Ist eine Versicherung berechtigt vorzuschreiben, wie man seinen Beitrag entrichtet ?
Ist eine EZ-ermächtigung zwingend vorgeschrieben, oder geht dies auch mit Überweisung o. Dauerauftrag.(auch wenn vorher ein Rückstand aufgelaufen war u. die Vers. hat von der Abtretung über das Gehalt seine Beiträge geltend gemacht)
Der Rückstand ist jetzt abgebaut. Es handelt sich um eine LV/gekoppelt mit einem Darlehen.
mfg
-- Editiert von Panthera am 26.01.2006 19:28:59
-- Editiert von Panthera am 26.01.2006 19:38:07
LV-Einzugsermächtigung ?
26. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 26. Januar 2006 | 19:26
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 1x hilfreich)
LV-Einzugsermächtigung ?
#1
Antwort vom 26. Januar 2006 | 19:47
Von
Status: Student (2628 Beiträge, 679x hilfreich)
hi,
der versicherer kann den zahlweg über die bedingungen regeln. viele VU verlangen z.b LS bei der monatlichen zahlweise.
andere zahlwege sind immer möglich wenn die bedingungen dies vorsehen. was rückstände angeht, laufende beiträge können immer nur bezahlt werden wenn keine rückstände bestehen.
gruß mF
#2
Antwort vom 26. Januar 2006 | 19:55
Von
Status: Beginner (81 Beiträge, 9x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Versicherungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 26. Januar 2006 | 20:01
Von
Status: Student (2628 Beiträge, 679x hilfreich)
ein forum ist zum fragen da
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
297.629
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.