Hallo,
ich habe folgendes Problem. Mein KFZ war bei der AllSecur (vom 01.01.2014-10.10.2015) Haftpflichtversichert. Oktober 2015 bekam ich einen Nachtrag für das Versicherungsjahr 2014. Eine Bekannte von mir meinte, dass eine Nachträgliche Erhöhung nur im aktuellen Versicherungsjahr möglich ist. Also widersprach ich der Forderung und kündigte. Den Betrag für das Versicherungsjahr 2015 überwies ich natürlich unter Vorbehalt. Nach Mahnungen von SIRIUS Inkasso kam von der Rechtsanwaltskanzlei WPK auch ein Mahnschreiben. Diese Wiedersprach ich auch und gestern lag ein Mahnbescheid vom Amtsgericht im Briefkasten.
Die Hartnäckigkeit macht mich ein bisschen unsicher. Die Nachtragsberechnung war auf Grund fehlender Angaben beim Abschluss der Versicherung.
Hat die AllSecur nun vielleicht doch das Recht über das Jahr hinaus den Beitrag zu erhöhen???
Über Tipps von euch wäre ich echt glücklich.
MFG Sylvana
Mahnbescheid von Rechtsanwälte Wagner-Pauls-Kalb
19. Juli 2016
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Frage vom 19. Juli 2016 | 16:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid von Rechtsanwälte Wagner-Pauls-Kalb
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 19. Juli 2016 | 17:03
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
ZitatDie Nachtragsberechnung war auf Grund fehlender Angaben beim Abschluss der Versicherung. :
Wer hat hätte die Angaben machen müssen und wer hat sie nicht gemacht? Sie?
ZitatHat die AllSecur nun vielleicht doch das Recht über das Jahr hinaus den Beitrag zu erhöhen??? :
Wenn der Fehler bei ihnen liegt, handelt es sich nicht um eine Beitragserhöhung.
Dieser Beitrag hätte der Versicherung dann von Anfang an zugestanden.
gruß charly
#2
Antwort vom 20. Juli 2016 | 07:34
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Zitat:Eine Bekannte von mir meinte, dass eine Nachträgliche Erhöhung nur im aktuellen Versicherungsjahr möglich ist
Vielleicht mal Fragen, ob es evtl einen Unterschied zu einer rückwirkenden Vertragsänderung gibt.
Ich fass den Rest mal kurz zusammen: Sie geben Beitragsrelevante Fakten nicht an, obwohl Sie danach gefragt wurden.
Sparen so einen ordentlichen Betrag ein und wundern sich, dass das ganze nachgefordert wird?
Wenn dem also so ist, scheint mir die Forderung berechtigt, man könnte diese nun also Ausgleichen, (ggf. Ratenzahlung) oder versuchen dem MBS ganz oder teilweise zu widersprechen. Dies müsste man natürlich später begründen. Wobei ich schätze "äh, ich hab keine Angaben gemacht" nicht 100%ig überzeugt
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Juli 2016 | 19:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Angaben kamen von mir. Es ging um eine Rabattübertragung die ich wollte. Die AllSecur fragte auch bei der Vorversicherung die SF-Klasse ab.
Das was mich ja so ärgert ist, dass die Versicherung erst nach über eineinhalb Jahren mich informiert, dass die Rabattübertragung nicht möglich ist und mir das alles nachberechnet. Die Abfrage bei der Vorversicherung war ja schon im März 2014. Die Versicherungen müssen ja auch vorgaben haben, in welchem Zeitraum sie die Policen bearbeiten. Das sieht schon nach berechnung aus, so konnte ich ja nicht Ende 2014 die Versicherung wieder kündigen.
Ich habe doch nichts verheimlicht oder absichtlich falsche angaben gemacht.
LG Sylvana
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