Guten Morgen,
man nehme an, in einem Mietshaus mit 3 Parteien entstand durch Starkregen und versehentlich offen gelassene Fenster ein Wasserschaden in der untersten Wohnung, wo Regenwasser durch die Decke drückte.
Möglich wären zwei Szenarien. In Fall 1 hat ein nicht zu ermittelnder Mieter die Fenster im Treppenhaus geöffnet und es wurde vergessen, diese bei Einsetzen des Regens zu schließen.
In Fall 2 regnete es durch ein geöffnetes Fenster in der Mietwohnung im 1. Stock, deren Mieterin zum Schadenzeitpunkt nicht anwesend war.
Greift hier irgendeine Versicherung zwecks Regulierung des Schadens in der untersten Wohnung? Wohngebäudeversicherung, wenn der Schaden durch das Fenster im Treppenhaus entstanden ist? Oder muss die Haftpflichtversicherung eines Mieters herhalten, da vergessen wurde, die Fenster zu schließen? Oder doch die Hausratversicherung der untersten Mietpartei?
Für eure Antworten bedanke ich mich!
Liegt hier ein Versicherungsschaden vor? Wenn ja, welche Versicherung greift?
3. Juni 2019
Thema abonnieren
Frage vom 3. Juni 2019 | 09:20
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 37x hilfreich)
Liegt hier ein Versicherungsschaden vor? Wenn ja, welche Versicherung greift?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. Juni 2019 | 11:44
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Fall 1: Es greift keine Versicherung
Fall 2: Es greift die private Haftpflichtversicherung der Mieterin.
Die Wohngebäudeversicherung greift nicht, da der Schaden nicht durch Leitungswasser entstanden ist. Die Hausratversicherung greift aus dem gleichen Grund ebenfalls nicht.
#2
Antwort vom 6. Juni 2019 | 16:05
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Es gibt durchaus Versicherungen, die jedwede Art von Wasser versichern.ZitatDie Wohngebäudeversicherung greift nicht, da der Schaden nicht durch Leitungswasser :
Es gibt durchaus Versicherungen, die jedwede Art von Wasser versichern.ZitatDie Hausratversicherung greift aus dem gleichen Grund ebenfalls nicht. :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Versicherungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 7. Juni 2019 | 09:59
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:Es gibt durchaus Versicherungen, die jedwede Art von Wasser versichern.
Welche Versicherung würde diesen Schaden abdecken?
Bitte mit Link auf ein Beispiel für konkrete Versicherungsbedingungen.
Eine Elementarschadenversicherung kommt für derartige Schäden jedenfalls auch nicht auf.
Und jetzt?
Schon
267.850
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten