Leitungswasserschaden - Wohngebäudeversicherung

28. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
herzblatt
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 92x hilfreich)
Leitungswasserschaden - Wohngebäudeversicherung

Ich habe ein kleines MFH, in welchem es jetzt einen Wasserschaden gab: in einer Wohnung im EG lief über mehrere Stunden eine erhebliche Wassermenge aus dem Waschbecken. Bei diesem war der Abfluss durch Katzenstreu verstopft. Der Mieter befand sich tagsüber nicht zuhause und so hatte das Wasser über einen unbestimmten Zeitraum freien Lauf. Wieso der Wasserhahn (Einhebelmischer) offen stand, ist unbekannt. Hat es der Mieter vergessen oder war es u. U. die Katze (der Hebel ist leicht nach oben zu drücken)???
In mind. 3 Räumen (Stäbchenparkett) und im Hausflur ist alles massiv durchfeuchtet.
In der Versicherungspolice steht, dass auch gegen Leitungswasser versichert ist.
Kann sich die Wohngebäudeversicherung weigern zu zahlen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Da der Schaden sowieso gemeldet werden muss, melden, schildern, abwarten.

Einen Grund die Regulierung grundsätzlich zu versagen, seh ich zunächst aber nicht.

Aber zur Frage: klar kann sie sich weigern, tun sie doch oft und gerne ;-)


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#2
 Von 
Igelfan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Also meines Erachtens nach müssen die dafür aufkommen, laut http://www.xn--gebudeversicherungtest-24b.de/leistungen/ bekommst du sogar den Neuwert für alles was kaputt gegangen ist.

Ich wünsche dir das Beste, dass alles gut geht mit der Versicherung.

Gruß.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
herzblatt
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 92x hilfreich)

Bis jetzt habe ich eine Zusage für die Trockung der Räume durch eine Fachfirma. Leider ist mir die Police abhanden gekommen und ich habe sie erstmal von der Vers. angefordert, aber die lassen sich Zeit... Dann kann ich alles Weitere klären, z.B. was ist mit dem Stromverbrauch für diese Enttrocknung. Ebenso sind Türen und -zargen aufgequollen usw. Und dann wäre dann noch Mietausfall.

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