Lebensversicherung aus der Kriegszeit

5. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
peterK21
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensversicherung aus der Kriegszeit

Hallo zusammen,

ich habe ein etwas ungewöhnliches Anliegen, bei dem ich nicht so recht weiterkomme. Vielleicht hat ja jmd ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mich in die richtige Richtung schubsen :)

Meine über 80-jährige Schwester hat mir vor kurzem erzählt, dass ihr verstorbener Mann vor dem Krieg eine Lebensversicherung bei der Allianz abgeschlossen hatte. In den Kriegsjahren sind alle Unterlagen hierfür allerdings verloren gegangen und die Versicherungsleistung wurde nach dem Tod nie in Anspruch genommen.

Ich schrieb die Allianz im Namen meiner Schwester und mit den Daten+Kopie der Geburtsurkunde des Ehemannes an - bekam allerdings die recht magere Rückantwort, aus dieser Zeit lägen keine Unterlagen vor und man könne deshalb nicht nachvollziehen, ob tatsächlich ein Versicherungsanspruch bestünde.

Kann man da noch irgendwas machen? Klar, dass die Allianz vll auch kein sehr großes Interesse daran hat im Keller nach diesen Unterlagen zu suchen ;)

Danke schonmal vorab!
Peter

Probleme mit der Versicherung?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16531 Beiträge, 9305x hilfreich)

Wie lange ist der Mann denn schon tot? Evtl. ist sowieso Verjährung eingetreten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Ohne Versicherungsschein wird man es schwer haben. Bisher geht der ganze Anspruch ja nur auf eine Aussage Ihrer Schwester zurück, deren Wahrheitsgehalt nicht überprüft werden kann.

Das Unterlagen bei der Allianz damals auch verloren gegangen sind ist nun nicht gerade unwahrscheinlich und wenn sie nicht im System ist (weil sie irgendwann mal digitalisiert wurde), wird halt auch jeder Ansatz fehlen wo die zu suchen ist.
Mir würde persönlich hier kein Ansatz einfallen da noch an das Geld zu kommen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Außerdem weiß man ja nicht, wer der Begünstigte der Lebensversicherung war. Wird ja wohl kaum die spätere Ehefrau gewesen sein, die zu der Zeit noch ein Kind war. Unklar ist außerdem, wie lange diese Versicherung bedient worden war. Ich weiß, dass es teilweise in der Nachkriegszeit durchaus noch Programme gab, wie man fehlende Dokumente ersetzen konnte. Aber diese Programme sind natürlich lange ausgelaufen.

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wird ja wohl kaum die spätere Ehefrau gewesen sein, die zu der Zeit noch ein Kind war.
Welche spätere Ehefrau, die "zu der Zeit noch ein Kind" war?

Zitat (von peterK21):
Meine über 80-jährige Schwester hat mir vor kurzem erzählt, dass ihr verstorbener Mann vor dem Krieg eine Lebensversicherung bei der Allianz abgeschlossen hatte.

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Zitat (von peterK21):
Meine über 80-jährige Schwester hat mir vor kurzem erzählt, dass ihr verstorbener Mann vor dem Krieg eine Lebensversicherung bei der Allianz abgeschlossen hatte.

Der Krieg begann 1939 ergo war der Mann damals schon volljährig, um diese Zeit wurde ihre Schwester erst geboren, es mag also andere Nutznießer für diese Versicherung gegeben haben.
Vielleicht hat er sie aufgelöst und das Geld verwendet. Man kann nur spekulieren und das hilft nicht weiter.

Das Verhalten der Versicherung ist verständlich.

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#6
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Was wirdwerden meint ist, dass die Ehefrau die über 80 war (was impliziert, dass sie unter 90 war) zu Kriegszeiten noch ein Kind war und daher kaum die Ehefrau (sollte der Tod der Schwester nicht sehr lange zurück liegen)

Da sich aber ebenfalls stark vermuten lässt das der damalige Begünstigte auch nicht mehr unter uns weilt, dürfte das gleich eine doppelte oder dreifache Erbschaftsangelegenheit sein. Dies ist aber alles sehr theroetisch, da alleine die Existenz der Versicherung schon nicht mehr nachgewiesen werden kann.

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#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von palino):
Was wirdwerden meint ist, dass die Ehefrau die über 80 war (was impliziert, dass sie unter 90 war) zu Kriegszeiten noch ein Kind war und daher kaum die Ehefrau (sollte der Tod der Schwester nicht sehr lange zurück liegen)
Ah ... Denkfehler bei mir. Danke. Aber ein Begünstigtger hätte ja auch geändert werden können.

Aber ohne Unterlagen ... keine Chance.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Die Unterlagen sind während des Kriegs verloren gegangen. Wie soll dann nach dem Krieg, bostonxl, eine Abänderung des Bezugsberechtigten erfolgt sein, ganz ohne Unterlagen? Und zwar nicht direkt nach dem Krieg, sondern Jahrzehnte später?

wirdwerden

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#9
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wie soll dann nach dem Krieg, bostonxl, eine Abänderung des Bezugsberechtigten erfolgt sein, ganz ohne Unterlagen?


Das würde schon gehen, durch entsprechende Automatisierungsklauseln bzw. unbestimmte Bezugsberechtigte. Ich kenne mich nun nicht soo sehr im Versicherungsrecht der 40er Jahre aus. Aber zumindest heute kann man relativ unbestimmt "gültiger Ehepartner im Versicherungsfall" eintragen. Oder eine "Versicherungsfolge" festlegen. Da nun ein Verstorbener relativ eindeutig kein gültiger Begünstigter sein kann, könnte hier auch eine entsprechende Vererbung zum Trage komme. Hierbei ist dann aber eher zu vermuten, dass die Ehefrau nicht der ursprünglich erbberechtigte war.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von peterK21):
Kann man da noch irgendwas machen?
Du bist derjenige, der etwas fordern möchte, also bist auch du derjenige, der beweisen muss, dass er einen Anspruch hat.
Wie du das machst, das bleibt dir überlassen.
Habt ihr schon mal auf alten Kontoauszügen nach entsprechenden Beitragszahlungen gesucht?
Wenn ihr den Anspruch nicht beweisen könnt, dann gilt leider: Pech gehabt

Signatur:

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