Maklervollmacht für kostenlose Beratung?

7. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Fleeschnöckchen
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Maklervollmacht für kostenlose Beratung?

Guten Tag,

Ich bin ein 22-jähriger Student und in vielen Dingen des Lebens noch sehr unerfahren, u.a. was das Unterschreiben von Formularen angeht… vor diesem persönlichen Hintergrund möchte ich um ein paar andere unverbindliche Meinungen bzgl. eines solchen Formulars bitten, nachdem ich die meines Vaters bereits gehört habe:

Es fing damit an, dass ich bei der Uni von zwei jungen Frauen einer Finanzberatungsfirma angesprochen wurde, die mir verschiedene kostenlose Angebote machten. Beispielsweise Beratung zu: Bewerbungsgesprächen, kostenloses Girokonto, Krankenversicherung,…

Ich sagte zu und bekam einen Monat später einen Termin (der heute war). Die Diplom-Juristin, die mich in der Uni ansprach, holte mich vom Empfang ab und führte mich in ihr Büro. Wir waren direkt per Du und sie wollte wissen, wer ich bin und mir erzählen, wer sie ist. Das Gespräch fing also plaudernd an und blieb auch bis zum Ende dergestalt. Nach diesem Small-Talk erzählte sie mir über einen "Opti", für den ich jetzt im genau richtigen Alter sei, mithilfe dem ich auch noch mit 35 zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse entscheiden könne zu Konditionen, die meinem jetzigen Gesundheitszustand entsprechen. (Mir steht eventuell eine Beamtung bevor, insofern mag private Krankenversicherung nicht ganz blöd sein.)
[Nachtrag: Ich fragte ungefähr an diesem Punkt, was es für Verpflichtungen meinerseits hierbei gäbe, woraufhin mir die Antwort gegeben wurde, dass ich keine Verpflichtungen hätte und das alles kostenlos für mich sei, da sie sich durch die Provisionen der Krankenkassen finanziere.]

Ich füllte danach ein Formular aus mit grundsätzlichen Fragen zu meiner Gesundheit (für den Opti), damit geprüft werden könne, was für mich geeignet ist. Dann machte sie eine Fotokopie meines Ausweises. Damit sie das Gesundheitsformular weiterschicken könne, brauche sie nun meine Unterschrift auf Zetteln, die ich nicht extra lesen sollte (sie hielt mir das hin wie irrelevante Formalien). Vier Unterschriften hinterließ ich, da sie mir vertrauenswürdig erschien. Eine der Unterschriften war eine Maklervollmacht, die jedoch das Abschließen von Krankenversicherungs-, Lebens- und Rentenversicherungsverträgen ausschloss. (Also möglich wäre trotzdem z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung.)
Auf einem anderen Blatt unterschrieb ich, dass ich die Nutzungsbedingungen zu einem Dienst, der offenbar so etwas wie ein hauseigener Kontodienst des Finanzberatungsunternehmens darstellt, erhalten habe. Diese wurden mir aber nicht gegeben.

Jetzt habe ich per E-Mail die Maklervollmacht widerrufen, da mir mein Vater darauf anriet. Er und meine Mutter hielten das nicht für seriös. Ich war natürlich dumm, unterschrieben zu haben. Ich tat es, weil ich der eigentlich ganz sympathischen jungen Frau vertraute und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es sich der Intention nach um etwas wie "Betrug" handelt, aber ich habe halt auch keine Lebenserfahrung…

Mich würden Ihre Ansichten hierzu sehr interessieren!

LG

-- Editiert von Fleeschnöckchen am 07.01.2019 23:46

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Fleeschnöckchen):
u.a. was das Unterschreiben von Formularen angeht

Nun Formulare liest man sich genau durch bevor man sie unterschreibt.
Wenn man was nicht verstanden hat, verifiziert man vor der Unterschrift.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, das man die Auswirkungen vor der Unterschrift noch von anderen verifizieren lässt.
Man gibt sie nicht aus der Hand bevor man sich eine Kopie gemacht hat.



Zitat (von Fleeschnöckchen):
Jetzt habe ich per E-Mail die Maklervollmacht widerrufen,

Nun, ich befürchte diese E-Mail ist nie angekommen ... da braucht es schon etwas solideres wie Einschreiben um im Falle des Falles was in der Hand zu haben.

Und die ganzen anderen Sachen würde ich auch versuchen zu widerrufen bzw. anzufechten.



Zitat (von Fleeschnöckchen):
ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es sich der Intention nach um etwas wie "Betrug" handelt

Nö, aber eventuell "Abzocke". Das kann schlimmstenfalls noch teurer werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Wann genau war das ganze denn?
Hast du eine Police bekommen? Wann und von wem.
Wie lautet die Bezeichnung der Versicherung (die Art, nicht Gesellschaft)?
Hast du ein Beratungprotokoll bekommen?

Eine Maklervollmacht ist standart - damit der Makler für dich tätig werden darf (eben im Rahmen der Vollmacht). Der Widerruf der Vollmacht ist an sich erstmal ohne große Konsequenzen für dich.
Übrigens eine BerufunfähigkeitsV ist eine Art der Lebensversicherung

Den Abschluss der Krankenversicherung hast du auch selbst durch Unterschrift getätigt, der Makler hat diesen nur vermittelt und verdient seine Courtage (Bezahlung durch Versicherer).

Einen Ansatz für Betrug sehe ich hier aktuell nicht, höchtens mangelnde Beratung.
Wenn du tatsächlich mit hoher Wahrscheinlichkeit verbeamtet wirst ist diese Anwartschaft (klingt so) tatsächlich keine blöde Idee. Natürlich sollte man sich sicher sein auch bei der Gesellschaft später seine KV abschließen zu wollen.

Eine Verpflichtung hast du in jedem erstmal Fall: Prämie bezahlen

to do:
-eingehende Auseinandersetzung mit dem Produkt
-Entscheidung, behalten oder weg
-wenn weg: Abhängig vom Zeitpunkt der Abschlusses, Widerruf oder Kündigung




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#3
 Von 
Fleeschnöckchen
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nun Formulare liest man sich genau durch bevor man sie unterschreibt.
Wenn man was nicht verstanden hat, verifiziert man vor der Unterschrift.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, das man die Auswirkungen vor der Unterschrift noch von anderen verifizieren lässt.
Man gibt sie nicht aus der Hand bevor man sich eine Kopie gemacht hat.

Ja, genau, das meine ich. Werde ich bei jedem nächsten Mal berücksichtigen. Wobei mir gesagt wurde, bei meiner Sparkasse müsste ich das nicht. Gibt es hierzu auch so etwas wie eine Faustregel? Ansonsten sollte man diese Regel wohl erst einmal generell befolgen.

Zitat (von Harry van Sell):
Nun, ich befürchte diese E-Mail ist nie angekommen ... da braucht es schon etwas solideres wie Einschreiben um im Falle des Falles was in der Hand zu haben.

Und die ganzen anderen Sachen würde ich auch versuchen zu widerrufen bzw. anzufechten.

Doch, ist natürlich angekommen und wurde mir heute morgen bestätigt.
Was das für andere Sachen sind schaue ich nochmal! (Wenn keine Vollmacht mehr vorliegt, sind diese "anderen Sachen" ja gar nicht unbedingt so gefährlich.)



Zitat (von Lazyboy):
Wann genau war das ganze denn?

Gestern Mittag, wie geschrieben.

Zitat (von Lazyboy):
Hast du eine Police bekommen? Wann und von wem.

Nein, neben der Maklervollmacht nur:
– Einwilligungserklärung: Einwilligung in die elektronische & telefonische Information
– Antrag auf Zugang zum Dienst: Beantragung von Zugang zum Dienst ; Einwilligung zur Datenübermittlung an den Berater des Finanzberatungsunternehmens und an selbiges

Zitat (von Lazyboy):
Wie lautet die Bezeichnung der Versicherung (die Art, nicht Gesellschaft)?

Da ich keine Police (d.h. Versicherungsvertrag?) abgeschlossen habe, gibt es da nichts. Es geht auch noch gar nicht um einen Versicherungsvertrag, sondern erst einmal nur um zwei Optis, einmal für Kranken- und einmal für Berufsunfähigkeitsversicherung.

Zitat (von Lazyboy):
Hast du ein Beratungprotokoll bekommen?

Nein.

Zitat (von Lazyboy):
Eine Maklervollmacht ist standart - damit der Makler für dich tätig werden darf (eben im Rahmen der Vollmacht).

Dass eine solche Vollmacht üblich ist, mag sein. Mir ist nur nicht klar, ob es auch in dem Kontext hier (erstmaliges Treffen mit jungen Studenten) üblich ist, zumal halt die Vollmacht mehr beinhaltet als für den aktuellen Vorgang notwendig ist (lediglich das Abschicken des Gesundheitsbogens).

Zitat (von Lazyboy):
Der Widerruf der Vollmacht ist an sich erstmal ohne große Konsequenzen für dich.

Was heißt das? Grundsätzlich darf man laut BGB ja jederzeit eine Vollmacht widerrufen.

Zitat (von Lazyboy):
Den Abschluss der Krankenversicherung hast du auch selbst durch Unterschrift getätigt, der Makler hat diesen nur vermittelt und verdient seine Courtage (Bezahlung durch Versicherer).

Achso, haben Sie mit Ihren Fragen bereits angenommen, dass ich eine Versicherung abgeschlossen habe, und nur gefragt, ob mir hierzu Formulare mitgegeben wurden? Das ist ja nicht der Fall.

Zitat (von Lazyboy):
Übrigens eine BerufunfähigkeitsV ist eine Art der Lebensversicherung

Oh, okay.

Zitat (von Lazyboy):
Eine Verpflichtung hast du in jedem erstmal Fall: Prämie bezahlen

Die habe ich ja erst durch das Unterschreiben bekommen. Verpflichten will ich mich momentan für gar nichts. Ich dachte halt – weil mir das so gesagt wurde –, dass ich mit der Unterschrift lediglich erlauben würde, dass mein Gesundheitsbogen verschickt werden darf…

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Fleeschnöckchen):
Wobei mir gesagt wurde, bei meiner Sparkasse müsste ich das nicht.

Das ist Unfug. Wer erzählt denn so was?



Zitat (von Fleeschnöckchen):
Gibt es hierzu auch so etwas wie eine Faustregel?

Ja: IMMER


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Fleeschnöckchen
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Fleeschnöckchen):
Wobei mir gesagt wurde, bei meiner Sparkasse müsste ich das nicht.

Das ist Unfug. Wer erzählt denn so was?

Meine Eltern, als ich meinte, dass ich bei Erstellung des Girokontos die Verträge auch nur überflogen habe.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Ach, dann ist doch quasi noch gar nichts passiert.

Der Begriff "opti" ist kein gebräuchlicher. Hatte Gedacht es wäre eine Art Optionstarif.

Es wurden also Gesundheitsangaben gemacht. Mit diesen Anfragen werden dann Unternehmen "abgeklapptert" (nennt sich Risikovoranfrage), um zu schauen, wer dich zu welchen Konditionen nehmen würde.

Zitat:
Was heißt das? Grundsätzlich darf man laut BGB ja jederzeit eine Vollmacht widerrufen.
[

Na nichts, der Makler kann nicht weiter für dich tätig werden.
Für den bisherigen Kram hatte er ja eine Vollmacht.

Also unterm Strich: Nichts passiert, außer, dass der Makler deine Daten hat, die er aufgrund fehlender Rechtsgrundlage sogar nun wieder löschen müsste.
Kein Betrug, sondern ganz normale (Kalt-)Akquise und soweit ersichtlich sogar inkl. der erforderlichen Zustimmungen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Fleeschnöckchen
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Meine Eltern haben halt ziemlich Panik gemacht, weil sie das für sehr unseriös hielten. Des Weiteren meinte mein Vater, dass ich ohnehin bis 25 bei ihm versichert sei und erst einmal nichts Weiteres bräuchte…
Von "Betrug" will hier auch bestimmt niemand reden. Eher von schlechten Verträgen, weil da halt falsche Informationen oder zu weit gehende Befugnisse stehen (Beispiele wurden genannt: Geschäftsbedingungen wurden nicht beigefügt, Verträge in meinem Namen abzuschließen ist für einen bloßen Gesundheitsfragebogen wohl nicht nötig). Aber nun meinst Du, das wird immer so gemacht?

-- Editiert von Fleeschnöckchen am 08.01.2019 13:12

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Das Thema ist etwas zu komplex um hier alles zu erläutern.

Ja als 0815 Aussage ist das ok, solange ist man in der KV erstmal familienversichert. Dennoch kann eine Anwartschaft sinnvoll sein (daher tiefergehende Beratung)
Eine BU ist immer sinnvoll, aber bedingt auch umfangreiche Beratung.

Der Gesetzgeber sieht umfangreiche Informationspflichten im Rahmen einer Beratung vor und eine Reihe von Einwilligungen (Datenverarbeitung, Vollmacht, blablabla)
Die Laien und sogar Profis ist das teilweise sehr undurchsichtig und erschlägt einen.

Keine Panik, natürlich wirkt das immer so (ist eben Kaltakquise), muss nicht unbedingt pauschal unseriös sein, früher sogar ein sehr erfolgreiches Modell.
Aber heute existieren zumindest ein paar Hürden, bevor man überhaupt Menschen beraten darf.

Wie überall, sind gute und schlechte Leute im Job unterwegs...

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von Fleeschnöckchen):
– Antrag auf Zugang zum Dienst: Beantragung von Zugang zum Dienst ;
und dieser "Dienst" ist kostenlos? Na, schauen wir mal.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Reicht jetzt irgendwie. Hier ist nichtmal ein Rechtsproblem und so viele Antworten.
Erklären Sie jetzt am besten Ihrem wissenden Vater, dass Widersprüche per Mail nicht rechtlich wirksam sind.
Dann lernt der wenigstens hier was.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Fleeschnöckchen):
Des Weiteren meinte mein Vater, dass ich ohnehin bis 25 bei ihm versichert sei und erst einmal nichts Weiteres bräuchte…


Der erste Teil der aussage kann richtig sein - kann - der zweite Teil ist im Hinblick auf eine angestrebte Beamtenlaufbahn einfach nur Unfug.

Durch rechtzeitigen Abschluss der sogenannten Beamtenanwärterversicherung sichert man sich diverse Rechte, und das Wichtigste davon, den späteren Abschluss der für Beamte geeigneten Tarife.
Es gilt der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses, nicht der der späteren Umstellung.
Nach Abschluss eingetretene Unfälle oder schwere Erkrankungen wirken sich also nicht mehr aus - Ohne Anwartschaft kann das PKV-Unternehmen den Abschluss später ablehnen.
Die dauernde Öffnungsaktion gilt nicht für alle Fälle, und selbst wenn, kann man sie umgehen.

Je nach Unternehmen werden sogar Alterungsrückstellungen angespart, sodass die Volltarife später nicht so teuer sind.

Zitat (von Fleeschnöckchen):
Verträge in meinem Namen abzuschließen ist für einen bloßen Gesundheitsfragebogen wohl nicht nötig)

Nö, aber es geht dabei auch nicht darum, dir irgendwelche Verträge reinzudrücken. Die Vollmacht wird dazu genutzt, dass der Makler in Deinem Auftrag, also nach Absprache handeln kann ohne dass Du jedesmal unterschreiben musst. Auch das ist üblich, bei einem Makler der vor Ort erreichbar ist, hätte ich dieses Passus aber gestrichen.

Ich habe den Eindruck dass Dein Vater das Ganze nicht durchblickt.

Berry

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