Laptop im Bus vergessen und geklaut - Abhandenkommen?

28. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
sambell
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Laptop im Bus vergessen und geklaut - Abhandenkommen?

Hallo liebe 123recht-Gemeinde!

Ich habe vor kurzem einen Rucksack mit Laptop im Bus vergessen. Sofort nach dem Ausstieg ist es mir aufgefallen, der Bus war allerdings schon um die Ecke. Ich habe direkt beim öffenltichen Verkehrsunternehmen angerufen und darum gebeten, dass der Busfahrer der Linie den Rucksack von hinten nach vorne holt.

Leider konnte mir die Dame am Telefon nicht großartig helfen, nach 10 Minuten rief sie zurück, es sei nichts gefunden worden. Am nächsten Tag war ich bei der Fundstelle, der Rucksack war da, der Laptop nicht mit drin.

Bei der Polizei wurden dann die Bänder sichergestellt und es war sichtbar, dass ich ausgestiegen bin und zwei Jugendliche dann meinen Rucksack durchsucht und den Laptop mitgenommen haben.

Der Rucksack war ein Dienstrechner. Sowohl die Versicherung der Firma als auch meine eigene Haftpflicht haben abgelehnt, den Schaden zu übernehmen. Es sei ein "Abhandenkommen", dass nicht versichert sei.

Ich kann nicht ganz nachvollziehen, da man ja auf den Bändern ganz klar sieht, dass ein Diebstahl stattgefunden hat. Ich habe ja nicht angerufen und gesagt "Hallo, ich habe meinen Laptop verloren, bitte überweisen Sie mir das Geld für einen Neuen!" ;-)

Ich wäre um jede Hilfe dankbar.

Liebe Grüße,
Steffen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von sambell):

Der Rucksack war ein Dienstrechner. Sowohl die Versicherung der Firma als auch meine eigene Haftpflicht haben abgelehnt, den Schaden zu übernehmen. Es sei ein "Abhandenkommen", dass nicht versichert sei.

Die eigene Haftpflichtversicherung greift nur, wenn eine Haftungspflicht des Versicherten vorliegt.
Arbeitnehmer haften nur sehr begrenzt für Schäden, die sie ihrem Arbeitgeber anrichten, oder für den Verlust von Arbeitsgeräten.

Ein Arbeitnehmer haftet:

- bei leichter Fahrlässigkeit überhaupt nicht
- bei mittlerer Fahrlässigkeit von gar nicht bis maximal bis zu einer Höhe von drei Nettomonatsgehältern
- bei grober Fahrlässigkeit bis maximal zu einer Höhe von drei Nettomonatsgehältern
- bei Vorsatz unbegrenzt

Die Arbeitnehmerhaftung wird außerdem dadurch beeinflusst, wie "gefahrengeneigt" die jeweilige Tätigkeit ist und wie groß der mögliche Schaden sein kann.
Vereinfacht gesagt: je gefahrengeneigter und je größer der mögliche Schaden, desto geringer die Haftung des Arbeitnehmers.
Der Arbeitgeber muss seinen Kram selbst gegen solche Schäden absichern, solche Schäden gehören zu seinem unternehmerischen Risiko, und es darf dem Arbeitnehmer kein unverhältnismäßiges Risiko aufgebürdet werden. Wenn z.B. der Lufthansa-Pilot den Airbus bezahlen müsste, den er fahrlässig zerstört hat, dann würde er dem Lufthansa-Vorstand sagen: "Das Risiko ist mir zu groß, dann fliegt das Ding mal schön selbst..."

Im beschriebenen Fall ist zunächst ein Rucksack vergessen worden - da muss man klären, wie fahrlässig das ist. Anschließend wurde aus der noch nicht gesicherten Fundsache der Laptop gestohlen. Ob das jetzt als Diebstahl oder als Fundunterschlagung zu werten ist, sei dahingestellt, das Strafmaß ist eh dasselbe.

Versicherungstechnisch ist es ein Verlust, kein Diebstahl.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von sambell):
Ich wäre um jede Hilfe dankbar.


Sicher, nur wie?

Zitat (von sambell):
Sowohl die Versicherung der Firma als auch meine eigene Haftpflicht haben abgelehnt, den Schaden zu übernehmen. Es sei ein "Abhandenkommen", dass nicht versichert sei.


Klingt auf den ersten Blick plausibel, weil Dir der Rechner nicht entwendet (geklaut) wurde, Du hast den Rucksack samt Rechner in vermutlich grob fahrlässiger Weise im Bus liegen gelassen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen sollte die erforderliche Klarheit bringen. Hinzu kommen auch noch die Auflagen des Arbeitgebers zur Nutzung und Sicherung des Laptop. Ich will jetzt nicht unnötig Angst machen, aber der Zeitwert des Laptop könnte je nach Branche und Dateninhalt Dein kleinstes Problem sein.

Zitat (von sambell):
Ich kann nicht ganz nachvollziehen, da man ja auf den Bändern ganz klar sieht, dass ein Diebstahl stattgefunden hat.
Die Behauptung Diebstahl steht allerdings im Widerspruch zur weiteren Beschreibung. Wenn das ganze stattfand, als Du den Bus bereits verlassen hast, ist es kein Diebstahl (Anm. ein Diebstahl wäre vermutlich über die Firma versichert).

Prüfe die Versicherungsbedingungen, ob es sich um ein versichertes Ereignis handelt.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sambell
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Erstmal vielen Dank für eure Antworten. Die Versicherung war da sehr klar und hat mir auch schriftlich gegeben, dass im Fall Abhandenkommen die Versucherung nicht greift. Ich hatte gedacht, evtl. liegt hier eine Ausnahme vor, da ich den späteren Diebstsahl belegen kann.

Nun kann ich meinen Frieden mit der Sache schließen. :-)

Liebe Grüße
Steffen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von sambell):
es war sichtbar, dass ich ausgestiegen bin und zwei Jugendliche dann meinen Rucksack durchsucht und den Laptop mitgenommen haben


Die beiden lassen sich ja bestimmt finden, bestenfalls nehmen die die Linie um die Uhrzeit öfters.

0x Hilfreiche Antwort

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