Lebensversicherung nach Auszahlung korrigieren?

5. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Fraggle0912
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensversicherung nach Auszahlung korrigieren?

Meine Kapital-Lebensversicherung soll demnächst ausgezahlt werden. Mir wurde auch ein Betrag mitgeteilt, allerdings mit dem Hinweis, es könne bei einzelnen Verträgen im nachhinein noch zu Korrekturen kommen. ist das rechtens? Wenn mir doch bereits der Betrag mitgeteilt und ausgezahlt wurde...? Und in welchem Rahmen darf sich so etwas überhaupt bewegen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120112 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Fraggle0912):
ist das rechtens?

Eventuell. Einfach mal die Versicherung nach der konkreten Begründung fragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Fraggle0912):
Meine Kapital-Lebensversicherung soll demnächst ausgezahlt werden. Mir wurde auch ein Betrag mitgeteilt, allerdings mit dem Hinweis, es könne bei einzelnen Verträgen im nachhinein noch zu Korrekturen kommen. ist das rechtens?


Ja, wobei es sich vermutlich um die noch nicht erfolgte Zinszuschreibung handelt. Wir haben gerade mal Anfang Februar, da sind die Werte zwar bekannt aber noch nicht mit den Finanzprüfern abgestimmt.

Es mag auch andere Gründe geben, aber dieser scheint mir so früh im Jahr naheliegend.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

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