Ich hatte dieses Jahr schon einen Sturmschaden (ca. 900€) und leider heute wieder. Ist es ein Problem mehrmals in einem Jahr einen Schaden zu melden ? Könnte die Versicherung mich danach kündigen oder den Schadensfall ablehnen?
Mehrmals im Jahr Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen
18. Februar 2022
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Frage vom 18. Februar 2022 | 23:43
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 2x hilfreich)
Mehrmals im Jahr Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 19. Februar 2022 | 00:05
Von
Status: Unbeschreiblich (120147 Beiträge, 39837x hilfreich)
ZitatIst es ein Problem mehrmals in einem Jahr einen Schaden zu melden ? :
Ohne hellsehereiche Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
ZitatKönnte die Versicherung mich danach kündigen :
Das dürfte man erfahren, wenn man mal die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen liest, was sich dort zu dem Thema findet …
Zitatden Schadensfall ablehnen? :
Ja, das kann sie.
#2
Antwort vom 19. Februar 2022 | 12:22
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatOhne hellsehereiche Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten. :
Das dürfte man erfahren, wenn man mal die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen liest, was sich dort zu dem Thema findet …
Das lässt sich ändern . Ich habe hier natürlich schon reingeschaut. Ich habe nur bei Bedingungen wegen Fahrlässigkeit was gesehen oder wenn sich die Obliegenheiten ändern.
ZitatJa, das kann sie. :
Was wäre ein möglicher Grund bei einem Sturmschaden?
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#3
Antwort vom 19. Februar 2022 | 18:18
Von
Status: Unbeschreiblich (32188 Beiträge, 5657x hilfreich)
Das Melden eines erneuten Schadens ist möglich und unproblematisch.ZitatIst es ein Problem mehrmals in einem Jahr einen Schaden zu melden ? :
Kommt drauf an. Beides ist denkbar.ZitatKönnte die Versicherung mich danach kündigen oder den Schadensfall ablehnen? :
Ich habe nur unter Punkt 20. zu vorsätzlicher bzw. grob fahrlässiger Herbeiführung eines Schadens was gelesen.ZitatIch habe nur bei Bedingungen wegen Fahrlässigkeit was gesehen oder wenn sich die Obliegenheiten ändern. :
Anders gefragt: Welchen Schaden hat der Sturm namens *Zeynep* bei dir angerichtet?ZitatWas wäre ein möglicher Grund bei einem Sturmschaden? :
#4
Antwort vom 19. Februar 2022 | 20:18
Von
Status: Unbeschreiblich (120147 Beiträge, 39837x hilfreich)
ZitatIch habe hier natürlich schon reingeschaut. Ich habe nur bei Bedingungen wegen Fahrlässigkeit was gesehen oder wenn sich die Obliegenheiten ändern. :
Dann scheint es kein Problem zu sein.
ZitatWas wäre ein möglicher Grund bei einem Sturmschaden? :
Der Schaden ist nicht durch den Sturm entstanden, wenn man selber eine Gefahrenhöhung vorgenommen hat oder einem einen Dritten gestattet hat, Verletzung der Obliegenheitspflichten, vorsätzliche Schaffung einer Gefahr, ...
#5
Antwort vom 19. Februar 2022 | 21:38
Von
Status: Praktikant (756 Beiträge, 249x hilfreich)
"Ablehnen" kann die Versicherung schon, sie wird damit aber nicht weit kommen.
Jede Sach- und Haftpflichtversicherung kann nach einem Schadensfall kündigen.
Das kannst Du übrigens auch.
Da würde ich schon überlegen einen kleineren Schaden selbst zu übernehmen.
#6
Antwort vom 19. Februar 2022 | 21:45
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatDann scheint es kein Problem zu sein. :
Naja hoffentlich ist ja nur was ich verstanden habe, sonst würde ich nicht nachfragen
ZitatDer Schaden ist nicht durch den Sturm entstanden, wenn man selber eine Gefahrenhöhung vorgenommen hat oder einem einen Dritten gestattet hat, Verletzung der Obliegenheitspflichten, vorsätzliche Schaffung einer Gefahr, ... :
Das habe ich gelesen, jedoch ist das ziemlich abstrakt.
Es wurde eine Abdeckung angebracht, welche (vermutlich) den Schaden verursacht hat. Die Abdeckung war mit Sandsäcken und Steine gesichert. Siehst du hier eine mögliche eine Verletzung vor (Schaffung einer Gefahr?) ?
#7
Antwort vom 19. Februar 2022 | 22:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120147 Beiträge, 39837x hilfreich)
ZitatDie Abdeckung war mit Sandsäcken und Steine gesichert. :
Spontan würde ich sagen das liest sich nicht so ganz "nach anerkannten Regeln der Technik".
Aber wie immer kommt es auf die Details an.
#8
Antwort vom 19. Februar 2022 | 22:23
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatSpontan würde ich sagen das liest sich nicht so ganz "nach anerkannten Regeln der Technik". :
Aber wie immer kommt es auf die Details an.
Wo könnte man das nachschauen?
Es ist ungefähr sowas ähnliches wie hier als Abdeckung. Wie gesagt zusätzlich oben drauf mit Steinen gesichert.
ZitatJede Sach- und Haftpflichtversicherung kann nach einem Schadensfall kündigen. :
Das kannst Du übrigens auch.
Da würde ich schon überlegen einen kleineren Schaden selbst zu übernehmen.
Wo steht das? Naja so klein ist der Schaden wohl doch nicht, schauen was der Kostenvoranschlag sagt.
-- Editiert von MichaelMaier1990 am 19.02.2022 22:31
#9
Antwort vom 19. Februar 2022 | 22:28
Von
Status: Unbeschreiblich (120147 Beiträge, 39837x hilfreich)
ZitatWo könnte man das nachschauen? :
In den Vorgaben (z.B. DIN / ISO EN, Verarbeitungshinweisen der Hersteller, ...) für das jeweilige Gewerk.
ZitatWo steht das? :
In den verlinkten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen war dieses nicht zu finden.
#10
Antwort vom 19. Februar 2022 | 22:34
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatIn den Vorgaben (z.B. DIN / ISO EN, Verarbeitungshinweisen der Hersteller, ...) für das jeweilige Gewerk. :
Ah warst schneller, hab oben mal so eine ähnliche Abdeckung verlinkt, was ich auf die schnelle gefunden habe.
Wie gesagt ist auch nur eine Vermutung, aber wäre naheliegend.
#11
Antwort vom 20. Februar 2022 | 14:27
Von
Status: Praktikant (756 Beiträge, 249x hilfreich)
ZitatWo steht das? Naja so klein ist der Schaden wohl doch nicht, schauen was der Kostenvoranschlag sagt. :
Im VVG und in jedem Versicherungsvertrag steht das.
Wenn der Schaden nicht klein ist, dann natürlich nicht
#12
Antwort vom 20. Februar 2022 | 16:22
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatIm VVG und in jedem Versicherungsvertrag steht das. :
Wenn der Schaden nicht klein ist, dann natürlich nicht
Das hier meinst du? Das ist quasi immer gegeben?
https://wohngebaeudeversicherung.info/versicherungsschutz/kuendigung-nach-schadensfall/
#13
Antwort vom 20. Februar 2022 | 18:54
Von
Status: Unbeschreiblich (32188 Beiträge, 5657x hilfreich)
So etwas hat einen Schaden wegen des Sturms *erlitten*? Oder so etwas hat wegen des Sturms einen Schaden verursacht?ZitatEs ist ungefähr sowas ähnliches wie hier als Abdeckung. Wie gesagt zusätzlich oben drauf mit Steinen gesichert. :
#14
Antwort vom 21. Februar 2022 | 20:43
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatSo etwas hat einen Schaden wegen des Sturms *erlitten*? Oder so etwas hat wegen des Sturms einen Schaden verursacht? :
Hat den Schaden (Riss in einer Scheibe) verursacht.
#15
Antwort vom 21. Februar 2022 | 23:26
Von
Status: Senior-Partner (6267 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatIch hatte dieses Jahr schon einen Sturmschaden (ca. 900€) und leider heute wieder. Ist es ein Problem mehrmals in einem Jahr einen Schaden zu melden ? Könnte die Versicherung mich danach kündigen oder den Schadensfall ablehnen? :
Sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer haben nach einem Schadensfall ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Insofern muss man damit rechnen. Andererseits leben Versicherungsunternehmen von Versicherungsbeiträgen und nicht von der Kündigung von Versicherungsverträgen.
Mehrere Sturmschäden im Jahr werden in aller Regel unproblematisch sein - mangelhafte Sicherung von Gebäuden usw. dagegen nicht.
Und wenn andauernd ein Sturm zu Schäden führt, bei denen sich die Frage stellt, wie weit der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten erfüllt hat, dann wird eine Versicherung wohl zunehmend genauer hingucken.
#16
Antwort vom 22. Februar 2022 | 13:10
Von
Status: Unbeschreiblich (32188 Beiträge, 5657x hilfreich)
Dann melde diesen Schaden doch deiner Versicherung.ZitatHat den Schaden (Riss in einer Scheibe) verursacht. :
Entweder leistet deine Versicherung eine Entschädigung--- oder sie wehrt ab.
Sofort kündigen wird sie nicht.
#17
Antwort vom 22. Februar 2022 | 18:28
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatDann melde diesen Schaden doch deiner Versicherung. :
Entweder leistet deine Versicherung eine Entschädigung--- oder sie wehrt ab.
Sofort kündigen wird sie nicht.
Genau ob sie Entschädigung leistet, weiß man aber erst hinterher nach der Reparatur.
#18
Antwort vom 22. Februar 2022 | 18:30
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatUnd wenn andauernd ein Sturm zu Schäden führt, bei denen sich die Frage stellt, wie weit der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten erfüllt hat, dann wird eine Versicherung wohl zunehmend genauer hingucken. :
Das kann natürlich sein, obwohl ich beim ersten Mal unschuldig war, da kam vom Nachbar was angeflogen. Die Gefahr haben wir dann mittlerweile gebannt. Aber das wird die Versicherung wenig interessieren.
#19
Antwort vom 22. Februar 2022 | 19:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32188 Beiträge, 5657x hilfreich)
Seltsam. Ich meine, das geht andersrum.ZitatGenau ob sie Entschädigung leistet, weiß man aber erst hinterher nach der Reparatur. :
Die V will zuerst mal innerhalb einer Woche die Schadensmeldung. Dazu möglichst Fotos. Um Windstärke mind. 8 braucht man wohl nicht diskutieren, weil es Zeynep war.
Du solltest jetzt nur sog. Schadensminderungspflicht betreiben, also möglichst verhindern, dass der Riss in der Scheibe nicht zum Glasbruch führt.
Evtl. den Riss abkleben??
#20
Antwort vom 22. Februar 2022 | 22:24
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatSeltsam. Ich meine, das geht andersrum. :
Dachte ich auch immer.
Wenn Schaden über 2500€ dann Kostenvoranschlag und Bilder, dann wird entschieden ob ein Gutachter kommt oder nicht. Wenn der Schaden darunter liegt dann reparieren lassen, Rechnung und Bilder schicken.
ZitatDu solltest jetzt nur sog. Schadensminderungspflicht betreiben, also möglichst verhindern, dass der Riss in der Scheibe nicht zum Glasbruch führt. :
Evtl. den Riss abkleben??
Genau das steht auch dabei. Ich habe mal dem Fensterbauer angerufen und mit dem empfohlenen Tape abgeklebt und warte nun bis er vorbei kommt.
#21
Antwort vom 23. Februar 2022 | 12:53
Von
Status: Unbeschreiblich (32188 Beiträge, 5657x hilfreich)
Also ganz ohne Schadensmeldung die Scheibe reparieren lassen und DANN die Kosten als Entschädigung haben wollen?ZitatDachte ich auch immer. :
Wenn du bereits weißt, wie deine Sparkassen-Vers. das möchte, dann nur zu.
Den letzten Schaden mit Nachbars Gartenmöbel hattest du doch im vorigen Sommer...
#22
Antwort vom 23. Februar 2022 | 20:02
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 2x hilfreich)
Nö Schaden musst natürlich vorher melden. Ist ein zu ein gleich wie das letzte mal.
Schaden melden, bekommt man eine Schadensnummer mit E-Mail. Unter Summe x einfach Bilder und Rechnung dort hin.
#23
Antwort vom 25. Februar 2022 | 14:04
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
ZitatAndererseits leben Versicherungsunternehmen von Versicherungsbeiträgen und nicht von der Kündigung von Versicherungsverträgen. :
Dafür gibt es die sogenannte "Schadensquote".
Wenn die die gezahlten Beiträge deutlich übersteigt, fliegt man schneller aus der Versicherung als man gucken kann.
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