein forum ist zum fragen da ;)

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