Lebensversicherung kündigen - Wird bei Kündigung die Überschussbeteiligung ausgezahlt?

4. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Corry Zhorel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensversicherung kündigen - Wird bei Kündigung die Überschussbeteiligung ausgezahlt?

Hallo,
bin neu hier im Forum und hoffe das ich hier die passende Antwort zu meiner Frage finde.
Meine Frau hat seit 8 Jahren 2 KapitalLebensversicherungen, eine möchten wir jetzt kündigen, da sie bis Endalter 70 läuft, die andere wollen wir dann aufstocken.
1. Ist es möglich eine bestehende KLV aufzustocken ????
2. Wird bei kündigung die Überschußbeteiligung ausgezahlt ? Im Vertrag steht"Das Überschußguthaben kommt mit der vereinbarten Versicherungsleistung im Todesfall zur Auszahlung"

Danke erstmal, Corry




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

1. das sollte mit neuen gesundheitprüfungen machbar sein, sie dürften aber dann sicher nicht mehr die garantieverzinsung die vor 8 jahren gegolten hat.

2. sie erhalten hier den rückkaufswert der versicherung. schauen sie einfach mal in die dokumentationen zu dieser versicherung, dort sollte der rückkaufswert angegeben sein.

unabhängig davon sollte in der lv bis 70 eine auflösungsklausel enthalten sein.
d.h. dass sie ab 60 die möglichkeit haben, den vertrag aufzulösen und damit keinen finanziellen verlust zu spüren bekommen, der jetzt durch rückkauf entstehen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Von einer Kündigung ist dringend abzuraten, wahrscheinlich ist die Rückzahlung bei Kündigung (=Rückkaufwert) geringer als die eingezahlten Beträge!
Zu empfehlen ist es, den Vertrag beitragsfrei stellen zu lassen.
Aufstocken kann man einen Vertrag nicht, da das Eintrittsalter und damit das Risiko sich inzwischen geändert hat.
Interessant wären die Gründe, warum ein Vertrag beender werden soll und einer aufgestockt werden soll??
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
adhocultra
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Die vorzeitige Auflösung einer LV ist im Regelfall mit Nachteilen verbunden. Der ausgezahlt Rückkaufswert wird wohl eher mager ausfallen. Sofern ein dringender Kapitalbedarf Anlass für Ihre geplante Kündigung ist, wäre ein Policendarlehen eventuell eine Alternative für Sie. Was die Aufstockung der bestehenden LV angeht, eine solche ist grundsätzlich realisierbar. Ihr Versicherer wird jedoch eine erneute Gesundheitserklärung verlangen, für den Anteil der Erhöhung werden Sie allerdings nicht mehr den damals bei Abschluss gültigen, besseren Garantiezins erhalten, sondern den derzeit gültigen. Damit die aus der Erhöhung resultierenden Erträge steuerfrei bleiben werden, muss der Vertrag nach Erhöhung mindestens zwölf weitere Jahre bestand haben ( steuerliche Novation ). Lassen Sie sich vor Auszahlung das genaue Versicherungsguthaben schriftlich mitteilen, eventuell sollten Sie anstelle der Kündigung als Alternative eine Beitragsfreistuellung vornehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

evtl. sollten sie sich noch überlegen ob sie nicht die eine Versicherung (bis 70) noch 2 Jahre weiterlaufen lassen und Beiträge einbezahlen und diese dann für weitere 2 Jahre Beitragsfrei stellen, somit wäre der steuerliche Vorteil wenigstens gewahrt. Vielleicht posten sie einfach mal die Summen und die Garantiezinse der Versicherungen, dann könnten wir uns ja mal ein Bild machen was bei Ihnen am weniger Kapitalschädigende Auswirkungen hätte.
Gruss
miniway

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

@ adhocultra:
ich sprach von der bedingungsmäßigen auflösungsklausel, die im regelfall die meisten versicherer verwenden...
von rückkauf war in keinem fall die rede ;)

dass dies schädlich ist, müssen wir hier nicht weiter diskutieren *g*

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
adhocultra
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Regelfall ist leider nicht der generelle Fall.
"Rund ein Viertel der deutschen Lebensversicherer bietet diese Klausel nicht oder nur auf konkrete Anfrage an" ( Quelle: MAP-Report ).

Im Übrigen beziehe ich mich in meinen Beiträgen nicht auf Voreinträge, sondern gebe sachlich meine Sicht der Dinge wieder.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.735 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.250 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.