LV umschreiben

23. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Samadhi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
LV umschreiben

Hallo,

meine Mutter hatte vor ca. 20 Jahren eine LV für mich abgeschlossen und vor 15 Jahren bat sie mich, die Beiträge zu übernehmen, da sie nicht mehr in der Lage war, diese zu bezahlen.

Das habe ich dann auch übernommen und wollte diese jetzt für einen kleinen Kredit als Sicherheit hinterlegen.
Dabei kam heraus, dass ich gar nicht als Versicherungsnehmer eingetragen bin, sondern meine Mutter. Ich bin nur versicherte Person.

Habe dann in Einverständnis meiner Mutter bei der Versicherung angerufen und wollte diese umschreiben lassen. Die Angestellte erklärte mir dann, dass bei einer Umschreibung Schenkungssteuer auf mich zukäme in Höhe von 25% des Rückkaufwertes, der nicht unerheblich ist.

Auf meine Frage, ob sie auch rückwirkend umgeschrieben werden kann zu dem Zeitpunkt, ab dem ich die Beiträge zahle, bekam ich ein klares "Nein".
Es kann doch nicht sein, dass ich für mein eigen eingezahltes Geld Steuern bezahlen muss. Oder doch?

Die Versicherung läuft 2011 aus und ich hatte jetzt eigentlich vor, diese auslaufen zu lassen und mir das Geld dann von meiner Mutter geben zu lassen. Allerdings ist meine Mutter schon 83 Jahre und ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob sie 2011 noch erlebt. Dann wäre für die Summe Erbschaftssteuer fällig.

Hat vielleicht irgend jemand einen Tipp für mich? Was wäre z.B., wenn ich ihr die Versicherung abkaufen würde?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Hallo Samadhi,
da hat die Versicherung dich falsch beraten, einmal gibt es einen hohen Freibetrag bei Schenkung an die Kinder, zur Zeit 205.000,-€.
Wenn eine LV eine Leistung für den Todesfall vorsieht, lässt sich die ErbSt - die auch bei einer SChenkung übe den Freibatrag greift- durch Vertragsumschreibung vermeiden.
Du als Erbe/Bezugeberechtigter wirst dann Versicherungsnehmer. Bei dem schon bestehenden Vertrag wechselt hier nur der Versicherungsnehmer. Stirbt die versicherte Person, deine Mutter, so gehört die Versicherungsleistung nicht zum Erbe, weil die versicherte Person nicht mehr Vertragspartner war. Also kein Geld für die ErbSt-Berechnung. Es istmuss aber nachweisbar sein, die gezahlten Beiträge von dir selbst gezahlt werden oder die Beiträge innerhalb von 10 Jahren nicht den Schenkungsteuerfreibetrag übersteigen.
gruß
sad

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#2
 Von 
Samadhi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Stirbt die versicherte Person, deine Mutter,

Hallo sad,

danke für die Antwort. Hat schon mal einen Schritt weiter geholfen.
Allerdings ist nicht meine Mutter versicherte Person, sondern ich.

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

hallo,

>>>Wenn eine LV eine Leistung für den Todesfall vorsieht, lässt sich die ErbSt - die auch bei einer SChenkung übe den Freibatrag greift- durch Vertragsumschreibung vermeiden.

das ist defenitiv falsch!

bei einer übertragung des vertrages (auf die VP) wird schenkungssteuer fällig, bemessungsgrundlage hierfür sind 2/3 der eingezahlten beiträge.

gleiches gilt bei tod des versicherungsnehmers, 2/3 für die erbschaftssteuer oder der RKW.

und immer nur bei übertragung auf die VP, sonst voll!

freibeträge werden natürlich berücksichtigt.

was die selbst gezahlten beiträge angeht lässt das FI vielleicht mit sich reden.

auch die bezugsrechte spielen noch eine rolle.

dies ist tatsächlich ein privileg der lv, welches seit 20 jahren durch gesetzänderung gekippt werden soll, auf diese weise lassen sich nämlich hohe vermögenswerte bei geringer steuerlast verschieben. ende diesen jahres wird es aber wohl wirklich zu ende gehen :(

gruß

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#4
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Hallo mFriese ,
wieso bin ich falsch?Wenn die Lebensversicherung übertragen wird, dann ist sie nicht mehr Bestandteil des Vermögens Ihrer Eltern und fällt somit auch nicht in ihre Erbmasse.


Da die LV auch schon länger als 12 Jahre läuft ist sie steuerbefreit, zudem sich der Freibetrag für Kinder auf € 400.000,- erhöhen wird, da dürfte die LV wohl nicht drüber liegen.
gruß
sad

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#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

hallo,

weil die übertragung eine schenkung ist, dafür werden dann auch 2/3 der beiträge bemessen.

dabei ist es auch egal ob die lv bereits 20 jahre läuft. die auszahlung bleibt natürlich steuerfrei, nicht aber die übertragung.

wahrscheinlich wird er wohl unter dem freibetrag liegen, das ist richtig. nur wenn mom in den nächsten 10 jahren verstirbt und die erbmasse gebildet wird, dann wird auch darauf nochmal zurück geblickt.

viele grüße

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