Hallo!
Muss eine Rechtsschutzversicherung mit den üblichen allgem. Versicherungsbedingungen die Anwaltskosten in folgendem Fall übernehmen?
Eingeleitetes Ermittlungsverfahren wg. angeblicher Insolvenzverschleppung gegen einen ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH. Das Verfahren wird eingestellt (? §159 oder so), es kommt zu keiner Verhandlung oder Verurteilung. Somit ist Vorsatz ja keinesfalls gegeben.
Ich mag es, meine Rechtsschutzversicherung zu ärgern...
Gruß
Dirk Beckers
Leistung Rechtsscutzversicherung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Die Einstellung sagt nichts über den Vorsatz aus. Auch eine vorstäzliche Tat kann wegen Geringfügigkeit ( §§ 153 ff. StPO
) eingestellt werden. Hier war offenbar eine vorsätzliche Insolvenzverschleppung nach § 84, Abs. 1 GmbhG vorgeworfen, und keine fahrlässige nach Abs. 2. Deswegen leistet die RSV zu Recht nicht. Vorsätzliche Tatvorwüfe sind nicht versichert.
Um es noch näher zu beleuchten, brächute man die genaue Einstellungsvorschrift ( § 153, oder § 153a StPO
, ggf. § 154 StPO
). § 159 StPO
kann nicht sein.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Korrekt !
Ich sehe auch keinerlei Leistungsverpflichtung seitens der Gesellschaft.
Vorsatzdelikte sind nicht versichert, sonst wirds ja richtig Geld kosten, so ne Jahresprämie.
Grüße
nwg 100
PS : Schade dass hier so wenig PKV-GKV kommt, ist mein Spezialgebiet.
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