Lebensversicherung will 20 Jahre nach Versicherungsfall zahlen

30. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
dodorecht123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensversicherung will 20 Jahre nach Versicherungsfall zahlen

Moin,

ich habe neulich Post bekommen von einer großen deutschen Lebensversicherung. Zuerst dachte ich es wäre Werbung und es lag tagelang hier rum und war schon fast im Altpapier gelandet.

Es geht darum, dass meine Mutter wohl eine klassische Lebensversicherung hatte, von der keine etwas wusste.
Sie ist bereits vor 20 Jahren gestorben.
Die Lebensversicherung teilt in dem Schreiben ihr Beileid mit, dass sie die Sterbeurkunde, den original Versicherungsschein sowie meine Bankverbindung benötigen um die Leistung auszuzahlen. Und, dass sie über das Einwohnermeldeamt meine Adresse herausgefunden haben.

Jetzt stellen sich natürlich etliche Fragen:
Wie komme ich an den original Versicherungsschein ran?
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Warum melden die sich nach 20 Jahren erst? (vermutlich wäre die Versicherung jetzt beendet, durch Renteneintritt mit 64 Jahren)?

Können noch Probleme auftreten? z.B. wenn die jetzt sagen, den Tod hätte man innerhalb von 2 Tagen anzeigen müssen?
Kann man Zinsen verlangen für die letzten 20 Jahre?

Probleme mit der Versicherung?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von dodorecht123):
Wie komme ich an den original Versicherungsschein ran?

Vermutlich garnicht, wenn die Sachen entsorgt wurden.

Zitat (von dodorecht123):
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Sollte man die Versicherung fragen, das hier ist kein Hellseher Forum.

Zitat (von dodorecht123):
Warum melden die sich nach 20 Jahren erst?
Für das Unternehmen gab es bisher keinen Grund zur Kontaktaufnahme. Es war Sache der Erben sich nach dem Ableben der versicherten Person zu melden. Die Unkenntnis der Erben über die bestehende LV ändert daran nichts.

Zitat (von dodorecht123):
Kann man Zinsen verlangen für die letzten 20 Jahre?
Als Belohnung für die eigene Untätigkeit? Ja, kann man verlangen.

Ich würde den Erbschein (im Original) hinschicken und die Bankverbindung nennen und die Nichtvorlage des VS erklären. Dann kommt noch eine Verlusterklärung zum VS, dass sollte es gewesen sein, wenn der Sachvortrag schlüssig ist.

Berry

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von dodorecht123):
Wie komme ich an den original Versicherungsschein ran?


Sofern sich dieser nicht in Deinem Besitz befindet, solltest Du das so der Versicherung mitteilen. Du musst dann für die Auszahlung der Versicherungssumme eine Verlusterklärung unterschreiben.

Zitat (von dodorecht123):
Wie hoch ist die Versicherungssumme?


Über die Höhe der Versicherungssumme gibt die Versicherung Auskunft.

Zitat (von Sir Berry):
Ich würde den Erbschein (im Original) hinschicken


Davon würde ich dringend abraten. Nicht nur, dass ein Erbschein niemals im Original versandt wird, sofern denn ein Erbschein überhaupt vorhanden ist, ist doch überhaupt nicht geklärt, auf welcher Grundlage Du in den Genuss der Auszahlung der Versicherungssumme kommen sollst. Die Übersendung des Erbscheins wurde im Übrigen überhaupt nicht verlangt.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Die Übersendung des Erbscheins wurde im Übrigen überhaupt nicht verlangt.


Stimmt, wir dann aber zwangsläufig noch als Forderung kommen.
Zitat (von Ratsuchender@123net):
Nicht nur, dass ein Erbschein niemals im Original versandt wird,
ok, dann eben eine kostenpflichtige begläubigte Abschrift des Originals.
Mit einer Kopie gibt man sich vermutlich nicht zufrieden.

berry

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8017 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Davon würde ich dringend abraten. Nicht nur, dass ein Erbschein niemals im Original versandt wird...

Richtig :grins: Das Original eines Erbscheins ist und bleibt immer beim Nachlassgericht.

Als Erbnachweis benötigt man eine Ausfertigung des Erbscheins.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47494 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Stimmt, wir dann aber zwangsläufig noch als Forderung kommen.


Warum? Wenn der Fragesteller bezugsberechtigt ist, ist die Vorlage eines Erbscheines nicht erforderlich.

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#6
 Von 
dodorecht123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir ging es nur darum herauszufinden, um welche Art der Lebensversicherung es sich wohlmöglich handelt.
Nach telefonischer Rücksprache mit der Versicherung, reicht es aus einfach die Zahlungsanweisung per E-Mail hinzuschicken.
Vermutlich ist der Betrag so niedrig, dass jetzt doch gar kein original Versicherungsschein benötigt wird.

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Stimmt, wir dann aber zwangsläufig noch als Forderung kommen.
Wofür braucht es einen Erbschein?
Da nur eine Sterbeurkunde verlangt wurde geht es offenbar gar nicht um erben, sondern um Auszahlung an den Begünstigten.

Stefan

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#8
 Von 
dodorecht123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Selbst eine Sterbeurkunde wollten die jetzt nicht mehr haben.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Selbst eine Sterbeurkunde wollten die jetzt nicht mehr haben.
Ich wollte das in meinem ersten Post nicht ansprechen, aber gewundert hat mich diese Forderung auch.
Die Versicherung hat ja bestimmt die versicherte Person angeschrieben bzw. via EMA gesucht, und dabei die Info erhalten, dass die Person schon vor Jahren verstorben ist - damit ist der Nachweis ja erbracht.

Bleibt der Versicherungsschein, aber da muss - wie schon geschrieben - eine Verlusterklärung reichen.

Stefan

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#10
 Von 
dodorecht123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Sachbearbeiterin meinte den brauche ich auch nicht.
Ich sollte nur noch die Zahlungsanweisung per E-Mail hinschicken.

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10651 Beiträge, 4201x hilfreich)

Da man als Bezugsberechtigten Hinz und Kunz einsetzen kann, die nicht mal (wie hier) vom Vorhandensein einer solchen Versicherung wissen, können die nichts als verlustigt melden, was sie nie besessen haben. ;)

Das Einzige was wirklich gefordert werden kann, ist eine Verifizierung der eigenen Person, dass man auch der oder diejenige ist, die bezugsberechtigt ist.

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#12
 Von 
dodorecht123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat jemand eine Idee, welche Art der Versicherung es gewesen sein könnte?
Eine klassische, die vor dem Tod schon beitragsfrei gestellt wurde?

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#13
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von dodorecht123):
Hat jemand eine Idee, welche Art der Versicherung es gewesen sein könnte?


Was hat denn die Versicherung auf diese Frage bei Deiner telefonischen Rücksprache erklärt? Im Übrigen soll es sich doch nach Deinem Eingangspost um eine klassische Lebensversicherung gehandelt haben.

So langsam wird der Beitrag merkwürdig.

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#14
 Von 
dodorecht123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Telefonisch durften die keine Auskunft geben, das ist ja das Problem.
Ich dachte hier wären eventuell Versicherungsprofis, die eventuell sagen könnten, was es für Arten der Lebensversicherungen gibt. Und welche es eventuell sein könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
dodorecht123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Etwas über 700 € gab es.

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