Mehrmals im Jahr Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen

18. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)
Mehrmals im Jahr Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen

Ich hatte dieses Jahr schon einen Sturmschaden (ca. 900€) und leider heute wieder. Ist es ein Problem mehrmals in einem Jahr einen Schaden zu melden ? Könnte die Versicherung mich danach kündigen oder den Schadensfall ablehnen?

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Ist es ein Problem mehrmals in einem Jahr einen Schaden zu melden ?

Ohne hellsehereiche Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von MichaelMaier1990):
Könnte die Versicherung mich danach kündigen

Das dürfte man erfahren, wenn man mal die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen liest, was sich dort zu dem Thema findet …



Zitat (von MichaelMaier1990):
den Schadensfall ablehnen?

Ja, das kann sie.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ohne hellsehereiche Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das dürfte man erfahren, wenn man mal die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen liest, was sich dort zu dem Thema findet …


Das lässt sich ändern ;) . Ich habe hier natürlich schon reingeschaut. Ich habe nur bei Bedingungen wegen Fahrlässigkeit was gesehen oder wenn sich die Obliegenheiten ändern.

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, das kann sie.


Was wäre ein möglicher Grund bei einem Sturmschaden?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Ist es ein Problem mehrmals in einem Jahr einen Schaden zu melden ?
Das Melden eines erneuten Schadens ist möglich und unproblematisch.
Zitat (von MichaelMaier1990):
Könnte die Versicherung mich danach kündigen oder den Schadensfall ablehnen?
Kommt drauf an. Beides ist denkbar.
Zitat (von MichaelMaier1990):
Ich habe nur bei Bedingungen wegen Fahrlässigkeit was gesehen oder wenn sich die Obliegenheiten ändern.
Ich habe nur unter Punkt 20. zu vorsätzlicher bzw. grob fahrlässiger Herbeiführung eines Schadens was gelesen.
Zitat (von MichaelMaier1990):
Was wäre ein möglicher Grund bei einem Sturmschaden?
Anders gefragt: Welchen Schaden hat der Sturm namens *Zeynep* bei dir angerichtet?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Ich habe hier natürlich schon reingeschaut. Ich habe nur bei Bedingungen wegen Fahrlässigkeit was gesehen oder wenn sich die Obliegenheiten ändern.

Dann scheint es kein Problem zu sein.



Zitat (von MichaelMaier1990):
Was wäre ein möglicher Grund bei einem Sturmschaden?

Der Schaden ist nicht durch den Sturm entstanden, wenn man selber eine Gefahrenhöhung vorgenommen hat oder einem einen Dritten gestattet hat, Verletzung der Obliegenheitspflichten, vorsätzliche Schaffung einer Gefahr, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 249x hilfreich)

"Ablehnen" kann die Versicherung schon, sie wird damit aber nicht weit kommen.

Jede Sach- und Haftpflichtversicherung kann nach einem Schadensfall kündigen.
Das kannst Du übrigens auch.

Da würde ich schon überlegen einen kleineren Schaden selbst zu übernehmen.

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#6
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann scheint es kein Problem zu sein.


Naja hoffentlich ist ja nur was ich verstanden habe, sonst würde ich nicht nachfragen ;)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Schaden ist nicht durch den Sturm entstanden, wenn man selber eine Gefahrenhöhung vorgenommen hat oder einem einen Dritten gestattet hat, Verletzung der Obliegenheitspflichten, vorsätzliche Schaffung einer Gefahr, ...


Das habe ich gelesen, jedoch ist das ziemlich abstrakt.
Es wurde eine Abdeckung angebracht, welche (vermutlich) den Schaden verursacht hat. Die Abdeckung war mit Sandsäcken und Steine gesichert. Siehst du hier eine mögliche eine Verletzung vor (Schaffung einer Gefahr?) ?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Die Abdeckung war mit Sandsäcken und Steine gesichert.

Spontan würde ich sagen das liest sich nicht so ganz "nach anerkannten Regeln der Technik".
Aber wie immer kommt es auf die Details an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Spontan würde ich sagen das liest sich nicht so ganz "nach anerkannten Regeln der Technik".
Aber wie immer kommt es auf die Details an.


Wo könnte man das nachschauen?
Es ist ungefähr sowas ähnliches wie hier als Abdeckung. Wie gesagt zusätzlich oben drauf mit Steinen gesichert.


Zitat (von Besserweiß):
Jede Sach- und Haftpflichtversicherung kann nach einem Schadensfall kündigen.
Das kannst Du übrigens auch.

Da würde ich schon überlegen einen kleineren Schaden selbst zu übernehmen.


Wo steht das? Naja so klein ist der Schaden wohl doch nicht, schauen was der Kostenvoranschlag sagt.

-- Editiert von MichaelMaier1990 am 19.02.2022 22:31

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Wo könnte man das nachschauen?

In den Vorgaben (z.B. DIN / ISO EN, Verarbeitungshinweisen der Hersteller, ...) für das jeweilige Gewerk.



Zitat (von MichaelMaier1990):
Wo steht das?

In den verlinkten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen war dieses nicht zu finden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In den Vorgaben (z.B. DIN / ISO EN, Verarbeitungshinweisen der Hersteller, ...) für das jeweilige Gewerk.


Ah warst schneller, hab oben mal so eine ähnliche Abdeckung verlinkt, was ich auf die schnelle gefunden habe.
Wie gesagt ist auch nur eine Vermutung, aber wäre naheliegend.

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#11
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 249x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Wo steht das? Naja so klein ist der Schaden wohl doch nicht, schauen was der Kostenvoranschlag sagt.


Im VVG und in jedem Versicherungsvertrag steht das.

Wenn der Schaden nicht klein ist, dann natürlich nicht

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#12
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Im VVG und in jedem Versicherungsvertrag steht das.

Wenn der Schaden nicht klein ist, dann natürlich nicht


Das hier meinst du? Das ist quasi immer gegeben?
https://wohngebaeudeversicherung.info/versicherungsschutz/kuendigung-nach-schadensfall/

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Es ist ungefähr sowas ähnliches wie hier als Abdeckung. Wie gesagt zusätzlich oben drauf mit Steinen gesichert.
So etwas hat einen Schaden wegen des Sturms *erlitten*? Oder so etwas hat wegen des Sturms einen Schaden verursacht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
So etwas hat einen Schaden wegen des Sturms *erlitten*? Oder so etwas hat wegen des Sturms einen Schaden verursacht?


Hat den Schaden (Riss in einer Scheibe) verursacht.

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#15
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Ich hatte dieses Jahr schon einen Sturmschaden (ca. 900€) und leider heute wieder. Ist es ein Problem mehrmals in einem Jahr einen Schaden zu melden ? Könnte die Versicherung mich danach kündigen oder den Schadensfall ablehnen?

Sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer haben nach einem Schadensfall ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Insofern muss man damit rechnen. Andererseits leben Versicherungsunternehmen von Versicherungsbeiträgen und nicht von der Kündigung von Versicherungsverträgen.

Mehrere Sturmschäden im Jahr werden in aller Regel unproblematisch sein - mangelhafte Sicherung von Gebäuden usw. dagegen nicht.
Und wenn andauernd ein Sturm zu Schäden führt, bei denen sich die Frage stellt, wie weit der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten erfüllt hat, dann wird eine Versicherung wohl zunehmend genauer hingucken.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Hat den Schaden (Riss in einer Scheibe) verursacht.
Dann melde diesen Schaden doch deiner Versicherung.
Entweder leistet deine Versicherung eine Entschädigung--- oder sie wehrt ab.
Sofort kündigen wird sie nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann melde diesen Schaden doch deiner Versicherung.
Entweder leistet deine Versicherung eine Entschädigung--- oder sie wehrt ab.
Sofort kündigen wird sie nicht.


Genau ob sie Entschädigung leistet, weiß man aber erst hinterher nach der Reparatur.

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#18
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Und wenn andauernd ein Sturm zu Schäden führt, bei denen sich die Frage stellt, wie weit der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten erfüllt hat, dann wird eine Versicherung wohl zunehmend genauer hingucken.


Das kann natürlich sein, obwohl ich beim ersten Mal unschuldig war, da kam vom Nachbar was angeflogen. Die Gefahr haben wir dann mittlerweile gebannt. Aber das wird die Versicherung wenig interessieren.

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#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Genau ob sie Entschädigung leistet, weiß man aber erst hinterher nach der Reparatur.
Seltsam. Ich meine, das geht andersrum.
Die V will zuerst mal innerhalb einer Woche die Schadensmeldung. Dazu möglichst Fotos. Um Windstärke mind. 8 braucht man wohl nicht diskutieren, weil es Zeynep war.
Du solltest jetzt nur sog. Schadensminderungspflicht betreiben, also möglichst verhindern, dass der Riss in der Scheibe nicht zum Glasbruch führt.
Evtl. den Riss abkleben??

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#20
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Seltsam. Ich meine, das geht andersrum.


Dachte ich auch immer.
Wenn Schaden über 2500€ dann Kostenvoranschlag und Bilder, dann wird entschieden ob ein Gutachter kommt oder nicht. Wenn der Schaden darunter liegt dann reparieren lassen, Rechnung und Bilder schicken.

Zitat (von Anami):
Du solltest jetzt nur sog. Schadensminderungspflicht betreiben, also möglichst verhindern, dass der Riss in der Scheibe nicht zum Glasbruch führt.
Evtl. den Riss abkleben??


Genau das steht auch dabei. Ich habe mal dem Fensterbauer angerufen und mit dem empfohlenen Tape abgeklebt und warte nun bis er vorbei kommt.

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#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Dachte ich auch immer.
Also ganz ohne Schadensmeldung die Scheibe reparieren lassen und DANN die Kosten als Entschädigung haben wollen?
Wenn du bereits weißt, wie deine Sparkassen-Vers. das möchte, dann nur zu.

Den letzten Schaden mit Nachbars Gartenmöbel hattest du doch im vorigen Sommer...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#22
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Nö Schaden musst natürlich vorher melden. Ist ein zu ein gleich wie das letzte mal.
Schaden melden, bekommt man eine Schadensnummer mit E-Mail. Unter Summe x einfach Bilder und Rechnung dort hin.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Andererseits leben Versicherungsunternehmen von Versicherungsbeiträgen und nicht von der Kündigung von Versicherungsverträgen.


Dafür gibt es die sogenannte "Schadensquote".
Wenn die die gezahlten Beiträge deutlich übersteigt, fliegt man schneller aus der Versicherung als man gucken kann.
Und dank Vernetzung wird es schwierig eine Neue zu finden, die einen zu einigermaßen erträglichen Konditionen versichert, falls überhaupt.

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