Lackschaden am Fahrzeug

2. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Docker
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Lackschaden am Fahrzeug

Hallo zusammen,
vielleicht kann mir ja jemand einen nützlichen Rat geben.Folgendes,auf einem Parkplatz hat mir eine ältere Dame durch ihre Fahrertür eine Delle und Lackschaden in mein Auto verpasst.Wir haben unsere Personalien ausgetauscht,ich habe auch ihre Versicherungsnummer u.s.w.Sie sagte zu mir dass sie gleich am nächsten Tag bei ihrer Versicherung anruft.Nach ca. 8Tagen hörte ich immer noch nichts und rief bei ihrer Versicherung an die mir dann sagte dass Frau...nicht angerufen hätte!Was ist wenn Frau...sich weiterhin nicht bei ihrer Versicherung meldet,vielleicht sogar ihre Versicherung,aus welchen Gründen auch immer,kündigt,muss ich dann diesen Schaden selbst tragen?
Würde mich sehr freuen wenn jemand einen nützlichen Tipp für mich hätte!!!
Einen schönen Tag wünsche ich




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo und servus,
Sie können sich mit Ihrer Forderung an die besagte Dame oder an ihren Haftpflichtversicherer wenden.
Ich gebe Ihnen folgenden Rat: Melden Sie den Schaden mit entsprechender Schilderung und Ihren konkreten Ansprüchen (evtl. mit Kostenvoranschlag über die Lackierung) unverzüglich schriftlich der gegnerischen Versicherung. Diese wird dann Druck machen und Ihre Unfallgegnerin auffordern, schnellstens eine Schadenmeldung abzugeben, falls diese bis dahin noch nicht vorliegt.
Wenn die Dame sich das inzwischen anders überlegt hat und alles abstreitet, müssen Sie den Vorfall beweisen. Dann kann es natürlich brenzlig werden, da ja durch Witterungseinflüsse etc. eventuell die Spuren an den Fahrzeugen im Laufe der Zeit nicht mehr so vorhanden sind, dass über einen Sachverständigen einwandfrei der Nachweis des tatsächlichen Hergangs der Beschädigung geführt werden kann.
Letztendlich gibt es nur den Weg der Klage vor Gericht, hier aber wird - wie vorstehend - die Beweisbarkeit im Vordergrund stehen; ansonsten bleiben Sie tatsächlich auf den Kosten sitzen, falls Sie keine Vollkaskoversicherung haben. Und bei geringen Beträgen scheidet die VK ohnehin aus, weil man i.d.R. eine Selbstbeteiligung zu leisten hat und dann eine Verschlechterung des Schadenfreiheitsrabatts damit verbunden ist, was die Schadenübernahme durch die VK nicht rentabel macht.

:sweat:

Sepp aus Oberbayern



-- Editiert am 02.04.2009 14:17

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