Laptop platt gemacht - Fall für die Haftpflicht, nur welche?

24. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
sillynrw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Laptop platt gemacht - Fall für die Haftpflicht, nur welche?

Ein Bekannter hat ein Problem mit einem Laptop, er hat es wirklich ausversehen platt gemacht, im wahrsten Sinne des Wortes. Das Laptop lag auf dem Auto, und wurde dort vergessen, fiel runter und wurde überfahren. Das Laptop ist wohl Schrott.
Zahlt eine Haftplichtversicherung sowas?

Probleme mit der Versicherung?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

radio erivan - es kommt darauf an :)

in abhängigkeit von wer, wie, was, wieso, warum ....

kurz gesagt, der genaue hergang sowie besitz- und eigentumsverhältnis ist hierfür entscheidend.

gruß

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#2
 Von 
sillynrw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

danke schon mal, vielleicht gibt es ja wirklich eine Lösung

Der Laptop gehört einem Kollegen vom Freund meiner Schwester.
Der Kollege hat dem Freund den Laptop gegeben. Der Freund hat den Laptop auf das Auto gelegt, und vergessen. Beim Losfahren fiel der dann runter und wurde überrollt.
Eigentlich war es die Vergesslichkeit vom Freund die Ursache, der Schaden kam aber durch das Auto.

Ich wäre ja der Meinung ein Fall für die Privathaftpflicht.

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

>>>Der Kollege hat dem Freund den Laptop gegeben

warum?

wem gehört das auto?
wer fuhr das auto?

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#4
 Von 
sillynrw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

und noch mal danke, wenn es solche fragen gibt scheint es ja unter umständen irgendeine möglichkeit zu geben.

warum der laptop übergeben wurde ist mir nicht genau bekannt, es ging da wohl um ein problem mit diesem laptop was sich der freund mal ansehen wollte.
auto gehört dem freund und wurde auch von ihm gefahren

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

wenn es solche fragen gibt scheint es ja unter umständen irgendeine möglichkeit zu geben

Wir möchten hier keine Tipps für einen Versicherungsbetrug abgeben.

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#6
 Von 
sillynrw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

was soll der blödsinn mit versicherungsbetrug? solche blöden sprüche kannste lassen, zumal das nix mit dem thema zu tun hat
es wurde jemanden ein sachschaden zugefügt, nicht mehr und nicht weniger, das ganze ohne vorsatz oder sonst was.

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#7
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Wenn es Probleme gab mit dem Laptop und dieser wurde weitergegeben, dann wird eine Haftpflicht Versicherung hier nicht eintreten. Sie müssen den Achaden übrigens unverzüglich gemeldet haben, auch das scheint hier nicht der Fall gewesen zu sein.

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#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hm,
wir haben unsere Haftpflicht erst umgestellt, der neue Tarif leistet auch bei geliehenen und gemieteten Sachen.

Gruß

Michael

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#9
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Haftpflicht anrufen. Schaden so melden wie es passiert ist. und abwarten.
Wenn bei der Schadensbeschreibung nichts in eine Bestimmte form gedrückt wird, so daß es passt, liegt kein Betrug vor.
Natürlich schreibt man die Schadensmeldung so, daß es ohne Probleme durchgeht. Hinterher kann es dann aber ärger geben.

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#10
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

wir haben unsere Haftpflicht erst umgestellt

Was hat denn Ihre Haftpflichtversicherung hiermit zu tun? Dem "Freund" ist doch das Laptop vom Auto gefallen. Verstehe ich nicht. Nur weil Sie Ihre Haftpflichtversicherung geändert haben, muss das noch nicht für diesen Freund gelten.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Jotrocken,

wollte nur mitteilen, daß es nicht mehr so ist, daß geliehene Sachen von der Versicherungsleistung ausgeschlossen sein müssen, da die Fragen von mFirese anscheinend darauf hinausgingen.
Natürlich muss der o.g. Freund die Vertragsbedingungen seiner Haftpflicht überprüfen.

Gruß

Michael

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

nein wollte ich nicht. natürlich muss ich alle umstände kennen um stellung a) zur haftung und b) zur deckung zu nehmen. ich habe mich hier allerdings bewusst zurückgehalten weil ich völlig andere auffassung vertrete :)

kommen wir mal zu a) haftung:

das laptop wurde für eine fehlerdiagnose übereignet. eine gefälligkeit, also erstmal gar keine haftung. gut, jetzt kann man sagen, wer ein laptop auf ein auto legt handelt grob fahrlässig, also wieder haftung :)

dann zur deckung:

völlig unabhängig der gefälligkeit, leihe etc. sehe ich einen anderen ausschluss, nämlich die benzinklausel!

der schaden ist durch den gebrauch eine kfz entstanden, der freund war fahrer dieses kfz. genau dies schliessen die AHB aus um eine abgrenzung zur kfz-versicherung zu schaffen.

meiner auffassung ist diese sache daher der kfz-versicherung zuzuordnen. diese kennt zwar allgemein den ausschluss gemietet, geliehen nicht, hat aber andere und sehr unterschiedliche ausschlüsse was lose gegenstände von fahrer und mitfahrern angeht.

darum würde ich in dieser sache die haftung bejahen, die deckung nach den AHB verneinen und die deckung nach den AKB ebenfalls.

nur eine laienhafte ansicht ;)

viele grüße

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