Lebensversicherung - Vertrag mangels Volljährigkeit schwebend unwirksam?

18. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
M. Sch.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensversicherung - Vertrag mangels Volljährigkeit schwebend unwirksam?

Bereits im Jahr 1989 habe ich bei eine Kapitallebensversicherung mit Laufzeit bis zu meinem 65 Lebensjahr abgeschlossen.
Bei dem damaligem Vertragsabschluß war ich als Versicherungsnehmer noch nicht volljährig.
(Vertragsabschluß 08/1989 ; Volljährigkeit 06.09.1989). Der Vertrag wurde zwar durch die Erziehungsberechtigten unterschrieben, jedoch nicht von einem Vormundschaftsgericht genehmigt.

Nachdem ich mich jahrelang über einen derart langfristig abgeschlossenen Vertrag geärgert habe, und mangels Rückkaufswert die Versicherung nicht kündigen konnte, bin ich jetzt durch ein Urteil des Landgericht Frankfurt Main Aktenzeichen 2/8 S 114/98 darauf aufmerksam geworden, dass der Vertrag (mangels Volljährigkeit) schwebend unwirksam und damit nicht rechtens ist. Dies hätte zur Folge, dass die Versicherung die eingezahlten Beiträge nebst Zinsen an mich zurückzahlen müßte.
Ist das richtig, wenn ja soll ich es auf eine evtl. Klage gegen die Versicherung ankommen lassen (keine Rechtsschutzversicherung !).
Vielen Dank für die Antworten
M.Sch.

P.S. Sorry für das Doppelposting

Probleme mit der Versicherung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
arne_r
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 37x hilfreich)

Frag doch mal bei Bund der Versicherten nach, die kämpfen schon lange gegen Lebensversicherungen ;-)

0x Hilfreiche Antwort

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