Ein Bekannter hat ein Problem mit einem Laptop, er hat es wirklich ausversehen platt gemacht, im wahrsten Sinne des Wortes. Das Laptop lag auf dem Auto, und wurde dort vergessen, fiel runter und wurde überfahren. Das Laptop ist wohl Schrott.
Zahlt eine Haftplichtversicherung sowas?
Laptop platt gemacht - Fall für die Haftpflicht, nur welche?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
hallo,
radio erivan - es kommt darauf an
in abhängigkeit von wer, wie, was, wieso, warum ....
kurz gesagt, der genaue hergang sowie besitz- und eigentumsverhältnis ist hierfür entscheidend.
gruß
danke schon mal, vielleicht gibt es ja wirklich eine Lösung
Der Laptop gehört einem Kollegen vom Freund meiner Schwester.
Der Kollege hat dem Freund den Laptop gegeben. Der Freund hat den Laptop auf das Auto gelegt, und vergessen. Beim Losfahren fiel der dann runter und wurde überrollt.
Eigentlich war es die Vergesslichkeit vom Freund die Ursache, der Schaden kam aber durch das Auto.
Ich wäre ja der Meinung ein Fall für die Privathaftpflicht.
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hi,
>>>Der Kollege hat dem Freund den Laptop gegeben
warum?
wem gehört das auto?
wer fuhr das auto?
und noch mal danke, wenn es solche fragen gibt scheint es ja unter umständen irgendeine möglichkeit zu geben.
warum der laptop übergeben wurde ist mir nicht genau bekannt, es ging da wohl um ein problem mit diesem laptop was sich der freund mal ansehen wollte.
auto gehört dem freund und wurde auch von ihm gefahren
wenn es solche fragen gibt scheint es ja unter umständen irgendeine möglichkeit zu geben
Wir möchten hier keine Tipps für einen Versicherungsbetrug abgeben.
was soll der blödsinn mit versicherungsbetrug? solche blöden sprüche kannste lassen, zumal das nix mit dem thema zu tun hat
es wurde jemanden ein sachschaden zugefügt, nicht mehr und nicht weniger, das ganze ohne vorsatz oder sonst was.
Wenn es Probleme gab mit dem Laptop und dieser wurde weitergegeben, dann wird eine Haftpflicht Versicherung hier nicht eintreten. Sie müssen den Achaden übrigens unverzüglich gemeldet haben, auch das scheint hier nicht der Fall gewesen zu sein.
Hm,
wir haben unsere Haftpflicht erst umgestellt, der neue Tarif leistet auch bei geliehenen und gemieteten Sachen.
Gruß
Michael
Haftpflicht anrufen. Schaden so melden wie es passiert ist. und abwarten.
Wenn bei der Schadensbeschreibung nichts in eine Bestimmte form gedrückt wird, so daß es passt, liegt kein Betrug vor.
Natürlich schreibt man die Schadensmeldung so, daß es ohne Probleme durchgeht. Hinterher kann es dann aber ärger geben.
wir haben unsere Haftpflicht erst umgestellt
Was hat denn Ihre
Haftpflichtversicherung hiermit zu tun? Dem "Freund" ist doch das Laptop vom Auto gefallen. Verstehe ich nicht. Nur weil Sie
Ihre Haftpflichtversicherung geändert haben, muss das noch nicht für diesen Freund gelten.
Hallo Jotrocken,
wollte nur mitteilen, daß es nicht mehr so ist, daß geliehene Sachen von der Versicherungsleistung ausgeschlossen sein müssen, da die Fragen von mFirese anscheinend darauf hinausgingen.
Natürlich muss der o.g. Freund die Vertragsbedingungen seiner Haftpflicht überprüfen.
Gruß
Michael
hi,
nein wollte ich nicht. natürlich muss ich alle umstände kennen um stellung a) zur haftung und b) zur deckung zu nehmen. ich habe mich hier allerdings bewusst zurückgehalten weil ich völlig andere auffassung vertrete
kommen wir mal zu a) haftung:
das laptop wurde für eine fehlerdiagnose übereignet. eine gefälligkeit, also erstmal gar keine haftung. gut, jetzt kann man sagen, wer ein laptop auf ein auto legt handelt grob fahrlässig, also wieder haftung
dann zur deckung:
völlig unabhängig der gefälligkeit, leihe etc. sehe ich einen anderen ausschluss, nämlich die benzinklausel!
der schaden ist durch den gebrauch eine kfz entstanden, der freund war fahrer dieses kfz. genau dies schliessen die AHB aus um eine abgrenzung zur kfz-versicherung zu schaffen.
meiner auffassung ist diese sache daher der kfz-versicherung zuzuordnen. diese kennt zwar allgemein den ausschluss gemietet, geliehen nicht, hat aber andere und sehr unterschiedliche ausschlüsse was lose gegenstände von fahrer und mitfahrern angeht.
darum würde ich in dieser sache die haftung bejahen, die deckung nach den AHB verneinen und die deckung nach den AKB ebenfalls.
nur eine laienhafte ansicht
viele grüße
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